|Aangeboden in rubriek:
Deze aanbieding is door de verkoper beëindigd op ma, 6 mrt om 6:28 AM omdat het object niet langer beschikbaar is.
Hebt u iets om te verkopen?

Easyflex Kofferraumwanne Renault Kadjar

Objectstaat:
Nieuw
Meer dan 10 beschikbaar / 8 verkocht
Prijs:
EUR 40,00
Verzendkosten:
Wordt niet verzonden naar Verenigde Staten. Details bekijkenvoor verzending
Bevindt zich in: Görlitz, Duitsland
Levering:
Varieert
Retourbeleid:
Betalingen:
     

Winkel met vertrouwen

Geld-terug-garantie van eBay
Ontvang het object dat u hebt besteld of krijg uw geld terug. 

Verkopergegevens

Ingeschreven als zakelijke verkoper
De verkoper neemt de volledige verantwoordelijkheid voor deze aanbieding.
eBay-objectnummer:363961549424
Laatst bijgewerkt op 13 sep 2022 14:43:32 CESTAlle herzieningen bekijkenAlle herzieningen bekijken

Specificaties

Objectstaat
Nieuw: Een gloednieuw, ongebruikt, ongeopend en onbeschadigd object in de originele verpakking ...
Produkttyp
Kofferraumschutzwanne
Herstellernummer
8201589708
Produktgruppe
Innenausstattung
Hersteller
Renault

Objectbeschrijving van de verkoper

Informatie van zakelijke verkoper

Autohaus Büchner GmbH
Torsten Eichler
Schlaurother Allee 1
02827 Görlitz
Germany
Contactgegevens weergeven
:noofeleT6522371853 94+
:liam-Eed.renhceubnetsebma@tluaner-eliet
Btw-nummer:
  • DE 204285428
Verkoopvoorwaarden
Allgemeine Geschäftsbedingungen für den
Verkauf neuer und gebrauchter Fahrzeugteile
 
Unverbindliche Empfehlung des
Zentralverbandes Deutsches
Kraftfahrzeuggewerbe e. V. (ZDK)
 
Stand: 01/2002
 
 
I. Zahlung
 
1. Der Kaufpreis und Preise für Nebenleistungen
sind bei Übergabe des Kaufgegenstandes und
Aushändigung oder Übersendung der Rechnung
zur Zahlung fällig.
 
2. Gegen Ansprüche des Verkäufers kann der
Käufer nur dann aufrechnen, wenn die
Gegenforderung des Käufers unbestritten ist oder
ein rechtskräftiger Titel vorliegt; ein
Zurückbehaltungsrecht kann er nur geltend
machen, soweit es auf Ansprüchen aus dem
Kaufvertrag beruht.
 
 
II. Lieferung und Lieferverzug
 
1. Liefertermine und Lieferfristen, die verbindlich
oder unverbindlich vereinbart werden können,
sind schriftlich anzugeben. Lieferfristen beginnen
mit Vertragsabschluss.
 
2. Der Käufer kann zehn Tage nach
Überschreiten eines unverbindlichen Liefertermins
oder einer unverbindlichen Lieferfrist den
Verkäufer auffordern zu liefern. Mit dem Zugang
der Aufforderung kommt der Verkäufer in Verzug.
Hat der Käufer Anspruch auf Ersatz eines
Verzugsschadens, beschränkt sich dieser bei
leichter Fahrlässigkeit des Verkäufers auf
höchstens 5% des vereinbarten Kaufpreises. Will
der Käufer darüber hinaus vom Vertrag
zurücktreten und/oder Schadensersatz statt der
Leistung verlangen, muß er dem Verkäufer nach
Ablauf der Zehn-Tages-Frist gemäß Satz 1 eine
angemessene Frist zur Lieferung setzen. Hat der
Käufer Anspruch auf Schadensersatz statt der
Leistung, beschränkt sich der Anspruch bei
leichter Fahrlässigkeit auf höchstens 25% des
vereinbarten Kaufpreises. Ist der Käufer eine
juristische Person des öffentlichen Rechts, ein
öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein
Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages in
Ausübung seiner gewerblichen oder
selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, sind
Schadenersatzansprüche bei leichter
Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Wird dem
Verkäufer, während er in Verzug ist, die Lieferung
durch Zufall unmöglich, so haftet er mit den
vorstehend vereinbarten Haftungsbegrenzungen.
Der Verkäufer haftet nicht, wenn der Schaden
auch bei rechtzeitiger Lieferung eingetreten wäre.
 
3. Wird ein verbindlicher Liefertermin oder eine
verbindliche Lieferfrist überschritten, kommt der
Verkäufer bereits mit Überschreiten des
Liefertermins oder der Lieferfrist in Verzug. Die
Rechte des Käufers bestimmen sich dann nach
Ziffer 2 Sätze 3 bis 6 dieses Abschnitts.
 
4. Höhere Gewalt oder beim Verkäufer oder
dessen Lieferanten eintretende
Betriebsstörungen, die den Verkäufer ohne
eigenes Verschulden vorübergehend daran
hindern, den Kaufgegenstand zum vereinbarten
Termin oder innerhalb der vereinbarten Frist zu
liefern, verändern die in Ziffern 1 bis 3 dieses
Abschnitts genannten Termine und Fristen um die
Dauer der durch diese Umstände bedingten
Leistungsstörungen. Führen entsprechende
Störungen zu einem Leistungsaufschub von mehr
als vier Monaten, kann der Käufer vom Vertrag
zurücktreten. Andere Rücktrittsrechte bleiben
davon unberührt.
 
 
III. Abnahme
 
1. Der Käufer ist verpflichtet, den Kaufgegenstand
innerhalb von acht Tagen ab Zugang der
Bereitstellungsanzeige abzunehmen. Im Falle der
Nichtabnahme kann der Verkäufer von seinen
gesetzlichen Rechten Gebrauch machen.
 
2. Verlangt der Verkäufer Schadensersatz
aufgrund eines gesetzlichen Anspruchs, so
beträgt dieser 10% des Kaufpreises. Der
Schadenersatz ist höher oder niedriger
anzusetzen, wenn der Verkäufer einen höheren
oder der Käufer einen geringeren Schaden
nachweist.
 
 
IV. Eigentumsvorbehalt
 
1. Der Kaufgegenstand bleibt bis zum Ausgleich
der dem Verkäufer aufgrund des Kaufvertrages
zustehenden Forderungen Eigentum des
Verkäufers.
 
Ist der Käufer eine juristische Person des
öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches
Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei
Abschluß des Vertrages in Ausübung seiner
gewerblichen oder selbständigen beruflichen
Tätigkeit handelt, bleibt der Eigentumsvorbehalt
auch bestehen für Forderungen des Verkäufers
gegen den Käufer aus der laufenden
Geschäftsbeziehung bis zum Ausgleich von in
Zusammenhang mit dem Kauf zustehenden
Forderungen.
 
Auf Verlangen des Käufers ist der Verkäufer zum
Verzicht auf den Eigentumsvorbehalt verpflichtet,
wenn der Käufer sämtliche mit dem
Kaufgegenstand im Zusammenhang stehende
Forderungen unanfechtbar erfüllt hat und für die
übrigen Forderungen aus den laufenden
Geschäftsbeziehungen eine angemessene
Sicherung besteht.
 
 
2. Bei Zahlungsverzug des Käufers kann der
Verkäufer vom Kaufvertrag zurücktreten. Hat der
Verkäufer darüber hinaus Anspruch auf
Schadensersatz statt der Leistung und nimmt er
den Kaufgegenstand wiede an sich, sind
Verkäufer und Käufer sich darüber einig, dass der
Verkäufer den gewöhnlichen Verkaufswert des
Kaufgegenstandes im Zeitpunkt der Rücknahme
vergütet. Auf Wunsch des Käufers, der nur
unverzüglich nach Rücknahme des
Kaufgegenstandes geäußert werden kann, wird
nach Wahl des Käufers ein öffentlich bestellter
und vereidigter Sachverständiger, z.B. der
Deutschen Automobil Treuhand GmbH (DAT),
den gewöhnlichen Verkaufswert ermitteln. Der
Käufer trägt sämtliche Kosten der Rücknahme
und Verwertung des Kaufgegenstandes. Die
Verwertungskosten betragen ohne Nachweis 5 %
des gewöhnlichen Verkaufswertes. Sie sind höher
oder niedriger anzusetzen, wenn der Verkäufer
höhere oder der Käufer niedrigere Kosten
nachweist.
 
3. Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, darf
der Käufer über den Kaufgegenstand weder
verfügen noch Dritten vertraglich eine Nutzung
einräumen.
 
 
V. Sachmangel
 
1. Ansprüche des Käufers wegen Sachmängeln
verjähren entsprechend den gesetzlichen
Bestimmungen, d. h. bei neuen Fahrzeugteilen in
zwei Jahren, bei gebrauchten Teilen in einem
Jahr ab Ablieferung des Kaufgegenstandes.
 
Ist der Käufer eine juristische Person des
öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches
Sondervermögen oder ein Unternehmer ist, der
bei Abschluß des Vertrages in Ausübung seiner
gewerblichen oder selbständigen beruflichen
Tätigkeit handelt, erfolgt der Verkauf von
gebrauchten Fahrzeugteilen unter Ausschluß
jeglicher Sachmängelhaftung,
 
Bei arglistigem Verschweigen von Mängeln oder
der Übernahme einer Garantie für die
Beschaffenheit bleiben weitergehende Ansprüche
unberührt.
 
 
2. Für die Abwicklung der Mängelbeseitigung gilt
folgendes:
 
a) Ansprüche auf Mängelbeseitigung hat der
Käufer beim Verkäufer geltend zu machen. Bei
mündlichen Anzeigen von Ansprüchen ist dem
Käufer eine schriftliche Bestätigung über den
Eingang der Anzeige auszuhändigen.
 
b) Ersetzte Teile werden Eigentum des
Verkäufers.
 
 
VI. Haftung
 
1. Hat der Verkäufer aufgrund der gesetzlichen
Bestimmungen nach Maßgabe dieser
Bedingungen für einen Schaden
aufzukommen, der leicht fahrlässig verursacht
wurde, so haftet der Verkäufer beschränkt:
 
Die Haftung besteht nur bei Verletzung
vertragswesentlicher Pflichten und ist auf den bei
Vertragsabschluß vorhersehbaren typischen
Schaden begrenzt. Diese Beschränkung gilt nicht
bei Verletzung von Leben, Körper und
Gesundheit. Soweit der Schaden durch eine vom
Käufer für den betreffenden Schadenfall
abgeschlossene Versicherung (ausgenommen
Summenversicherung) gedeckt ist, haftet der
Verkäufer nur für etwaige damit verbundene
Nachteile des Käufers, z.B. höhere
Versicherungsprämien oder Zinsnachteile bis zur
Schadenregulierung durch die Versicherung.
 
Für leicht fahrlässig durch einen Mangel des
Kaufgegenstandes verursachte Schäden wird
nicht gehaftet.
 
2. Unabhängig von einem Verschulden des
Verkäufers bleibt eine etwaige Haftung des
Verkäufers bei arglistigem Verschweigen des
Mangels, aus der Übernahme einer Garantie
oder eines Beschaffungsrisikos und nach dem
Produkthaftungsgesetz unberührt.
 
3. Die Haftung wegen Lieferverzuges ist in
Abschnitt IV abschließend geregelt.
 
4. Ausgeschlossen ist die persönliche Haftung der
gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und
Betriegsangehörigen des Verkäufers für von ihnen
durch leichte Fahrlässigkeit verursachte Schäden.
 
 
VII. Gerichtsstand
 
1. Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen
Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit
Kaufleuten einschließlich Wechsel- und
Scheckforderungen ist ausschließlicher
Gerichtsstand der Sitz des Verkäufers.
 
2. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Käufer
keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat,
nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder
gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland
verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher
Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung
nicht bekannt ist. Im übrigen gilt bei Ansprüchen
des Verkäufers gegenüber dem Käufer dessen
Wohnsitz als Gerichtsstand.
Ik verklaar dat al mijn verkoopactiviteiten zullen voldoen aan alle wet- en regelgeving van de EU.