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Festool Latzhose verschiedene Größen

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Nieuw
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Verkopergegevens

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eBay-objectnummer:256055165167
Laatst bijgewerkt op 12 sep 2023 08:52:31 CESTAlle herzieningen bekijkenAlle herzieningen bekijken

Specificaties

Objectstaat
Nieuw: Een gloednieuw, ongebruikt, ongeopend en onbeschadigd object in de originele verpakking ...
Marke
Festool
Produktart
Latzhose
Farbe
Beige
Abteilung
Erwachsene

Objectbeschrijving van de verkoper

Informatie van zakelijke verkoper

HUBER Holzbearbeitungsmaschinen GmbH & Co. KG
Michael Huber
Gewerbepark 1
92526 Oberviechtach
Germany
Contactgegevens weergeven
:noofeleT0032917690
:xaF04032917690
:liam-Eed.nenihcsamsgnutiebraebzloh-rebuh@ofni
Btw-nummer:
  • DE 338491212
Ik verstrek facturen waarop ik de btw afzonderlijk vermeld.
Verkoopvoorwaarden
Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen der Fa. Huber e. K. Holzbearbeitungsmaschinen (Stand Januar 2016)
 
1.Allgemeine Geschäftsbedingungen
Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge die zwischen Käufer (nachstehend Auftraggeber AG genannt) und uns (Fa. Huber e. K. nachstehend Auftragnehmer AN) schließen. Soweit nicht anders vereinbart werden anderen Einkaufsbedingungen oder sonstigen allgemeinen Geschäftsbedingungen Einbeziehungen widersprochen. Der AN ist berechtigt die allgemeinen Geschäftsbedingungen mit Wirkung für die zukünftige Geschäftsverbindung mit dem AG nach einer entsprechenden schriftlichen Mitteilung zu ändern.
2. Vertragsabschluss
2.1. Angebote des AN (Fa. Huber e. K.) sind freibleibend und kein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages. Die technisch zur Verfügung gestellten Unterlagen wie Layouts, Zeichnungen und Gewichts- und Maßangaben sind nur Näherungswerte soweit diese nicht ausdrücklich als verbindlich erklärt werden. Werden technische Unterlagen zur Verfügung gestellt so bleiben diese Eigentum des AN und dürfen nicht an Dritte weiter gegeben werden.
2.2. Bestellungen des AG sind verbindlich. Sofern seitens des AN keine anderweitig schriftliche Bestätigung erfolgt, gilt unsere Lieferung oder Rechnung als Auftragsbestätigung.
2.3. Für Bestellungen des AG sind ausschließlich die schriftliche Auftragsbestätigung des AN maßgebend sofern der AG nicht unverzüglich schriftlich widerspricht. Dies gilt auch für mündliche und telefonische Bestellungen des AG. Ein Widerspruch an den AN ist nicht mehr unverzüglich wenn er nicht innerhalb von sieben Tagen schriftlich zugegangen ist.
2.4. Der zwischen AG und AN abgeschlossene Vertrag bleibt auch verbindlich bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages oder dieser Geschäftsbedingungen.
3. Lieferungen, Lieferverzug
Liefertermine und Lieferfristen gelten nur als annähernd vereinbart und unverbindlich wenn nicht eine gesonderte schriftliche Terminzusage ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurde, vorausgesetzt damit der Lieferumfang bis dahin feststeht und nicht geändert wird. Bei nicht rechtzeitiger Klärung aller Einzelheiten des Vertrages durch den Käufer sowie der nicht fristgerechten vertraglich geregelten Vorleistungen verlängert sich der Liefertermin entsprechend. Liefertermine gelten mit Meldung der Versandbereitschaft als eingehalten. Der AN ist zu Teillieferungen berechtigt, soweit diese nicht das zumutbare Mindestmaß unterschreiten. Der AG hat den Lieferschein unverzüglich zu prüfen und zu quittieren. Beanstandungen jeglicher Art sind dem AN schriftlich mitzuteilen. Andernfalls gilt der quittierte Lieferschein als anerkannt. Bei Lieferverzögerungen durch Betriebsstörungen, behördliche Maßnahmen, Ausbleiben von Zulieferungen an den AN oder höhere Gewalt verlängert sich die Lieferfrist angemessen. Kommt der AN in Verzug muss der AG dem AN per Einschreibebrief den Lieferverzug anzeigen und eine angemessene Nachfrist setzen. Entsteht dem AG eine durch den AN verschuldete Lieferverzögerung kann der AG unter Ausschluss weiterer Schadensersatzansprüche, in Höhe von 0,5% je Lieferwoche höchstens aber in Höhe von 3% des Wertes des betroffenen Teils der Gesamtleistung, in Anspruch nehmen. Ein Rücktrittsrecht besteht nicht. Das Rücktrittsrecht des AG im Falle höherer Gewalt wird dadurch nicht berührt.
4. Preise, Zahlung und Aufrechnung
4.1. Die Preise sind freibleibend und gelten ab Werk ausschließlich Fracht, Verpackung, Versicherung. Die Mehrwertsteuer wird mit dem am Tag der Lieferung gültigen Mehrwertsteuersatz verrechnet. Verpackungen jeglicher Art werden nicht zurück genommen.
4.2. Rechnungen sind sofort zur Zahlung fällig, sofern nichts anderes schriftlich bestätigt bzw. vereinbart wurde. Kommt der AG in Verzug so ist der AN berechtigt Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem Basiszinssatz zu fordern. Die Geltendmachung eines konkreten Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Aufrechnungsrechte bzw. Gegenforderungen stehen dem AG ausschließlich zu wenn Sie bereits rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder vom AN anerkannt sind.
5. Gefahrenübernahme
5.1. Die Gefahr geht mit der Verladung bzw. Versendung der Ware auf den AG über und zwar auch dann wenn Teillieferungen erfolgen oder der AN noch andere Leistungen wie z. B. die Versandkosten oder Anlieferung und Aufstellung übernommen hat. Soweit die Ware abgenommen werden muss ist die Abnahme für den Gefahrenübergangmaßgebend. Die Abnahme muss unverzüglich zum Abnahmetermin, hilfsweise nach der Meldung des AN bzw. eines beauftragten Transporteurs über die Abnahmebereitschaft durchgeführt werden und darf durch bloßes Vorliegen eines nicht wesentlichen Mangels nicht verweigert werden.
5.2. Verzögert sich der Versand bzw. die Abnahme aus Gründen die der AN nicht zu vertreten hat, geht die Gefahr vom Tage der Meldung der Versand- bzw. Abnahmebereitschaft auf den AG über.
6. Gewährleistung
Für mangelhafte Ware oder Teile haftet der AN unter Ausschluss weiterer Ansprüche wie folgt:
6.1. Die Gewährleistungsfrist beträgt bei Neuware bei privater Nutzung (Verbrauchsgüterkauf § 474 BGB) ab Gefahrenübergang 24 Monate, bei gewerblicher und/oder beruflicher Nutzung 12 Monate.
6.2. Bei Gebrauchtware beträgt die Gewährleistungsfrist ab Gefahrenübergang bei privater Nutzung (Verbrauchsgüterkauf § 474 BGB) 12 Monate, bei gewerblicher und/oder beruflicher Nutzung wird die Gewährleistung ausgeschlossen. Die Gewährleistung für offene oder versteckte Mängel ist auch dann ausgeschlossen wenn die Ware vom AG nicht besichtigt worden ist.
6.3. Eigenschaften gelten nur dann als zugesichert, wenn sie als solche ausdrücklich im Vertrag bezeichnet sind.
6.4. Schäden die durch äußere Einflüsse, unsachgemäße Aufstellung oder Bedienung, fehlende Wartung oder gewöhnliche Abnutzung entstanden sind, sind von der Gewährleistung ausgeschlossen.
Beanstandungen, die sich auf falsche oder unvollständige Lieferungen oder auf sofort erkennbare Mängel oder Transportschäden beziehen müssen nach Warenannahme unverzüglich schriftlich dem AN gemeldet werden andernfalls gilt die Ware als angenommen. Für nicht selbst hergestellte Ware wird die Gewährleistung an den Lieferanten weiter gegeben. Stellt der AG einen Mangel fest darf er die Ware nicht verändern, bearbeiten oder an Dritte weiter geben sondern hat den AN ausreichend Gelegenheit zu geben den Mangel zu beheben oder Ersatzlieferung zu leisten. Mehrfache Nachbesserungen sind zulässig. Andernfalls entfallen alle Gewährleistungsansprüche. Weitere Ansprüche auf Nacherfüllung, Minderung, Schadensersatz auch für Folgeschäden sind ausgeschlossen. Bei Transportschäden sind die erforderlichen Formalitäten durch den AG mit dem Frachtführer zu regeln, insbesondere alle notwendigen Feststellungen zur Wahrung von Rückgriffsrechten gegenüber Dritten zu treffen.
7. Eigentumsvorbehalt
Alle gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Erfüllung sämtlicher Ansprüche, auch bedingter und künftig entstehender Forderungen auch wenn (Teil-)Zahlungen für besonders berechnete Forderungen geleistet wurden unser Eigentum (Vorbehaltsware). Der AG darf die Ware nur im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zu seinen normalen Geschäftsbedingungen solange er uns gegenüber nicht in Verzug ist veräußern oder verarbeiten. Zur Weiterveräußerung ist er nur berechtigt wenn die Forderung aus der Weiterveräußerung nebst Nebenrechten in dem sich aus den folgenden Absätzen ergebenden Umfang auf den AN übergeht. Die Weiterveräußerung steht der Einbau in Grundstücke oder Gebäude oder die Verwendung der Vorbehaltsware zur Verfügung sonstiger Werkliefervertrage durch den AG gleich.
7.1. Die Forderungen des AG aus der Veräußerung der Vorbehaltsware nebst aller Nebenrechte werden bereits jetzt in voller Höhe an uns abgetreten. Wir nehmen die Abtretung an. Wird die Vorbehaltsware vom AG zusammen mit anderen, uns nicht gehörenden Waren veräußert wird die Forderung nur in Höhe unseres Rechnungsbetrages an uns abgetreten. Wird die Ware nach Verbindung oder Vermischung oder Verarbeitung mit anderen, uns nicht gehörenden Waren veräußert erfolgt die Abtretung nur in Höhe unseres anteiligen Eigentums an der veräußerten Sache oder veräußertem Bestand.
7.2. Der AG ist zur Entziehung der uns abgetretenen Forderung ermächtigt solange unsere Forderungen nicht fällig werden. In diesem Fall sind wir berechtigt die Ermächtigung zur Veräußerung oder Be-/ Verarbeitung oder zum Einbau der Vorbehaltsware und zum Einzug der uns abgetretenen Forderung zu widerrufen, die Herausgabe der Vorbehaltsware zu verlangen ohne das dem AG gegen diesen Herausgabeanspruch ein Rückbehaltsrecht zusteht und das wir hierdurch vom Vertrag zurücktreten.
7.3. Zur Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts, insbesondere durch Rücknahme der Ware sind wir auch dann berechtigt wenn eine Gefährdung unseres Eigentums zu befürchten ist. Auch in diesem Fall gilt die Ausübung des Eigentumsvorbehalts nicht als Rücktritt vom Vertrag.
7.4. Unbeschadet der Zahlungsverpflichtung des AG sind wir berechtigt die zurückgenommene Ware entweder freihändig bestens zu verkaufen und den Erlös gutzuschreiben oder den Vertragspreis abzüglich sämtlicher Rabatte und unter Wertminderung von 25% pro angefangenem Nutzungsjahr ohne Nachweis gutzuschreiben. In allen Fällen sind wir außerdem berechtigt unsere Rücknahmekosten von 15% des gutgeschriebenen Betrages von der Gutschrift abzuziehen. Dem AG bleibt der Nachweis einer geringeren tatsächlichen Wertminderung und geringerer Rücknahmekosten unbenommen wie auch wir uns die Geltendmachung höherer Kostengegen Nachweis vorbehalten.
7.5 Der AG verpflichtet sich die zur Geltendmachung unserer Rechte erforderlichen Auskünfte zu erteilen und die entsprechenden Unterlagen herauszugeben. Bei Eingriffen von Gläubigern des AG, insbesondere bei einer Pfändung hat uns der AG sofort durch einen Einschreibebrief zu unterrichten und sämtliche Kosten vor Maßnahmen zur Abwendung des Eingriffs zu tragen.
7.6. Der An ist berechtigt die Ware auf Kosten des AG gegen Diebstahl, Bruch, Feuer und Wasser und sonstiger Gefahren zu versichern insofern der AG selbst die Versicherung nachweislich nicht abgeschlossen hat. Der AG hat seine Versicherung von der Forderungsabtretung zu unterrichten.
Der AG trägt trotz des Eigentumsvorbehalt die Gefahr des Untergangs und der Verschlechterung der gelieferten Ware.
8. Warenretouren
Retouren bedürfen der vorherigen schriftlichen Einverständnis des AN. Die anfallenden Versandkosten trägt der AG.
9. Gerichtsstand
Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertrag ergebenden Streitigkeiten ist Oberviechtach
Ik verklaar dat al mijn verkoopactiviteiten zullen voldoen aan alle wet- en regelgeving van de EU.
cojote11

cojote11

100% positieve feedback
555 objecten verkocht

Gedetailleerde verkopersbeoordelingen

Gemiddelde van de afgelopen 12 maanden

Nauwkeurige beschrijving
5.0
Redelijke verzendkosten
5.0
Verzendtijd
4.9
Communicatie
4.9
Ingeschreven als zakelijke verkoper

Feedback verkoper (144)

n***e (310)- Feedback gegeven door koper.
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Alles Bestens gerne wieder
e***r (1025)- Feedback gegeven door koper.
Vorig jaar
Geverifieerde aankoop
Alles Bestens
g***i (808)- Feedback gegeven door koper.
Vorig jaar
Geverifieerde aankoop
Alles ok, danke auch für die schnelle Lieferung.
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