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3 in 1 - Multifunktionsstanze ( Lochstanze , Schlitzstanze , Eckenrunder )

Objectstaat:
Nieuw
7 beschikbaar / 8 verkocht
Prijs:
EUR 24,50
Verzendkosten:
EUR 4,90 Standaardverzending. Details bekijkenvoor verzending
Bevindt zich in: Blieskastel, Duitsland
Levering:
Geschatte levering tussen vr, 3 mei en do, 16 mei tot 43230
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Verkopergegevens

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De verkoper neemt de volledige verantwoordelijkheid voor deze aanbieding.
eBay-objectnummer:252414266405
Laatst bijgewerkt op 04 mrt 2017 08:44:11 CETAlle herzieningen bekijkenAlle herzieningen bekijken

Specificaties

Objectstaat
Nieuw
Marke
Markenlos
Herstellernummer
nicht zutreffend
EAN
Nicht zutreffend

Informatie van zakelijke verkoper

Logo Supply GmbH
Christian Stucky
Pfalzstr. 217
66440 Blieskastel
Germany
Contactgegevens weergeven
:noofeleT038380724860
:xaF6433541-21230
:liam-Eed.ylppus-ogol@ofni
Geschäftsführer: Christian Stucky
Btw-nummer:
  • DE 217821886
Ik verstrek facturen waarop ik de btw afzonderlijk vermeld.
Verkoopvoorwaarden
Allgemeine Geschäftsbedingungen
 
 
 
I. Allgemeines
 
1. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil aller Angebote und Verträge zwischen dem Besteller und uns, auch in laufender oder künftiger Geschäftsverbindung. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Besteller erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich ihrer Geltung schriftlich zugestimmt. Unsere Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Bestellers die Lieferung an den Besteller vorbehaltlos ausführen.
 
2. Angebote sind stets freibleibend und werden erst durch unsere Auftragsbestätigung verbindlich. Angegebene Preise lauten auf € und sind, wenn nichts anderes erwähnt oder vereinbart ist, Nettopreise.
 
 
 
II. Lieferfrist
 
1. Die Lieferfrist beginnt mit der Absendung der Auftragsbestätigung., jedoch nicht vor der Beibringung der vom Besteller gegebenenfalls zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben sowie vor Eingang einer vereinbarten Anzahlung.
 
2. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf die Versandbereitschaft mitgeteilt ist, oder der Liefergegenstand unser Unternehmen verlassen hat.
 
3. Die Lieferfrist verlängert sich bei Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen, insbesondere Streik und Aussperrung sowie beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb unseres Willens liegen, z.B. Betriebsstörungen, Verzögerung in der Anlieferung wesentlicher Materialien, soweit solche Hindernisse nachweislich auf die Lieferung des Liefergegenstandes von erheblichem Einfluss sind. Dies gilt auch, wenn die Umstände bei Unterlieferern eintreten. Die Lieferfrist verlängert sich entsprechend der Dauer derartiger Maßnahmen und Hindernisse. Die vorbezeichneten umstände sind auch dann von uns nicht zu vertreten, wenn sie während eines bereits vorliegenden Verzuges entstehen. Von uns werden Beginn und Ende derartiger Hindernisse in wichtigen Fälle dem Besteller baldmöglichst mitgeteilt.
 
4. Teillieferungen sind innerhalb der von uns angegebenen Lieferfristen zulässig, soweit sich Nachteile für den Gebrauch daraus nicht ergeben.
 
 
 
III. Lieferumfang
 
1. Der Lieferumfang wird durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung bestimmt.
 
2. Konstruktions- oder Formänderungen, die auf die Verbesserung der Technik, bzw. auf Forderungen des Gesetzgebers zurückzuführen sind, bleiben während der Lieferzeit vorbehalten, sofern der Liefergegenstand nicht erheblich geändert wird und die Änderungen für den Besteller zumutbar sind.
 
 
 
IV. Rückgabebelehrung
 
 
Rückgaberecht
 
Sie können die erhaltene Ware ohne Angabe von Gründen innerhalb von 1 Monat durch Rücksendung der Ware zurückgeben. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt der Ware und dieser Belehrung. Nur bei nicht paketversandfähiger Ware (z.B. bei sperrigen Gütern) können Sie die Rückgabe auch durch Rücknahmeverlangen in Textform, also z.B. per Brief, Fax oder E-Mail erklären. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Ware oder des Rücknahmeverlangens. In jedem Falle erfolgt die Rücksendung auf unsere Kosten und Gefahr. Die Rücksendung oder das Rücknahmeverlangen hat zu erfolgen an:
 
Brief: Logo Supply GmbH,
Pfalzstr. 217, D-66440 Blieskastel
Fax: (+49) 06842-921867
E-Mail: info@logo-supply.de
 
 
Rückgabefolgen
 
Im Falle einer wirksamen Rückgabe sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Gebrauchsvorteile) herauszugeben. Bei einer Verschlechterung der Ware kann Wertersatz verlangt werden. Dies gilt nicht, wenn die Verschlechterung der Ware ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Wertersatzpflicht vermeiden, indem Sie die Ware nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt.
 
Ende der Rückgabebelehrung.
 
 
 
 
V. Abnahme, Gefahrübergang und Versand
 
1. Der Besteller ist verpflichtet, den Liefergegenstand innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Bereitstellungsanzeige anzunehmen. Mangels abweichender Vereinbarung erfolgt die Übergabe in unseren Geschäftsräumen in Blieskastel. Eine vereinbarte Versendung erfolgt auf Kosten und Gefahr des Bestellers. Eine Transportversicherung wird nur auf ausdrücklichen Wunsch des Bestellers und auf dessen Kosten abgeschlossen. Verpackungen werden Eigentum des Bestellers und von uns berechnet.
 
2. Bleibt der Besteller mit der Annahme des Kaufgegenstandes länger als vierzehn Tage ab Zugang der Bereitstellungsanzeige vorsätzlich oder grob fahrlässig im Rückstand, so sind wir nach Setzung einer Nachfrist von weiteren vierzehn Tagen berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Der Setzung einer Nachfrist bedarf es nicht, wenn der Besteller die Annahme ernsthaft oder endgültig verweigert oder offenkundig auch innerhalb dieser Zeit zur Zahlung des Kaufpreises nicht imstande ist.
 
3. Die Gefahr geht mit der Annahme des Liefergegenstandes auf den Besteller über. Erklärt der Besteller, er werde den Liefergegenstand nicht annehmen, so geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung des Liefergegenstandes im Zeitpunkt der Verweigerung auf den Besteller über.
 
 
 
VI. Preisänderungen
 
 
Preisänderungen sind zulässig, wenn zwischen Vertragsabschluß und vereinbartem Liefertermin mehr als vier Monate liegen. Erhöhen sich danach bis zur Fertigstellung der Lieferung die Löhne, die Materialkosten oder die marktmäßigen Einstandspreise, so sind wir berechtigt, den Preis angemessen entsprechend den Kostensteigerungen zu erhöhen. Der Besteller ist zum Rücktritt nur berechtigt, wenn die Preiserhöhung den Anstieg der allgemeinen Lebenshaltungskosten zwischen Bestellung und Auslieferung nicht nur unerheblich übersteigt.
 
Ist der Besteller Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich- rechtliches Sondervermögen, sind Preisänderungen gemäß der vorgenannten Regelung zulässig, wenn zwischen Vertragsabschluß und vereinbartem Liefertermin mehr als sechs Wochen liegen.
 
 
 
VII. Gewährleistung
 
1. Wir übernehmen in der folgenden Weise die Haftung für Mängel an den Liefergegenständen:
 
a) Während eines Zeitraumes von 2 Jahren nach Übernahme des Liefergegenstandes hat der Besteller nach seiner Wahl einen Anspruch auf Beseitigung von Fehlern (Nachbesserung) oder Ersatzlieferung. Können wir einen unserer Gewährleistungspflicht unterliegenden Fehler nicht beseitigen oder entsprechenden Ersatz liefern, oder sind für den Besteller weitere Nachbesserungsversuche unzumutbar, so kann Besteller anstelle der Nachbesserung/Ersatzlieferung Wandlung (Rückgängigmachung des Vertrages) oder Minderung (Herabsetzung der Vergütung) verlangen. Im Falle der Wandlung sind die vom Besteller gezogenen Nutzungen von dem zu erstattenden Kaufpreis in Abzug zu bringen.
 
b) Natürlicher Verschleiß ist in jedem Fall von der Gewährleistung ausgeschlossen.
 
2. Wegen weitergehender Ansprüche und Rechte haften wir nur in den Fällen des Vorsatzes und grober Fahrlässigkeit. Im übrigen ist die Haftung, mit Ausnahme der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz, ausgeschlossen.
 
 
 
VIII. Eigentumsvorbehalt
 
1. Wir behalten uns das Eigentum an den Liefergegenständen bis zur vollständigen Zahlung vor.
 
2. Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir zur Rücknahme nach Mahnung berechtigt und der Besteller zur Herausgabe verpflichtet.
 
3. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes sowie die Pfändung der Liefergegenstände durch uns gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag, sofern nicht die Bestimmungen des Verbraucherkreditgesetzes Anwendung finden oder dies ausdrücklich durch uns schriftlich erklärt wird.
 
4. Bei Verwendung gegenüber Kaufleuten, einer juristischen Person öffentlichen Rechts oder bei einem öffentlich-rechtlichen Sondervermögen gilt darüber hinaus folgendes:
 
a) Der Besteller ist berechtigt, die Liefergegenstände im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuverkaufen; er tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des zwischen uns und dem Besteller vereinbarten Kaufpreises (einschließlich Mehrwertsteuer) ab, die dem Besteller aus der Weiterveräußerung erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Liefergegenstände ohne oder nach Bearbeitung weiterverkauft werden. Zur Einziehung dieser Forderungen ist der Besteller nach deren Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderungen selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt; jedoch verpflichten wir uns, die Forderungen nicht einzuziehen, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt und nicht im Zahlungsverzug ist. Ist dies jedoch der Fall, können wir verlangen, dass der Besteller die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.
 
b) Die Verarbeitung oder Umbildung der Waren durch den Besteller wird stets für uns vorgenommen. Werden die Liefergegenstände mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Liefergegenstände zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung.
 
c) Werden die Liefergegenstände mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Liefergegenstände zu den anderen vermischten Gegenständen. Der Besteller verwahrt das Miteigentum für uns.
 
d) Der Besteller darf die Liefergegenstände weder verpfänden, noch zur Sicherung übereignen. Bei Pfändungen sowie Beschlagnahme oder sonstigen Verfügungen durch Dritte hat der Besteller uns unverzüglich davon zu benachrichtigen und uns alle Auskünfte und Unterlagen zur Verfügung zu stellen, die zur Wahrung unserer Rechte erforderlich sind. Vollstreckungsbeamte bzw. ein Dritter ist auf unser Eigentum hinzuweisen.
 
e) Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten insoweit auf Verlangen des Bestellers freizugeben, als der Wert ihr zu sichernden Forderungen, soweit diese noch nicht beglichen sind, um mehr als 20 % übersteigt.
 
 
 
IX. Haftung aus Delikt
 
Schadensersatzansprüche aus Delikt sind ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden wurde vorsätzlich oder durch grobe Fahrlässigkeit verursacht. Dies gilt auch bei Handlungen unserer Verrichtungs- und Erfüllungsgehilfen.
 
 
 
X. Zahlungsbedingungen
 
1. Der Kaufpreis und die Entgelte für Nebenleistungen sind bei Übergabe des Liefergegenstandes zur Zahlung fällig. Der Besteller kommt 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung oder einer gleichwertigen Zahlungsaufforderung mit der Zahlung in Verzug, ohne dass es einer Mahnung bedarf.
 
2. Scheck- und Wechselhergaben gelten erst nach Einlösung als Zahlung. Die Wechselentgegennahme bedarf immer einer vorhergehenden schriftlichen Vereinbarung mit uns. Bei Hereinnahme von Wechseln werden die bankmäßigen Diskont- und Einziehungsspesen berechnet. Sie sind sofort in bar zu zahlen.
 
3. Verzugszinsen berechnen wir mit mindestens 5 % p.a. über dem jeweiligen Basiszinssatz nach § 1 des Diskontsatz-Überleitungsgesetzes. Sie sind höher anzusetzen, wenn wir eine Belastung mit einem höheren Zinssatz nachweisen.
 
4. Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte stehen dem Besteller nur zu, wenn seine Gegenansprüche unbestritten sind, rechtskräftig festgestellt oder von uns anerkannt wurden.
 
 
 
XI. Erfüllungsort und Gerichtsstand
 
1. Erfüllungsort ist Blieskastel.
 
2. Bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist, wenn der Besteller Vollkaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, die Klage bei dem Gericht zu erheben, das für unseren Geschäftssitz zuständig ist. Wir sind auch berechtigt, am Hauptsitz des Bestellers zu klagen.
 
3. Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluß der Gesetze über den internationalen Kauf beweglicher Sachen, auch wenn der Besteller seinen Firmensitz im Ausland hat.
 
 
 
XII. Sonstiges
 
1. Übertragungen von Rechten und Pflichten des Bestellers aus dem mit uns geschlossenen Vertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Zustimmung.
 
2. Sollte eine Bestimmung nichtig sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit der anderen Bestimmungen hiervon unberührt.
Ik verklaar dat al mijn verkoopactiviteiten zullen voldoen aan alle wet- en regelgeving van de EU.