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Retro Flip Uhr mit großen Klappziffern

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Verkopergegevens

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eBay-objectnummer:195794892296
Laatst bijgewerkt op 02 apr 2024 11:09:49 CESTAlle herzieningen bekijkenAlle herzieningen bekijken

Specificaties

Objectstaat
Nieuw met label: Een gloednieuw, ongebruikt en ongedragen object in de originele verpakking ...
Marke
Eichmüller
Produktart
Tischuhr
Uhrwerk
Quarz (Batteriebetrieben)
Material
Metall
Herstellernummer
9706-01
Anzeige
Auto-Flip
EAN
4035787097451

Objectbeschrijving van de verkoper

Informatie van zakelijke verkoper

Richard Eichmüller E.K.
Richard Eichmüller
St.-Paul-Str. 9
80336 München
Germany
Contactgegevens weergeven
:noofeleT060695971980
:liam-Eed.relleumhcie@yabe
Btw-nummer:
  • DE 129691991
Verkoopvoorwaarden
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
 
 
 
§ 1 Geltung
 
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten ausschließlich. Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen werden von uns nicht anerkannt, sofern wir diesen nicht ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben. Auch wenn wir der Geltung abweichender AGB im Einzelfall nicht gesondert widersprechen oder auf ein Schreiben Bezug nehmen, das abweichende Geschäftsbedingungen enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen.
 
(2) Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte zwischen den Parteien sowie auch dann, wenn wir in Kenntnis abweichender oder entgegenstehender Bedingungen die Lieferung der Ware durchführen.
 
(3) Diese AGB gelten nur gegenüber Unternehmern, Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne von § 310 Abs. 1 BGB.
 
 
 
§ 2 Angebot, Annahme
 
Unsere Angebote verstehen sich stets freibleibend. Sofern die Bestellung ein Angebot im Sinne von § 145 BGB darstellt, sind wir berechtigt, dieses innerhalb einer Frist von zwei Wochen anzunehmen. Die Annahme erfolgt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Auslieferung. Eine Auftragsbestätigung stellt noch keine Annahme dar.
 
 
 
§ 3 Preise, Zahlung
 
(1) Unsere Preise verstehen sich ab unserem Lager in München, zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer und ausschließlich der Kosten für Verpackung, Fracht und Versicherung soweit nicht ausdrücklich schriftlich anderes vereinbart. Bei Lieferungen ins Ausland sind etwaige Zölle etc. vom Käufer zu tragen. Die angegebenen Preise gelten jeweils nur für den einzelnen Auftrag. Nachbestellungen geltend als neue Aufträge.
 
(2) Die Zahlung erfolgt frei Zahlstelle München. Es haben nur die auf unseren Rechnungen angegebenen Zahlungsfristen Gültigkeit. Unberechtigte Skonto-Abzüge können von uns nachgefordert werden. Schecks und Wechsel werden nur nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung und zahlungshalber angenommen. Diskontspesen und sonstige Wechselkosten werden dem Käufer berechnet. Lastschriften gelten erst mit Wertstellung als Zahlung. Solange noch ältere Posten offen sind, sind Skontoabzüge nicht zulässig. Mängelrügen berechtigen den Käufer nicht zur Aufrechnung oder Zurückhaltung.
 
(3) Nach Fälligkeit werden Verzugszinsen in Höhe von 9 % über dem jeweiligen Basiszinssatz p. a. berechnet. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens behalten wir uns vor.
 
 
 
§ 4 Aufrechnung, Zurückbehaltung
 
Der Käufer ist zur Aufrechnung nur berechtigt, insoweit seine Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Zur Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten ist der Käufer nur aufgrund von Gegenansprüchen aus dem gleichen Vertragsverhältnis berechtigt.
 
 
 
§ 5 Lieferung, Versendung, Gefahrübergang
 
(1) Lieferung setzt die fristgerechte und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Käufers voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.
 
(2) Bei Annahmeverzug oder sonstiger schuldhafter Verletzung von Mitwirkungspflichten seitens des Käufers sind wir zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen, berechtigt. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware geht in diesem Fall mit dem Zeitpunkt des Annahmeverzugs oder der sonstigen Verletzung von Mitwirkungspflichten auf den Käufer über.
 
(3) Bei Versendung der Ware auf Wunsch des Käufers geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware im Zeitpunkt der Absendung auf den Käufer über. Grundsätzlich versenden wir unsere Ware nur versichert. Unversicherter Versand kann nur auf ausdrückliche schriftliche Anweisung des Kunden erfolgen.
 
(4) Wir sind um schnellstmögliche Lieferung sehr bemüht. Lieferfristen werden grundsätzlich eingehalten, es sei denn, die vertragsmäßige, rechtzeitige Lieferung wird uns wegen unvorhersehbarer, unverschuldeter Hindernisse unzumutbar. Dies gilt insbesondere dann, wenn Lieferungen unserer in- und ausländischen Vorlieferanten ausbleiben, ohne dass wir diesen Umstand vertreten hätten, ferner bei sonstigen Umständen, die außerhalb unserer Kontrolle liegen. Sie entbinden uns für die Dauer der Behinderung oder deren Nachwirkungen von der Lieferpflicht. Teil-lieferung sind zulässig.
 
(5) Wir sind berechtigt, auf allen von uns gelieferten Artikeln einen branchenüblichen Hinweis auf unsere Firma anzubringen, sei es in Form von Schilderung oder Aufklebern, sei es durch Gravierung, Aufdruck oder dergleichen.
 
 
 
§ 6 Eigentumsvorbehalt
 
(1) Bis zum vollständigen Eingang aller Zahlungen verbleibt die Ware in unserem Eigentum. Bei Vertragsverletzungen des Käufers, einschließlich Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Ware zurückzunehmen.
 
(2) Der Käufer hat die Ware pfleglich zu behandeln, angemessen zu versichern und, soweit erforderlich, zu warten.
 
(3) Soweit der Kaufpreis nicht vollständig bezahlt ist, hat der Käufer uns unverzüglich schriftlich davon in Kenntnis zu setzen, wenn die Ware mit Rechten Dritter belastet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt wird.
 
(4) Der Käufer ist zur Weiterveräußerung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware im gewöhnlichen Geschäftsverkehr berechtigt. In diesem Falle tritt er jedoch bereits jetzt alle Forderungen aus einer solchen Weiterveräußerung, gleich ob diese vor oder nach einer evtl. Verarbeitung der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware erfolgt, an uns ab. Unbesehen unserer Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt der Käufer auch nach der Abtretung zum Einzug der Forderung ermächtigt. In diesem Zusammenhang verpflichten wir uns, die Forderung nicht einzuziehen, solange und soweit der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt, kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenz- oder ähnlichen Verfahrens gestellt ist und keine Zahlungseinstellung vorliegt.
 
 
 
§ 7 Gewährleistung, Garantie
 
(1) Voraussetzung für jegliche Gewährleistungsrechte des Käufers ist dessen ordnungsgemäße Erfüllung aller nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten.
 
(2) Bei Mängeln der Ware hat der Käufer ein Recht auf Nacherfüllung in Form der Mangelbeseitigung oder Lieferung einer mangelfreien Sache. Bei Fehlschlagen der Nacherfüllung ist der Käufer berechtigt, den Kaufpreis zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten.
 
(3) Darüber hinaus geben wir unseren Käufern auf unsere Ware eine Garantie von insgesamt 24 Monaten ab dem Verkaufsdatum.
 
 
 
§ 8 Haftung
 
(1) Im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unsererseits oder von Seiten unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen haften wir nach den gesetzlichen Regeln; ebenso bei schuldhafter Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten. Soweit keine vorsätzliche Vertragsverletzung vorliegt, ist unsere Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
 
(2) Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt.
 
(3) Soweit vorstehend nicht ausdrücklich anders geregelt, ist unsere Haftung ausgeschlossen.
 
 
 
§ 9 Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Schlussbestimmungen
 
(1) Dieser Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
 
(2) Erfüllungsort sowie ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist München.
 
(3) Sollte eine der Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der AGB im Übrigen dadurch nicht berührt. Die Parteien sind in diesem Fall verpflichtet, die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem angestrebten wirtschaftlichen Ergebnis am nächsten kommt. Entsprechendes gilt im Falle einer Lücke
 
 
 
 
 
Lizenz- und Ergänzungsvereinbarung
 
 
 
Präambel
 
(1) Die Firma Richard Eichmüller e.K. (nachfolgend: „Rechteinhaber“) ist Hersteller und Händler verschiedener Produkte im Bereich Uhren, Schmuck, Uhrenersatzteile und -zubehör (nachfolgend: „Vertragsprodukte“). Im Interesse der Endverbraucher, aber auch in seinem eigenen und im Interesse seiner gewerblichen Händler und Wiederverkäufer (nachfolgend: „Lizenznehmer“), verfolgt der Rechteinhaber das Ziel, dass die von ihm angebotenen und beworbenen Produkte stets hochwertig und ansprechend präsentiert und dargestellt werden – sowohl in seinem eigenen Onlineshop und Katalog als auch im Onlinevertrieb der Lizenznehmer. Hierdurch soll eine attraktive und einheitliche Präsentation der Vertragsprodukte gegenüber den Käufern und Endverbrauchern erreicht werden. Zu diesem Zweck regelt die vorliegende Lizenz- und Ergänzungsvereinbarung (nachfolgend: „LEV“) die Einräumung von Nutzungsrechten an Produktfotos sowie eingetragenen Marken des Rechteinhabers, die zur Präsentation und Darstellung der Vertragsprodukte durch die Lizenznehmer erforderlich sind.
 
 
 
(2) Im Interesse der Lizenznehmer ist dem Rechteinhaber insbesondere aufgrund der aktuellen Rechtsprechungsentwicklung daran gelegen, dass sich die Lizenznehmer auf der Verkaufsplattform Amazon Marketplace nicht einer möglichen Haftung aufgrund einer durch einen Dritten begangenen Schutzrechts- oder Wettbewerbsrechtsverletzung aussetzen, indem sie sich an ein Angebot dieses Dritten „anhängen“ und dortige Beschreibungen, Bilder und Marken in ihr eigenes Angebot übernehmen. Zu diesem Zweck regelt die LEV auch das Anhängen von Angeboten der Lizenznehmer an Angebote von Dritten auf der Verkaufsplattform Amazon Marketplace.
 
 
 
 
 
§1 Allgemeines, Geltungsbereich und Weitergabe von Pflichten
 
(1) Die vorliegende LEV gilt ab Zugang an den Lizenznehmer für sämtliche Vertragsprodukte, die der Lizenznehmer vom Rechteinhaber bereits erworben hat und zukünftig erwerben wird und online zum Verkauf anbietet, unabhängig davon, ob die Vertragsprodukte durch den Lizenznehmer auf seinem eigenen geschäftlichen Internetauftritt beworben, angeboten und in Verkehr gebracht werden oder ob der Lizenznehmer für diese Zwecke eine Verkaufsplattform wie z.B. eBay oder Amazon Marketplace in Anspruch nimmt. Die LEV gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Lizenznehmers finden keine Anwendung, auch wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird.
 
 
 
(2) Der Lizenznehmer wird die Verpflichtungen aus dieser LEV sowie den AGB seinen jeweiligen Rechtsnachfolgern, verbundenen Unternehmen sowie allen gewerblichen Käufern der Vertragsprodukte (Händler, Wiederverkäufer etc.) auferlegen. Der Lizenznehmer verpflichtet sich, Dritte weder unmittelbar noch mittelbar in irgendeiner Form, die einer Verpflichtung aus dieser Vereinbarung widerspricht, zu unterstützen.
 
 
 
 
 
§ 2 Nutzungsrechte an den Produktfotos
 
(1) Der Lizenznehmer verpflichtet sich, im Rahmen seiner Werbung und seiner Angebote zum Inverkehrbringen der Vertragsprodukte ausschließlich die vom Rechteinhaber für die jeweiligen Vertragsprodukte zur Verfügung gestellten Produktfotos zu verwenden, unabhängig davon, ob dies auf eigenen geschäftlichen Internetauftritten des Lizenznehmers oder auf Verkaufsplattformen erfolgt. Eigene oder von Dritten erstellte Produktfotos dürfen nur mit vorheriger schriftlicher Einwilligung des Rechteinhabers verwendet werden.
 
 
 
(2) Zur Verwirklichung des in Absatz 1 genannten Zweckes räumt der Rechteinhaber dem Lizenznehmer die folgenden einfachen, nicht ausschließlichen und nicht übertragbaren Nutzungsrechte an den Produktfotos ein:
 
(a) das Recht, die Produktfotos zur Benutzung im eigenen geschäftlichen Internetauftritt des Lizenznehmers oder auf einer Verkaufsplattform zu vervielfältigen und
 
(b) das Recht, die Produktfotos der Öffentlichkeit zugänglich zu machen.
 
Sämtliche weiteren Rechte an den Produktfotos verbleiben beim Rechteinhaber. Der Lizenznehmer ist nicht berechtigt, die Produktfotos zu bearbeiten. Zulässig sind lediglich webseitenbedingte Skalierungen der Produktfotos ohne Änderung des Seitenverhältnisses.
 
 
 
(3) Der Lizenznehmer ist nicht berechtigt, Unterlizenzen zu erteilen.
 
 
 
(4) Der Lizenznehmer verpflichtet sich, den Rechteinhaber als Urheber der Produktfotos im Sinne des § 13 UrhG zu benennen.
 
 
 
(5) Die Nutzungsrechte nach Absatz 2 sind zeitlich auf die Dauer von sechs Monaten Zugang dieser LEV begrenzt und können ggf. nach schriftlicher Anfrage beim Rechteinhaber von diesem verlängert werden.
 
 
 
 
 
§ 3 Nutzungsrechte an den Marken des Rechteinhabers
 
(1) Der Rechteinhaber ist u.a. Inhaber der in das Markenregister bei dem Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) eingetragenen nachfolgenden Marken:
 
Nr. 781954 „RE WATCH“ (Wort-/Bildmarke), Nr. 395195004 „Eichmüller since 1950“ (Wort-/Bildmarke), Nr. 303048131 „THUNDERBIRDS“ (Wort-/Bildmarke), Nr. 307737039 „Chronos Horlogerie“ (Wortmarke), Nr. 3020080511095 „Charmed by Riedenschild“ (Wortmarke), Nr. 3020090194068 „TAITAS“ (Wort-/Bildmarke), Nr. 3020090194076 „Army Watch“ (Wort-/Bildmarke)
 
sowie der beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) eingetragenen nachfolgenden Marken:
 
Nr. 004605564 „PRECISION INSTRUMENTS RIEDENSCHILD ORIGINAL“ (Wort-/Bildmarke), Nr. 007173586 „Chronos Horlogerie“ (Wortmarke), Nr. 014106231„bandoh“ (Wort-/Bildmarke), Nr. 014106281 (Bildmarke).
 
 
 
(2) Der Rechteinhaber gewährt dem Lizenznehmer das einfache, nicht ausschließliche, nicht übertragbare und zeitlich unbefristete Recht, die Vertragsprodukte unter Benutzung der jeweiligen in Absatz 1 genannten Marken (nachfolgend „Vertragsmarken“) anzubieten, zu bewerben, in den Verkehr zu bringen und auf seinen Geschäftspapieren insbesondere Angeboten, Vertragsurkunden und Rechnungen für Endkunden zu benutzen. Der Lizenznehmer ist nicht berechtigt, Unterlizenzen zu erteilen.
 
 
 
(3) Der Lizenznehmer verpflichtet sich, die Vertragsmarken nur in der vom Rechteinhaber jeweils vorgeschriebenen Form und, falls der Rechteinhaber Zusätze für erforderlich erachtet, nur mit den vom Rechteinhaber vorgeschriebenen Zusätzen zu benutzen. Der Lizenznehmer verpflichtet sich, die Vertragsmarken stets mit dem Eintragungsvermerk ® zu versehen und darauf hinzuweisen, dass es sich um eingetragene Marken des Rechteinhabers handelt.
 
 
 
 
 
§ 4 Amazon Marketplace
 
Der Lizenznehmer verpflichtet sich, soweit er zur Bewerbung und Verkauf von Vertragsprodukten die Plattform Amazon Marketplace in Anspruch nimmt, sich nicht an Angebote von Dritten „anzuhängen“.
 
 
 
 
 
§ 5 Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Schlussbestimmungen
 
(1) Die LEV unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
 
 
 
(2) Erfüllungsort sowie ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit der LEV ist München.
 
 
 
(3) Sollte eine der Bestimmungen der LEV unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der LEV im Übrigen dadurch nicht berührt. Die Parteien sind in diesem Fall verpflichtet, die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem angestrebten, in der Präambel festgehaltenen wirtschaftlichen Ergebnis am nächsten kommt. Entsprechendes gilt im Falle einer Lücke.
Ik verklaar dat al mijn verkoopactiviteiten zullen voldoen aan alle wet- en regelgeving van de EU.
eichmueller2000

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