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P14702772 Elektrolüfter MERCEDES-BENZ Sprinter 3,5t Bus (906) 877964N

Objectstaat:
Tweedehands
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Verkopergegevens

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eBay-objectnummer:386714343166
Laatst bijgewerkt op 25 apr 2024 10:36:44 CESTAlle herzieningen bekijkenAlle herzieningen bekijken

Specificaties

Objectstaat
Tweedehands: Een object dat eerder al gebruikt werd. Het object kan tekens van slijtage vertonen, ...
Produktart
Elektrolüfter
Einbauposition
nicht angegeben
Qualität
B
Vergleichsnummern
MERCEDES-BENZ 076121301C, MERCEDES-BENZ 877964N, MERCEDES-BENZ 878380V
Hersteller
MERCEDES-BENZ
Herstellernummer
877964N
Modell
Sprinter 3,5t Bus (906)
Typ
310 CDI 70 kW 95 PS (03.2009-12.2013)
Baujahr
12/2009
Türen
2
Getriebeart
Automatikgetriebe
EAN
Nicht zutreffend

Objectbeschrijving van de verkoper

Informatie van zakelijke verkoper

Autodemontagebedrijf Bert Bek B. V.
Marco Bek
Vrielingweg 1
4433 RV Hoedekenskerke
Netherlands
Contactgegevens weergeven
:noofeleT186644646 13+
:liam-Eln.kebotua@ocraM
Btw-nummer:
  • NL 814775500B01
Handelsregistratienummer:
  • 22004358
Verkoopvoorwaarden
ALLGEMEINE VERKAUFS- UND LIEFERBEDINGUNGEN
 
1. Anwendbarkeit
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für den Abschluss durch STIBA-Mitglieder
Vereinbarungen zum Verkauf und/oder zur Lieferung gebrauchter Fahrzeugteile und darüber
Durchführung solcher Vereinbarungen. Auf diese Vereinbarungen zum Verkauf und/oder
Für die Lieferung gebrauchter Fahrzeugteile gelten die STIBA-Garantiebedingungen
Anwendung.
1.2 STIBA-Mitglieder sind diejenigen Unternehmen, die vom STIBA-Vorstand gemäß § 22 Abs. 1 STIBA als Mitglieder anerkannt sind
§ 3 der Satzung des genannten Vereins zulässig und erkennbar sind
zum STIBA-Schild. STIBA-Mitglieder finden Sie auch auf der STIBA-Website.
1.3 Abweichungen und/oder Ergänzungen zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen binden ausschließlich das STIBA-Mitglied
sofern sie ihre Geltung ausdrücklich schriftlich festgehalten hat. Durch Empfehlung
des Käufers zu seinen eigenen Bedingungen gelten ausschließlich die vorliegenden Bedingungen,
sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
 
2. Vereinbarung
2.1 Wird der Vertrag schriftlich oder elektronisch geschlossen, kommt er zustande
Stand am Tag der Vertragsunterzeichnung durch das STIBA-Mitglied
der Tag der Absendung der schriftlichen oder elektronischen Auftragsbestätigung
STIBA-Mitglied.
2.2 Verbindliche mündliche Zusagen und Vereinbarungen mit Untergebenen des STIBA-Mitglieds
das STIBA-Mitglied erst nach und insoweit, als dies vom STIBA-Mitglied schriftlich erfolgt ist oder
werden elektronisch bestätigt.
 
3. Preise
3.1 Sofern nicht anders angegeben, verstehen sich alle Beträge ohne Abzug oder Skonto und inklusive Mehrwertsteuer. bereits
dann nicht über die Mehrwertsteuer berechnet. Margenregelung des Demontageunternehmens.
3.2 Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist, gelten die Preise für Lieferung ab Werk.
3.3 Angabe der Preise, der zum Verkauf angebotenen Artikel und der in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthaltenen Spezifikationen
Angebote sind freibleibend. Sie binden es
STIBA-Mitglied und Käufer können sich hierauf nicht berufen, es sei denn, es wurde etwas anderes vereinbart oder
angegeben.
 
4. Lieferung
4.1 Die Lieferung erfolgt nach Wahl des STIBA-Mitglieds ab Werkstatt, Lager oder Ladengeschäft. Auf der
Der Käufer ist zur Abnahme verpflichtet, es sei denn, das STIBA-Mitglied hat hieran kein berechtigtes Interesse.
4.2 Sobald die Sache versandbereit ist, trägt der Käufer die Gefahr
mit Ausnahme aller direkten und indirekten Schäden, die an oder durch den Artikel entstehen können
soweit dies auf grober Fahrlässigkeit des STIBA-Mitglieds beruht. Kommt der Käufer nach Inverzugsetzung
Bleibt der Verzug mit der Annahme der Sache, ist das STIBA-Mitglied berechtigt
Vereinbarung ohne gerichtliche Intervention und die Kosten der Lagerung der
Artikel zu Lasten des Käufers.
4.3 Der verkaufte Artikel wird umgehend in dem Zustand geliefert, in dem er empfangen wurde
Abschluss der Vereinbarung.
Geschäftsordnung der STIBA, genehmigt an der Hauptversammlung vom 8. Mai 2012 2
4.4 Der Transport und Versand der vom STIBA-Mitglied verkauften Waren erfolgt ausschließlich für
auf Kosten und Gefahr des Käufers.
 
5. Lieferzeit
5.1 Lieferzeiten werden vom STIBA-Mitglied in Absprache und annähernd festgelegt. Lieferzeiten
kann niemals als tödliche Frist angesehen werden. Die Lieferzeit beginnt mit der mündlichen Verständigung
schriftliche Auftragsbestätigung.
5.2 Bei verspäteter Lieferung haftet das STIBA-Mitglied nicht für etwaige dem Käufer entstandene Schäden
Schäden aufgrund verspäteter Lieferung, es sei denn, der Käufer benachrichtigt das STIBA-Mitglied schriftlich
wobei der Käufer dem STIBA-Mitglied eine Laufzeit von mindestens der Hälfte einräumen muss
die ursprünglich vereinbarte Lieferzeit einzuhalten, um seinen Verpflichtungen weiterhin nachkommen zu können.
5.3 Soweit gesetzlich zulässig, kann ein Vertrag seitens des Käufers nicht geschlossen werden aus:
Die Überschreitung der Laufzeit wird aufgelöst, es sei denn, die am Ende von Absatz 2 dieser Vereinbarung genannte Frist wird aufgelöst
Artikel ist abgelaufen und der Käufer kann den Vertrag nicht aufrechterhalten
erforderlich.
 
6. Zahlung
6.1 Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Zahlung in bar. Beim Fernkauf ist das möglich
STIBA-Mitglieder bieten dem Käufer verschiedene Zahlungsoptionen an, darunter Ideal, PayPal und
Kreditkarten in einer sicheren Umgebung und der Möglichkeit einer einmaligen Autorisierung.
Die Bankdaten des Käufers werden vom STIBA-Mitglied nicht gespeichert. Der Käufer ist da
sind sich bewusst, dass das Bezahlen im Internet mit Risiken verbunden sein kann. Zahlungen erfolgen über das Internet
auf eigenes Risiko des Käufers. Das STIBA-Mitglied haftet nicht für die Art und Weise, wie die
Käufer leistet Zahlungen.
6.2 Bei Kauf auf Rechnung muss der Zahlungseingang innerhalb von vierzehn Tagen erfolgen
Rechnungsdatum.
6.3 Wenn die Zahlung nicht rechtzeitig oder nicht vollständig am Fälligkeitstag erfolgt
tritt ein Verstoß gegen den Käufer ein, ohne dass es einer Inverzugsetzung oder Mahnung bedarf
Bei Verzug ist er sofort zur Zahlung der gesetzlichen Zinsen auf den überfälligen Betrag fällig
pro Monat oder Teil eines Monats, berechnet ab dem Fälligkeitsdatum.
6.4 Im Fall von Absatz 3 dieses Artikels hat das STIBA-Mitglied das Recht, dies innerhalb der Frist von Artikel 7:44 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs zu tun.
das Recht, die Kaufsache durch außergerichtliche Erklärung zurückzufordern. Deswegen
Erklärung wird der Kauf aufgelöst.
6.5 Alle gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten – die von Inkassobüros,
Gerichtsvollzieher, einschließlich Rechtsanwälte, die mit dem STIBA-Mitglied verbunden sind
Die Durchsetzung seiner Rechte gegen den Käufer trägt der Käufer. Der
Die außergerichtlichen Inkassokosten berechnen sich nach dem Inkassotarif des
Niederländische Anwaltskammer bezüglich Inkasso mit einem Mindestbetrag von 50,00 €.
 
7. Eigentumsvorbehalt
7.1 Solange der Käufer seinen Verpflichtungen gegenüber dem STIBA-Mitglied nicht vollständig nachgekommen ist
oder im Zusammenhang mit der Lieferung bleiben bereits gelieferte Waren Eigentum des
STIBA-Mitglied.
7.2 Der Käufer ist nicht berechtigt, gelieferte Waren an Dritte weiterzugeben, solange sie noch nicht bezahlt sind
liefern, verleihen, verpfänden oder Eigentum übertragen.
Geschäftsordnung der STIBA, genehmigt an der Hauptversammlung vom 8. Mai 2012 3
7.3 Der Käufer trägt das Risiko für unbezahlte Waren hinsichtlich aller Schäden, direkter und indirekter Art
indirekt, die von ihm oder jemand anderem zugefügt wird.
 
8. Mängel/Beschwerden
8.1 Der Käufer ist verpflichtet, die Lieferungen nach der Ausführung sorgfältig auf etwaige Mängel zu prüfen
in Form von Abweichungen von Spezifikationen und anderen erkennbaren Mängeln
überprüfen. Festgestellte Mängel sind unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 8 Tagen zu rügen
Tage nach Lieferung des Artikels an das STIBA-Mitglied. Diese Mitteilung dient
muss schriftlich erfolgen und mit einer Beschreibung des Befundes versehen sein
Mängelrüge unter Angabe der Rechnung und der Rechnungsnummer.
8.2 Der Käufer muss dem STIBA-Mitglied die Überprüfung des festgestellten Mangels ermöglichen.
Die Nichteinhaltung der Bestimmungen dieses Absatzes führt zum Verlust der Rechte des Käufers
sich auf Mängel zu berufen, die er bei einer sorgfältigen Prüfung im oben genannten Rahmen vernünftigerweise festgestellt hat
Begriff hätte entdecken können.
8.3 Der Käufer hat dem STIBA-Mitglied die Kosten für unbegründete Reklamationen zu ersetzen.
8.4 Die Bestimmungen dieses Artikels 8 gelten entsprechend den Bestimmungen von Artikel 8 des
STIBA-Garantiebedingungen.
 
9. Höhere Gewalt
9.1 Wenn das STIBA-Mitglied seiner Verpflichtung ganz oder teilweise nicht nachkommt
gegenüber dem Käufer kann dieser Mangel nicht dem STIBA-Mitglied zugeschrieben werden, wenn
STIBA-Mitglied wird die Vertragsdurchführung erschwert bzw wird unmöglich
verursacht durch einen Umstand – ob vorhersehbar oder nicht –, der außerhalb der Kontrolle des
STIBA-Mitglied befindet sich unter anderem in:
- Mängel bei Lieferanten/Transporteuren;
- Krieg, Aufruhr oder ähnliche Situationen;
- Sabotage, Boykott, Streik oder Besetzung;
- Maschinenschaden;
- Diebstahl aus den Lagerhäusern;
- Geschäftsstörungen;
- staatliche Maßnahmen;
- schlechtes Wetter;
- Blitzschlag;
- Feuer.
9.2 Wenn eine in Absatz 1 dieses Artikels genannte Situation eintritt, soweit gesetzlich zulässig
gestattet, haftet das STIBA-Mitglied nicht für die daraus für den Käufer entstehenden Folgen
daraus resultierenden Schaden und das STIBA-Mitglied kann nach eigenem Ermessen seinen Verpflichtungen nachkommen
Verpflichtungen aussetzen oder aussetzen den Vertrag ohne gerichtliche Intervention ganz oder vollständig kündigen
teilweise auflösen, ohne dass eine Schadensersatzpflicht besteht.
 
10. Verwendung des Artikels
10.1 Der Käufer ist verpflichtet, die gelieferte Ware ihrer Art und Verwendungszweck entsprechend zu verwenden
Einhaltung aller gesetzlichen Nutzungsvorschriften und ggf. von
Von STIBA-Mitgliedern vorgeschriebene Gebrauchsanweisungen.
10.2 Wenn der Käufer den gelieferten Artikel nicht gemäß den Bestimmungen von Absatz 1 dieses Artikels erhält
verwendet werden und der Käufer macht das STIBA-Mitglied für den damit in Zusammenhang stehenden Schaden haftbar
Verwendung des Liefergegenstandes muss der Käufer nachweisen, dass der Schaden auf einen zurückzuführen ist
Geschäftsordnung der STIBA, genehmigt an der Hauptversammlung vom 8. Mai 2012 4
Mängel der vom STIBA-Mitglied gelieferten Sache und nicht auf eine andere Verwendung zurückzuführen als
gemäß Absatz 1 dieses Artikels.
10.3 Unbeschadet der Bestimmungen von Artikel 11 und Absatz 2 dieses Artikels ist das STIBA-Mitglied niemals Mitglied
haftet für Personenschäden, wenn der Käufer gegen die Bestimmungen von Absatz 1 verstoßen hat
Dieser Artikel bestimmt. Der Käufer hat das STIBA-Mitglied im gesetzlich zulässigen Umfang schadlos zu halten
Ansprüche von Mitarbeitern oder sonstigen Dritten, insbesondere Kunden, soweit diese
Die sich aus Absatz 1 dieses Artikels ergebenden Umstände haben wir nicht zur Kenntnis genommen
Gebrauchsanweisung.
 
11. Haftung
11.1 Für Schäden aus oder im Zusammenhang mit Lieferungen, für die das STIBA-Mitglied gesetzlich haftet
geltend gemacht werden kann, soweit nicht zwingende Rechtsvorschriften etwas anderes vorsehen
Stellen Sie sicher, dass die Haftung des STIBA-Mitglieds den Rechnungsbetrag nicht übersteigt.
11.2 Schäden, soweit sie aus entgangenem Gewinn oder verminderten Einnahmen und allen anderen bestehen
indirekte Schäden oder Folgeschäden, wie z. B. Geschäftsschäden oder Schäden, die der Käufer Dritten erleidet
Eine geschuldete Entschädigung oder Geldbuße ist in keinem Fall anspruchsberechtigt,
soweit nicht zwingende Rechtsvorschriften etwas anderes vorsehen.
11.3 Außer in dem Umfang, in dem das STIBA-Mitglied gemäß Abschnitt 3 von Titel 3 haftet
Es gilt Buch 6 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches und soweit das Gesetz dies zulässt, stellt der Käufer das STIBA-Mitglied hiervon schadlos
Ansprüche Dritter aus welchem ​​Grund auch immer, die einen Schaden geltend machen
infolge des Kaufs oder einer Handlung oder Unterlassung des STIBA-Mitglieds im Zusammenhang mit
die Ausführung des Vertrages, es sei denn, der Käufer weist nach, dass das STIBA-Mitglied im
haftet gegenüber dem Käufer und hat dem Käufer diesen Schaden zu ersetzen.
11.4 Unter Androhung des Verfalls des Anspruchs auf Schadensersatz erhält das STIBA-Mitglied den von ihm verlangten Schadensersatz
bei der Untersuchung von Ursache, Art und Ausmaß des Schadens mitgewirkt
für die eine Entschädigung verlangt wird.
11.5 Artikel 9 der Garantiebedingungen gilt sinngemäß.
 
12. Auflösung
12.1 Die vollständige oder teilweise Auflösung des Vertrags erfolgt später
schriftliche Erklärung einer der hierzu berechtigten Personen. Vor dem Käufer
Bei einer schriftlichen Kündigungsmitteilung an das STIBA-Mitglied ist stets der Käufer der erste
Das STIBA-Mitglied hat die Inverzugsetzung schriftlich zu erklären und ihm hierfür eine angemessene Frist einzuräumen
seinen Verpflichtungen dennoch ordnungsgemäß nachkommen zu können.
12.2 Der Käufer hat kein Recht, den Vertrag ganz oder teilweise aufzulösen
seine Verpflichtungen auszusetzen, wenn er selbst bereits mit der Erfüllung seiner Verpflichtungen im Verzug war
Verpflichtungen. Verbraucherkäufern bleibt nach dieser Bestimmung die Befugnis, dies zu tun
Die Aussetzung aufgrund einer gesetzlichen Regelung bleibt unberührt.
12.3 Wenn das STIBA-Mitglied der Auflösung zustimmt, ohne dass es dafür in Verzug gerät
Seite hat sie Anspruch auf Ersatz sämtlicher Vermögensschäden, wie etwa Kosten und Verluste
Gewinn und angemessene Kosten zur Bestimmung von Schaden und Haftung.
12.4 Im Falle einer teilweisen Auflösung kann der Käufer dies im gesetzlich zulässigen Umfang nicht tun
Anspruch auf Rückabwicklung bereits erbrachter Leistungen des STIBA-Mitglieds und
Das STIBA-Mitglied hat den vollen Anspruch auf Vergütung der bereits erbrachten Leistungen
unbeschadet des Rechts des STIBA-Mitglieds, seine Leistung rückgängig zu machen und
Schadensersatz zu verlangen.
Geschäftsordnung der STIBA, genehmigt an der Hauptversammlung vom 8. Mai 2012 5
 
13. Streitigkeiten
13.1 Für alle Transaktionen zwischen dem STIBA-Mitglied und dem Käufer gilt ausschließlich niederländisches Recht
Anwendung.
13.2 Alle Streitigkeiten aus Vereinbarungen mit dem STIBA-Mitglied werden in erster Instanz geklärt
werden der STIBA-Beschwerdekommission vorgelegt. Dieser Ausschuss entscheidet danach
STIBA-Beschwerdeordnung.
13.3 Das Beschwerdeverfahren hat keinen Einfluss auf die Berufung des Käufers beim zuständigen Gericht.
Ik verklaar dat al mijn verkoopactiviteiten zullen voldoen aan alle wet- en regelgeving van de EU.
Autobek

Autobek

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Gedetailleerde verkopersbeoordelingen

Gemiddelde van de afgelopen 12 maanden

Nauwkeurige beschrijving
4.8
Redelijke verzendkosten
4.3
Verzendtijd
5.0
Communicatie
4.7
Ingeschreven als zakelijke verkoper

Feedback verkoper (55)

e***h (536)- Feedback gegeven door koper.
Afgelopen maand
Geverifieerde aankoop
Danke, alles Bestens, gerne wieder!
d***e (47)- Feedback gegeven door koper.
Afgelopen maand
Geverifieerde aankoop
Super Hatte Alles Geklappt und Pünktlich angekommen
a***a (961)- Feedback gegeven door koper.
Afgelopen maand
Geverifieerde aankoop
Super, vielen Dank