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300ml Verbundmörtel Injektionsmörtel Ankerkleber Klebemörtel Montagemörtel

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Nieuw
4 beschikbaar / 110 verkocht
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Verkopergegevens

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De verkoper neemt de volledige verantwoordelijkheid voor deze aanbieding.
eBay-objectnummer:314010254488
Laatst bijgewerkt op 08 mrt 2024 14:49:12 CETAlle herzieningen bekijkenAlle herzieningen bekijken

Specificaties

Objectstaat
Nieuw: Een gloednieuw, ongebruikt, ongeopend en onbeschadigd object in de originele verpakking ...
Produktart
Injektionsmörtel
Besonderheiten
Gebrauchsfertig
Abdeckung
entfällt
Verpackung
Kartuschen
Angebotspaket
Nein
Geeignet für
Lochstein, Siebhülsen, Ankerstangen, Gewindestangen, Beton, Wände
Trockendauer
entfällt
Gewicht
1 - 3 kg
Herstellernummer
VBM300
Marke
BEHA
Inhaltsstoffe
Injektionsmörtel
Farbe
Grau
Herstellungsland und -region
Deutschland
Feuerwiderstandsklasse
entfällt
Norm
Option 7
ETA-Zulassung
Ja
Volumen
entfällt
Temperaturbeständigkeit
entfällt
Verarbeitungstemperatur
entfällt

Objectbeschrijving van de verkoper

Informatie van zakelijke verkoper

Bowako e.K.
Christopher Homberg
Winkelfeld 4
45739 Oer-Erkenschwick
Germany
Contactgegevens weergeven
:noofeleT6390898863294
:liam-Emoc.okawob@thp
Btw-nummer:
  • DE 279528043
Ik verstrek facturen waarop ik de btw afzonderlijk vermeld.
Verkoopvoorwaarden
1. Allgemeines / Geltungsbereich
 
1.1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen.
 
1.2. Verbraucher i.S.d. Geschäftsbedingungen sind natürliche Personen, mit denen in Geschäftsbeziehungen getreten wird, ohne daß diesen eine gewerbliche oder selbständige berufliche Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmer i.S.d. Geschäftsbedingungen sind natürliche oder
juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, die in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit
handeln. Kunde i.S.d. Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer.
 
1.3. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden,
selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich
schriftlich zugestimmt.
 
1.4. Der Besteller kann Vertragsrechte weder abtreten noch verpfänden.
 
1.5. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden
keine Anwendung.
 
2. Vertragsschluss / Lieferung
 
2.1. Unsere Angebote sind freibleibend. Änderungen in Form, Farbe und/oder Gewicht bleiben im
Rahmen des Zumutbaren vorbehalten.
 
2.2. Mit der Bestellung einer Ware erklärt der Kunde verbindlich, die bestellte Ware erwerben zu
wollen. Wir sind berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertrag Angebot innerhalb von zwei
Wochen nach Eingang bei uns anzunehmen. Die Annahme kann entweder schriftlich oder durch
Auslieferung der Ware an den Kunden erklärt werden.
 
2.3. Bestellt der Kunde die Ware auf elektronischem Wege, werden wir den Zugang der Bestellung
unverzüglich bestätigen. Die Zugangsbestätigung stellt noch keine verbindliche Annahme der
Bestellung dar. Die Zugangsbestätigung kann mit der Annahmeerklärung verbunden werden.
 
2.4. Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung
durch unsere Zulieferer. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von uns zu vertreten
ist, insbesondere bei Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäftes mit unserem Zulieferer.
Ereignisse höherer Gewalt wie Streik, Betriebsstillegung, Betriebsstörung, Wagen- oder Behältermangel, Bahnsperren, Schwierigkeiten in den Brucharbeiten, sowie in der Beschaffung des
nötigen Rohmaterials und sonstige unvorhergesehene Fälle entbinden uns von den eingegangenen Lieferverpflichtungen. Angegebene Lieferzeiten sind nur annähernd zu betrachten und
beginnen erst nach endgültiger schriftlicher Darstellung des Auftrages. Der Kunde wird über die
Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiert. Die Gegenleistung wird unverzüglich
zurückerstattet. Zwischenverkauf vorbehalten.
 
2.5. Sofern der Verbraucher die Ware auf elektronischem Weg bestellt, wird der Vertragstext von uns
gespeichert und dem Kunden auf Verlangen nebst den vorliegenden AGB per E-Mail zugesandt.
 
2.6. Unsere Lieferungen erfolgen unfrei ab Werk oder Lager auf Rechnung und Gefahr des Bestellers,
ohne Haftung für Bruch, Diebstahl und dergleichen. Das gleiche gilt auch bei Übernahme von
Franko Lieferungen. Insbesondere ist das Bruchrisiko nicht mit eingeschlossen. Die Erklärung in
den Frachtbriefen: „Mangelhaft verpackt“ ist von den Bahnbehörden vorgeschrieben und macht
uns nicht haftbar für Bruchschäden. Eine Transportversicherung kann auf Wunsch unter Berechnung von 2,5 % des Rechnungsbetrages zuzüglich ungefährer Fracht zu Lasten des Bestellers
übernommen werden.
 
2.7. Die Kosten der Verpackung und einer vom Besteller etwa verlangten Transportversicherung
gehen zu seinen Lasten.
 
2.8. Bestellungen nach Plänen und Skizzen müssen die genaue Stückzahl und Größe der gewünschten
Platten enthalten. Ohne diese Angaben wird keine Haftung für deren Richtigkeit übernommen.
 
3. Preis / Zahlung / Aufrechnung / Handmuster
 
3.1. Unsere Preise beruhen auf den Kostenverhältnissen bei Auftragserteilung.
 
3.2. Alle Preise verstehen sich in EURO ab Werk oder Lager.
 
3.3. Sämtliche Rechnungen sind bei Übergabe zur Zahlung fällig, ohne jeglichen Abzug, sofern keine
andere Vereinbarung getroffen wurde. Ein Skontierabzug kommt nur in Betracht, wenn dieser
ausdrücklich vereinbart ist.
 
3.4. Wechsel und Schecks werden nur erfüllungshalber angenommen. Wechsel nur nach Vereinbarung. Spesen trägt der Besteller.
 
3.5. Werden uns nach Vertragsschluss Umstände bekannt, die Zweifel an der Kreditwürdigkeit des
Bestellers rechtfertigen, so dürfen wir vom Vertrag zurücktreten, Vorauszahlung verlangen oder
unsere Lieferung von einer Sicherheitsleistung abhängig machen. Dies gilt auch, wenn fällige
Forderungen trotz Mahnungen nicht ausgeglichen werden.
 
3.6. Der Besteller kann nur mit unbestrittenen, anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen. Er darf Zahlungen nur aus Gründen zurückhalten, die auf demselben
Vertragsverhältnis beruhen.
 
3.7. Kleine Handmuster stehen kostenlos zur Verfügung. Original-Musterplatten werden berechnet,
jedoch wird der Betrag bei Auftragserteilung zurückvergütet.
 
4. Zahlungsverzug
 
4.1. Bei Zahlungsverzug des Bestellers werden unsere sämtlichen gegen ihn bestehenden Forderungen sofort in bar zur Zahlung fällig, ungeachtet angenommener Wechsel oder eingeräumter
Zahlungsziele. Der Besteller darf die in unserem Eigentum oder Miteigentum stehenden Waren
nicht mehr veräußern und ist verpflichtet, uns Sicherheiten zu stellen. Die Ermächtigung zum
Einzug an uns abgetretener Forderungen erlischt.
 
4.2. Der Kunde verpflichtet sich, spätestens nach Erhalt der Ware den Kaufpreis (gemäß Ziffer 3.3)
zu bezahlen. Nach Ablauf dieser Frist kommt der Kunde in Zahlungsverzug. Der Verbraucher hat
während des Verzugs die Geldschuld in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Der
Unternehmer hat während des Verzugs die Geldschuld in Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz
zu verzinsen. Gegenüber dem Unternehmer behalten wir uns vor, einen höheren Verzugsschaden
nachzuweisen und geltend zu machen.
 
5. Gewährleistung
 
5.1. Muster, Farben, Materialbeschaffenheit etc. zeigen nur das allgemeine Aussehen des Steins.
Handmuster können niemals alle Eigenschaften und Unterschiede in Farbe, Zeichnung,
Struktur und Gefüge des Natursteins in sich vereinigen. Vorkommende, aus der Natur des
Marmors herrührende Farbunterschiede, Trübungen, Aderungen usw., sowie Naturfehler wie
Poren, offene Stellen, Einsprengungen, Risse, Quarzadern usw. mindern den natürlichen Wert
des Steines nicht. Für absolute Frostbeständigkeit kann nicht garantiert werden. Bei
buntem Marmor und Granit sind sachgemäße Kittungen, das Auseinandernehmen von Teilen
in losen Adern und Stichen und deren Wiederzusammensetzen, ferner die Verstärkung durch
untergelegte, solide Platten (Verdoppelungen), sowie das Anbringen von Klammern, Dübeln,
Vierungen je nach Beschaffenheit und Eigenart der betreffenden Marmorsorten nicht nur
unvermeidlich, sondern auch wesentliches Erfordernis der Bearbeitung.
 
5.2. Ist der Käufer Unternehmer, leisten wir für Mängel der Ware zunächst nach unserer Wahl Gewähr
durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Ist der Käufer Verbraucher, so hat er zunächst die
Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. Wir sind
jedoch berechtigt, die Art der gewählten Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Verbraucher bleibt. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde grundsätzlich
nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachen des Vertrages (Rücktritt) verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur
geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu.
 
5.3. Unternehmer müssen uns offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von einer Woche (7 Tage)
ab Empfang der Ware schriftlich anzeigen; andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruches ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Den
Unternehmer trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere
für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit
der Mängelrüge. Verbraucher müssen uns innerhalb einer Frist von zwei Monaten nach dem
Zeitpunkt, zu dem der vertragswidrige Zustand der Ware festgestellt wurde, über offensichtliche Mängel schriftlich unterrichten. Maßgeblich für die Wahrung der Frist ist der Zugang der
Unterrichtung bei uns. Unterlässt der Verbraucher diese Unterrichtung, erlöschen die Gewährleistungsrechte zwei Monate nach seiner Feststellung des Mangels. Dies gilt nicht bei Arglist des
Verkäufers. Die Beweislast für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels trifft den Verbraucher.
Wurde der Verbraucher durch unzutreffende Herstelleraussagen zum Kauf der Sache bewogen,
trifft ihn für seine Kaufentscheidung die Beweislast. Bei gebrauchten Gütern trifft den Verbraucher die Beweislast für die Mangelhaftigkeit der Sache. Verlegt der Besteller von uns gelieferte
Materialien trotz erkennbarer Mängel, so entfällt jegliche Gewährleistung.
 
5.4. Wählt der Kunde wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach gescheiterter Nacherfüllung
den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadenersatzanspruch wegen des Mangels zu. Wählt der Kunde nach gescheiterter Nacherfüllung Schadenersatz, verbleibt die Ware
beim Kunden, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadenersatz beschränkt sich auf die Differenz
zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache. Dies gilt nicht, wenn wir die Vertragsverletzung arglistig verursacht haben.
 
5.5. Für Unternehmer beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Für Verbraucher beträgt die Verjährungsfrist zwei Jahre ab Ablieferung der Ware. Bei gebrauchten Sachen
beträgt die Verjährungsfrist ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn der Kunde uns
den Mangel nicht rechtzeitig angezeigt hat (Ziffer 5.3. dieser Bestimmung).
 
5.6. Ist der Käufer Unternehmer, gilt als Beschaffenheit der Ware grundsätzlich nur die Produktbeschreibung des Herstellers als vereinbart. Öffentliche Äußerung, Anpreisung oder Werbung des
Herstellers stellen daneben keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe dar.
 
5.7. Wird bei Ankunft der Sendung eine Beschädigung festgestellt, so muss der Empfänger sich diese
sofort auf dem Frachtbrief bestätigen lassen. Bei Versand mittels LKW ist ein Protokoll aufzunehmen, in welchem der Umfang der Beschädigung genau verzeichnet ist. Dieses Protokoll ist
vom Fahrer zu unterzeichnen. Maßgebend für etwaige Entschädigungen sind die Bedingungen
unserer Versicherungsgesellschaft.
 
5.8. Bei Zahlungsverzug oder Kreditverfall können wir die Gewährleistung verweigern, bis der Besteller seine Zahlungspflicht in dem Umfang erfüllt, der dem Wert unserer Lieferung abzüglich einer
vorhandenen Mängeln entsprechenden Kaufpreisminderung entspricht.
 
5.9. Es wird keine Gewähr übernommen für Schäden, die aus nachfolgenden Gründen entstanden
sind: Ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafter Einbau durch den Besteller
oder Dritte, ebenso Verwendung von falschen oder ungeeigneten Mörtel, Kleber und dergleichen,
natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, mangelhafte Bauarbeiten bzw.
ungeeigneter Untergrund, sofern sie nicht auf Verschulden durch uns zurückzuführen sind.
 
5.10. Für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, haften wir – aus
welchen Rechtsgründen auch immer – nur bei Vorsatz, bei grober Fahrlässigkeit des Inhabers,
der Organe oder leitender Angestellter, bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper,
Gesundheit, bei Mängeln, die arglistig verschwiegen oder deren Abwesenheit garantiert
wurden, sowie bei Mängeln des Liefergegenstandes, soweit nach dem Produkthaftungsgesetz
für Personen oder Sachschäden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird. Bei
schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir auch bei grober
Fahrlässigkeit nicht leitender Angestellter und bei leichter Fahrlässigkeit, im letzteren Falle jedoch begrenzt auf den vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden.
Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.
 
6. Eigentumsvorbehalt
 
6.1. Bei Verträgen mit Verbrauchern behalten wir uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen
Zahlung des Kaufpreises vor. Bei Verträgen mit Unternehmern behalten wir uns das Eigentum an
der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor.
 
6.2. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, hat der Kunde diese auf eigene Kosten regelmäßig durchzuführen.
 
6.3. Der Kunde ist verpflichtet, uns einen Zugriff Dritter auf die Ware, etwa im Falle einer Pfändung,
sowie etwaige Beschädigungen oder die Vernichtung der Ware unverzüglich mitzuteilen. Ein
Besitzwechsel der Ware, sowie den eigenen Wohnsitzwechsel hat uns der Kunde unverzüglich
anzuzeigen.
 
6.4. Wir sind berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug oder bei Verletzung einer Pflicht nach Ziffer 3) und 4) dieser Bestimmungen vom Vertrag
zurückzutreten und die Ware heraus zu verlangen.
 
6.5. Der Unternehmer ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern.
Er tritt uns bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages ab, die ihm durch
die Weiterveräußerung gegen einen Dritten erwachsen. Wir nehmen die Abtretung an. Nach der
Abtretung ist der Unternehmer zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Wir behalten uns vor,
die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Unternehmer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht
ordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug gerät.
 
6.6. Die Be- und Verarbeitung der Ware durch den Unternehmer erfolgt stets im Namen und im Auftrag für uns. Erfolgt eine Verarbeitung mit uns nicht gehörenden Gegenständen, so erwerben wir
an der neuen Sache das Miteigentum im Verhältnis zum Wert der von uns gelieferten Ware zu den sonstigen verarbeitenden Gegenständen. Dasselbe gilt, wenn die Ware mit anderen uns nicht
gehörenden Gegenständen vermischt wird.
 
6.7. Soweit Kaufpreisforderungen des Kunden in ein Kontokorrent eingehen, tritt der Kunde in gleicher Weise eine ihm zustehende Saldoforderung an uns ab.
 
6.8. Verschaffen wir dem Kunden die Mittel zur Kaufpreiszahlung dadurch, dass wir ihm einen von
uns ausgestellten und von ihm angenommenen Wechsel zur Diskontierung indossieren (Wechsel-Scheck-Verfahren), so geht das Eigentum an der Ware erst auf den Kunden über, wenn der
Wechsel eingelöst und unsere Wechselhaftung erloschen ist.
 
7. Werk- und Werklieferungsverträge
Für Werk- und Werklieferungsverträge mit Unternehmern, bei denen es sich um Leistungen an
Bauwerken handelt, gelten die Bestimmungen der VOB/Teil B, jeweils in der neuesten Fassung,
ergänzend zu diesen Bedingungen als vereinbart.
 
8. Erfüllungsort und Gerichtsstand
 
8.1. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliches
Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag
das für unseren Geschäftssitz zuständige Gericht. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
 
8.2. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch
die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame
Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt.
Ik verklaar dat al mijn verkoopactiviteiten zullen voldoen aan alle wet- en regelgeving van de EU.
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Gemiddelde van de afgelopen 12 maanden

Nauwkeurige beschrijving
4.9
Redelijke verzendkosten
4.8
Verzendtijd
4.9
Communicatie
4.9
Ingeschreven als zakelijke verkoper

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Sehr schnell und passt!
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Afgelopen 6 maanden
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