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Inel Funk Rolladenmotor N-40R 40Nm / 5 Jahre Garantie

Objectstaat:
Nieuw
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Verkopergegevens

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eBay-objectnummer:395430976431
Laatst bijgewerkt op 25 jun 2024 11:15:33 CESTAlle herzieningen bekijkenAlle herzieningen bekijken

Specificaties

Objectstaat
Nieuw: Een gloednieuw, ongebruikt, ongeopend en onbeschadigd object in de originele verpakking ...
Produktart
Rollladenmotor
Besonderheiten
Einfach zu installieren
Bedienung
Funk, elektrisch
Material
Kunststoff, Stahl
Anzahl pro Packung
1
Herstellergarantie
5 Jahre
Gewicht
2,50 kg
Herstellernummer
N-40R
Im Lieferumfang enthalten
Motor, Anschlussleitung, Einstellstift, Mitnehmer, Adapter, Befestigungshalter
Marke
Inel
Farbe
Gelb
Modell
N-40R
Herstellungsland und -region
Polen
EAN
NichtZutreffend

Objectbeschrijving van de verkoper

Informatie van zakelijke verkoper

groupCH GmbH Fritz
Juri Fritz
Landhausstrasse 21
6340 Baar
Switzerland
Contactgegevens weergeven
:noofeleT349884767 14+
:liam-Ehc.dnalnereutretsnef@ofnI
Btw-nummer:
  • CH 270016591
Handelsregistratienummer:
  • CHE270016591
Ik verstrek facturen waarop ik de btw afzonderlijk vermeld.
Verkoopvoorwaarden
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der groupCH GmbH Fritz, 17.04.2023, Baar (ZG)
 
 
1.Geltungsbereich der AGB
 
(1) Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden «AGB») sind Bestandteil eines jeden Vertrages zwischen uns (groupCH GmbH Fritz, Betreiber «fenstertuerenland.ch», Landhausstrasse 21, 6340 Baar, Schweiz, E-Mail: (info@fenstertuerenland.ch) und Ihnen als unserem Kunden (im Folgenden auch mit «Kunde/Kundin» bezeichnet) über die Homepage unter «fenstertuerenland.ch». Für alle Bestellungen, Konsumenten und Unternehmer gelten die nachfolgenden AGB. Konsumenten sind Personen, die Waren oder Dienstleistungen für Zwecke kaufen, die nicht im Zusammenhang mit ihrer gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit stehen. Gegenüber Unternehmern gilt: Verwendet der Unternehmer entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen, wird deren Geltung hiermit widersprochen; sie werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn wir dem ausdrücklich zugestimmt haben. Wir erbringen unsere Leistungen und Lieferungen ausschliesslich auf der Grundlage dieser AGB in ihrer jeweils gültigen Fassung.
 
 
2. Vertragsgegenstand
 
(1) Vertragsgegenstand ist jeweils das von Ihnen bestellte bzw. nach Ihren speziellen Wünschen konfigurierte Produkt mit den Merkmalen und Massen unserer Produktbeschreibung. Abbildungen auf unserer Website von Produkten, die individuell konfiguriert oder veranschaulicht werden können, dienen der Veranschaulichung. Da das Aussehen des jeweiligen Produkts aber von der individuellen Konfiguration abhängt, haben die Abbildung keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit.
 
(2) Die schematischen Abbildungen der bestellten Artikeln im Zuge des Bestellvorgangs sowie in der Bestellbestätigung sind nicht massstabsgetreu. Sie dienen allein der Veranschaulichung der Bestellung, z. B. Öffnungsart und -richtung und Positionierung (links oder rechts) der jeweils gewählten Griffe dar. Aus den schematischen Abbildungen können keine zugesicherten Eigenschaften und keine Beschaffenheitsgarantie abgeleitet werden.
 
(3) Zustandekommen des Vertrages: Der Vertrag kommt auf Basis der von Ihnen konfigurierten Bestellung und der Annahme dieser Bestellung durch uns zustande. Wir bearbeiten Ihre Bestellung manuell. Unverzüglich nach Eingang Ihrer Bestellungen erhalten Sie eine Bestellbestätigung, mit der wir den Eingang Ihrer Bestellung bestätigen und die Bestellung annehmen.
 
 
3. Preise und Verbindlichkeit
 
(1) Alle Einheitspreise verstehen sich ohne MWST. Offerten sind, wenn nicht anders vereinbart, 90 Tage gültig. Aufträge werden nur durch die Bestätigung des Unternehmers verbindlich. Mass- und Ausführungsänderungen, Änderungen des Montageuntergrunds sowie Spezialzubehöre bewirken entsprechende Preiskorrekturen. Mehrpreise für Montage auf Fassaden mit Aussenwärmedämmung bleiben vorbehalten. Im Falle des Eintretens von ausserordentlichen Ereignissen zwischen Vertragsabschluss und Vertragsausführung (z.B. Naturkatastrophe, Epidemie, Pandemie, Währungszerfall, massive Geldentwertung) ist der Unternehmer berechtigt, vom Vertrag zurück zu treten, unter Rückerstattung bereits geleisteter Zahlungen. Der Unternehmer ist berechtigt, für die Ausführung des Werkes Drittpersonen beizuziehen.
 
 
4. Folgen des Widerrufs
 
Widerrufsrecht für Verbraucher
(Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.)
 
Widerrufsbelehrung
 
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag,
 
- an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat, sofern Sie eine oder mehrere Waren im Rahmen einer einheitlichen Bestellung bestellt haben und diese einheitlich geliefert wird bzw. werden;
 
- an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Ware in Besitz genommen haben bzw. hat, sofern Sie mehrere Waren im Rahmen einer einheitlichen Bestellung bestellt haben und diese getrennt geliefert werden;
 
- an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Teilsendung oder das letzte Stück in Besitz genommen haben bzw. hat, sofern Sie eine Ware bestellt haben, die in mehreren Teilsendungen oder Stücken geliefert wird;
 
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (groupCH GmbH Fritz, Landhausstrasse 21, CH-6340 Baar, Betreiber «fenstertuerenland.ch»,E-Mail-Adresse: info@fenstertuerenland.ch) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.
 
Folgen des Widerrufs
 
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, dass Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
 
Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.
 
Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von 14 Tagen absenden.
 
Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung paketversandfähiger Waren sowie die unmittelbaren Kosten der Rücksendung nicht paketversandfähiger Waren. Die Kosten für nicht paketversandfähige Waren werden auf höchstens etwa EUR geschätzt.
 
Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.
 
Ausschluss- bzw. Erlöschensgründe
 
Beim Kauf von Rollladen- und Rolltormotoren, Elektronsichen Gurtwicklern und Fangvorrichtungen
Bitte beachten Sie die Anweisungen die vom Hersteller zur Installation des Rollladen- und Rolltormotors, Elektronischen Gurtwicklerm und Fangvorrichtungen getätigt werden müßen. Die Nichteinhaltung der Anweisung für Anschluss und Verstellung durch unsachgerechte Handhabung führt zum sofortigen Verlust des Gewährleistungsanspruch sowie der Anspruch der Garantie. Bereits in Betrieb genommene oder eingebaute oder benutze Rollladen- Markisen- und Rolltormotoren sowie Elektronsiche Gurtwickler und Fangvorrichtungen können nur im unbenutzen nicht benutzen und Original Verpackten Zustand innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungspflicht zurück genommen werden. Artikel die mit einem Haltbarkeitsdatum versehen sind, wie z.B. Bauschaum und Kleber, sind von der Rücknahme ausgeschlossen.
 
(1) Bitte beachten Sie: Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher massgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind. Produkt wie Fenster, Türen, Haustüren, Rollladen, Raffstoren, Stoffstoren, Rolltore, Insektenschutz, Poolprofile, Innenfensterbänke, Alufensterbänke und Abdeckleisten, welche nach Ihren Massangaben oder -auswahlen und gewähltem Anschlag/gewählter Drehrichtung gefertigt und geliefert werden, sind solche Waren, bei denen das Widerrufsrecht ausgeschlossen ist.
 
 
5. Masse
 
(1) Der Kunde ist für die Richtigkeit und die Einhaltung der von ihm gelieferten (technischen) Angaben wie Masse und Pläne verantwortlich (Lichtmass +/- 5 mm gemäss SIA-342). Der Unternehmer ist berechtigt, Massdifferenzen am Bau durch Unterlagen auszugleichen. Notwendige Mehrleistungen und Mehrkosten als Folge von unpräzisen/falschen Angaben des Kunden gehen vollumfänglich zu Lasten des Kunden.
 
 
6. Farbwahl
 
(1) Die Grundpreise basieren auf den Standardfarben, welche je nach Produkt unterschiedlich sein können. Zusatz- und Sonderfarben bedingen einen Mehrpreis, und zum Teil längere Lieferfristen. Für Nachlieferungen und Reparaturen sind die Lagerhaltung und die Wiederbeschaffung der betreffenden Farben bzw. Textilien nicht gewährleistet. Geringfügige Abweichungen in der Farbnuance und im Glanzgrad, sowie kleine Farbschäden sind zu tolerieren.
 
 
7. Lieferfristen
 
(1) Lieferfristen sind nur dann verbindlich, sofern ausdrücklich als verbindlich zugesichert. Die Lieferfrist läuft, falls verbindlich zugesichert, ab definitiver Mass-, Ausführungs- und Farbbereinigung, sowie Begutachtung von allfälligen Konstruktionszeichnungen, bzw. Masskontrolle am Bau nach erfolgter Montage. Verspätete Lieferungen infolge höherer Gewalt, Betriebsstörungen, Unfall, Krankheit und Materialbeschaffungsschwierigkeiten wie Lieferverzögerung von Seiten des Herstellers ergeben keinen Anspruch auf Schadenersatz oder Vertragsannullierung. Konventionalstrafen werden nicht akzeptiert.
 
 
8. Versand, Einlagerung und Behandlung auf der Baustelle
 
(1) Lieferung normalerweise franko Baustelle bzw. entsprechende Talbahnstation. Die Lastwagen-Zufahrt zur Baustelle sowie die unentgeltliche Kran- und Warenliftbenützung sind bauseits zu gewährleisten. Für die Einlagerung des angelieferten Materials ist ein abschliessbarer Raum unentgeltlich zur Verfügung zu stellen. Bei Baustellen muss ein Abstellplatz für Container zur Verfügung gestellt werden. Bei Bahntransporten wird die Verpackung separat verrechnet. Einbrennlackierte Teile dürfen nicht mit Klebebändern abgedeckt werden. Sofern die Holzteile entgegen den Vorschriften der SIA-Norm 342/4.12 und 5.3 roh bestellt werden, wird jede Haftung für evtl. auftretende Schäden abgelehnt. Dies gilt insbesondere für das Aufschwellen, Verziehen und Abblättern der Farbe infolge Feuchtigkeit sowie Fäulnis.
 
 
 
 
9. Baureklame
 
(1) Ohne spezielle schriftliche Vereinbarung lehnt der Unternehmer eine Beteiligung an der Baureklame ab.
 
 
10. Montage
 
(1) Die Montage muss in einem, ausnahmsweise höchstens zwei Arbeitsgängen erfolgen können. Der Kunde ist für die Vorbereitung der Montageumgebung oder Baustelle gemäss den vom Unternehmer bezeichneten Zeitpunkt verantwortlich. Ohne anderslautende Vereinbarung hat er die Umgebung vorzubereiten und sämtliche Gartenbau-, Gipser-, Elektro-, Gerüstarbeiten zu übernehmen, organisieren und vergüten. Mehraufwendungen des Unternehmers infolge Nichterfüllung dieser Vorgaben sind zusätzlich zu vergüten. Es gilt der jeweils gültige Regieansatz. Der Kunde ist für das Einholen sämtlicher Bewilligungen verantwortlich.
Zu Lasten des Bestellers gehen in Übereinstimmung mit der SIA-Norm 342 in allen Fällen:
a) Die Schaffung aller Hohlräume, Aussparungen, Stürze und Kästen für Tragkanäle, Walzen, Getriebeteile und Antriebswellen, unter Beachtung der Einbaumasse des Unternehmers
b) Die Spitzarbeiten und Durchbrüche im Mauerwerk, Beton, Kunststein und in Metallkonstruktionen
c) Das Gewindeschneiden in und das Schweissen an Fremdkonstruktionen sowie die Verbindungen bei Aluminiumfassaden mit Gewindenieten inkl. deren Lieferung
d) Die Zuputzarbeiten, das Ausstopfen von Hohlräumen und das Abdichten von Fugen und Befestigungen
e) Die Steindollenlöcher für Tore, die Kloben- und Rückhalterlöcher für Jalousieladen, das Wiedereinhängen von angepassten Jalousieladenflügeln nach der Fertigbehandlung
f) Die elektrischen Zu- und Verbindungsleitungen, Sicherungen, Unterputzkästen, Steckdosen, usw.
g) Die den SUVA-Vorschriften entsprechenden Stromanschlüsse für Bohrmaschinen, Schweissapparate sowie Beleuchtung der Arbeitsplätze h) Eine den SUVA- und baupolizeilichen Vorschriften entsprechende und bis zum Abschluss der Montagearbeiten stehenbleibende Gerüstung i) Der Mehraufwand für Montagearbeiten in bewohnten Räumen (pro Fenster in der Regel eine halbe Stunde Regie)
j) Der Mehraufwand zufolge Nichteinhaltung der Massvereinbarungen oder Toleranzvorschriften durch Dritte
k) Die Schalldämmungsmassnahmen bei ungeeigneter Unterkonstruktion
l) Die Wiedermontage von bauseits demontierten bzw. unsachgemäss wiedermontierten Anlageteilen (z.B. Kurbeln)
m) Die Mehrkosten wegen unverschuldeten Arbeitsunterbrüchen
Müssen hiervor beschriebene Arbeiten durch Personal des Unternehmers ausgeführt werden, erfolgt die Verrechnung des Materials sowie der Arbeitszeit zum jeweils gültigen Regiestundenansatz. Regiearbeiten werden immer netto verrechnet. Elektroanlagen und zentrale Storensteuerungen dürfen nur im Beisein eines Spezialisten des Unternehmers in Betrieb genommen werden. Für Beschädigungen an Leitungen irgendwelcher Art infolge Spritz- oder anderer Arbeiten und daraus entstehende Folgen lehnt der Unternehmer jede Haftung ab, sofern der Besteller nicht nachweisen kann, dass er bzw. sein Vertreter das Personal des Unternehmers rechtzeitig über die Lage dieser Leitungen informiert hat. Abzüge für Beschädigungen werden nur anerkannt, wenn ein durch das Personal des Unternehmers unterschriebener Rapport vorliegt. Für Garagentore gelten folgende Zusatzbedingungen: Die Garage muss frei von gelagertem Material sein. Für den Ablad und die Montage ist bei grösseren Toren wegen deren hohem Gewicht eine Montagebeihilfe bauseits zur Verfügung zu stellen.
 
 
11. Verrechnung
 
(1) Die Verrechnung erfolgt entsprechend dem effektiven Lieferungsumfang (etappenweise). Unvorhergesehene, bauseits bedingte, kostenverteuernde Ausführungen werden verrechnet. Nachträge von einzelnen Stücken, die nicht mit der Hauptlieferung fabriziert und montiert werden können, werden mit entsprechenden Kleinmengenzuschlägen verrechnet. Allfällige Änderungen der Mehrwertsteuer-Ansätze werden auf den Termin des Inkrafttretens berücksichtigt. Dauert die Auftragsausführung länger als sechs Monate ab Auftragserteilung oder geht sie über den vereinbarten Festpreistermin hinaus, wird ein Zuschlag nach Vereinbarung oder aufgrund des VSR-Teuerungsindex verrechnet. Als Grundlage gelten folgende Anteile in % der Totalsumme: 40% für Materialkosten, 30% für Fabrikations- und Vertriebskosten sowie 20% für Montagekosten. Abzüge, die nicht vertraglich vereinbart wurden, sind ausgeschlossen.
 
 
12. Zahlungsbedingungen
 
(1) Bei Auftrag nur Materiallieferung
 
Bei Aufträgen ohne Montage ist der Gesamtbetrag ab Rechnungsdatum fällig. Sobald wir die Zahlung von Ihnen erhalten haben, wird die Bestellung ausgelöst. Bei Zahlungsverzögerungen Ihrerseits möchten wir Sie darauf hinweisen, das sich auch parallel die vereinbarte Lieferzeit verzögert. Nach Ablauf einer Frist von 40 Tage ab Rechnungsdatum befindet sich der Kunde ohne weitere Mahnung in Verzug und es wird ein Verzugszins von 5% fällig. Der Kunde ist nicht berechtigt, allfällige Gegenforderungen gegen den Unternehmer mit den Forderungen des Unternehmers zu verrechnen.
 
(2) Materiallieferung inklusive Montage gilt:
 
Bei Aufträgen unter CHF 8 000.-: 15 Tage ab Rechnungsdatum. Bei Aufträgen ab CHF 8 000.- Teilzahlungen: 50% bei Vertragsabschluss, Rest
15 Tage netto nach Lieferung/Montage ab Rechnungsdatum. Nach Ablauf einer Frist von 40 Tage ab Rechnungsdatum befindet sich der Kunde ohne weitere Mahnung in Verzug und es wird ein Verzugszins von 5% fällig. Der Kunde ist nicht berechtigt, allfällige Gegenforderungen gegen den Unternehmer mit den Forderungen des Unternehmers zu verrechnen.
 
 
13. Prüfungs- und Abnahmepflichten des Kunden
 
(1) Der Kunde hat abgeholte oder vom Unternehmer gelieferte oder montierte Ware und erbrachte Arbeiten sofort nach Erhalt zu prüfen und allfällige Mängel unverzüglich, spätestens innerhalb von 20 Tagen schriftlich zu rügen. Erfolgt keine Rüge, obwohl Mängel bei ordnungsgemässer Prüfung erkennbar gewesen wären, so gelten Ware und Arbeit nach Ablauf der Rügefrist als stillschweigend genehmigt. Eine Abnahme des Werks im Beisein beider Parteien erfolgt nur bei entsprechender vorgängiger Vereinbarung. Eine gemeinsame Abnahmeprüfung wird protokolliert. Allfällige Mängel sind zu protokollieren und für deren Behebung durch den Unternehmer eine angemessene Frist zu vereinbaren.
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
14. Garantie und Nachbesserungsrecht des Unternehmers
 
(1) Sollten bei der Abnahmeprüfung, innerhalb der vertraglichen Rügefrist oder innerhalb der Verjährungsfrist Mängel festgestellt werden, für welche der Unternehmer verantwortlich ist, so sind diese vom Unternehmer nach seiner Wahl durch Ersatz oder durch Nachbesserung zu beheben. Das Nachbesserungsrecht des Unternehmers gilt auch dann, wenn es sich um einen Kaufvertrag ohne erhebliche Montagearbeiten handelt. Der Unternehmer, nicht aber der Kunde, ist berechtigt, anstelle von Nachbesserung Minderung oder Wandlung vorzuschlagen. Die Garantie beträgt nach SIA zwei Jahre ab Rechnungsdatum (inkl. Motorantriebe und Steuerungen). Zahlungsrückbehalte oder die Verrechnungseinrede als Sicherstellung der Garantiepflicht sind ausgeschlossen. Ausschlüsse:
a) Nicht unter Garantie fallen Mängel infolge unsachgemässer Benutzung durch den Kunden oder Dritte, insbesondere bei Nichtbeachtung der Nutzungsvorschriften oder bei Nichtbeachtung der aufgrund des Wetters gebotenen Sorgfaltspflichten. Schäden durch Sturm, Hagel, Gewitter, höherer Gewalt, extreme Umgebungseinflüsse, Bedienung bei Vereisung, leichtere Abriebschäden, Ausbleichung bei Farben, Ersetzen der einem normalen Verschleiss unterliegenden Bestandteile, sämtlichen Silikonfugen (undichte Silikonfugen gelten als natürliche Abnützung. Der Ersatz gilt als Wartung), mangelhafte Wartung des Kunden, Glasbruch nach Montage des Glases, geringfügigen Abweichungen in Farbe oder Glanz, Abweichungen in Farbe oder Beschaffenheit bei Nachlieferungen und Reparaturen sowie Reinigungsschäden
b) Bei jeglicher Art von Storen (Lamellenstoren, Stoffstoren, Sonnenstoren, Sonnenschirme, Rollläden usw.) besteht keine Garantiepflicht für Schäden infolge Verwendung bei stürmischem Wetter, auch wenn Sie mit einer Windautomatik betrieben werden
c) Für Fleckenbildung im Holz infolge Naturbehandlung wird jede Haftung abgelehnt. Querschliff muss toleriert werden.
d) Galvanisch verzinkte Eisenteile haben eine den SIA-Vorschriften entsprechende Schichtdicke. Ohne zusätzlichen Farbanstrich bauseits kann kein dauerhafter Rostschutz gewährleistet werden. Diese Bauteile müssen bauseitig zusätzlichen mit einem Farbanstrich versehen werden
e) Bei Fassaden mit Aussen- und Wärmedämmung besteht keine Haftung für Wasserschäden
f) Produkte, deren Minimal- oder Maximalabmessungen ausserhalb der in den Prospekten der Unternehmer angegebenen Limiten liegen, fallen nicht unter Garantie
Die Gewährleistung ist zudem ausgeschlossen bei Mängeln, die bei ordentlicher Prüfung gemäss Ziffer 11 vorstehend erkennbar gewesen wären. Bei Garantiearbeiten muss der mühelose Zugang zu den Sonnen- und Wetterschutzanlagen bauseits vorhanden sein, wobei allfällige Gerüstungen nach SUVA und baupolizeilichen Vorschriften auf bauseitige Kosten und Verantwortung zu erstellen sind. Durch Dritte ausgeführte Reparaturen beenden die Garantie; deren Kosten werden nicht übernommen. Kurbeln bei Faltrolladen dürfen bauseits nicht demontiert werden. Garantiefälle gestatten nicht fällige Zahlungen aufzuschieben oder Schadensersatzansprüche zu stellen. Bei Lieferung ohne Montage beschränkt sich die Garantiepflicht auf das Material.
 
 
15. Haftungsbeschränkung
 
(1) Der Unternehmer haftet in jedem Fall nur für beim Kunden entstandenen direkten und unmittelbaren Schaden an gelieferter/montierter Ware, sofern dieser nachweisbar auf ein grobfahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten des Unternehmers zurückzuführen ist. Der Unternehmer übernimmt keine Haftung für indirekte oder Folgeschäden.
 
 
16. Umbauten und Renovationen
 
(1) Unnötige Gänge, Wartezeiten und erschwerende Umstände werden zum Regieansatz verrechnet. Die für die Revision notwendigen Demontagearbeiten (Rolladendeckel usw.) erfolgen immer auf Risiko und Gefahr des Bestellers. Das Entfernen von Vorhängen und das Abräumen von Blumenfenstern und das Abdecken von Böden hat rechtzeitig durch den Besteller zu erfolgen. Wo dies nicht geschieht, werden jegliche Schadensersatzansprüche abgelehnt. Die Mieter sind vor Arbeitsbeginn bauseits zu avisieren, damit alle Wohnungen zugänglich sind.
Zu Lasten des Bestellers gehen in allen Fällen:
a) Eine den SUVA- und baupolizeilichen Vorschriften entsprechende Gerüstung
b) Die Demontage von bestehenden Sonnen- und Wetterschutzanlagen, soweit notwendig
c) Das Herausspitzen vorhandener Beschlägeteile
d) Die Bereitstellung von Mulden, die Abfuhr- und Entsorgungskosten des demontierten Materials
e) Die Ausbesserungsarbeiten an Mauerwerk, Fensterrahmen, Simsen, Holzwerk und Tapeten
f) Die nach vollendeter Arbeit notwendige Reinigung
 
 
17. Erfüllungsort und Gerichtsstand
 
(1) Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Hauptsitz des Unternehmers.
 
 
 
 
 
 
groupCH GmbH Fritz
Landhausstrasse 21
CH-6340 Baar
Ik verklaar dat al mijn verkoopactiviteiten zullen voldoen aan alle wet- en regelgeving van de EU.
KVK-nummer:
  • CHE270016591
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