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KaVo® Super-Torque LUX 640B - 640C - 630B - Werkzeug - Schlüssel - Key - Tool.

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Nieuw
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De verkoper neemt de volledige verantwoordelijkheid voor deze aanbieding.
eBay-objectnummer:155392443260
Laatst bijgewerkt op 27 apr 2024 07:49:23 CESTAlle herzieningen bekijkenAlle herzieningen bekijken

Specificaties

Objectstaat
Nieuw: Een gloednieuw, ongebruikt, ongeopend en onbeschadigd object in de originele verpakking ...
Herstellung:
Produziert in Deutschland-EU
Marke
für KaVo®
Herstellernummer
nicht zutreffend
Bezeichnung:
Schlüssel für Druckknopfdeckel Turbinen
Bezeichnung
Werkzeug für Druckknopf Deckel Turbinen
Zustand:
NEU
Als MONTAGE-SET – Werkzeug & ROTOR
ist es bei uns ProdentActive® günstiger erhältlich
Weitere Winkelstücke, Turbinen, Motoren
sind bei uns ProdentActive® natürlich erhältlich
Weitere Ersatzteile finden Sie
natürlich auch bei uns ProdentActive®
passende PREMIUM-ROTOREN finden Sie
natürlich auch in unseren Shop`s ProdentActive®
passende Druckknopfdeckel sind natürlich
auch bei uns ProdentActive® erhältlich
EAN
Nicht zutreffend

Objectbeschrijving van de verkoper

Informatie van zakelijke verkoper

Jürgen Gernert
ProdentActive ®
Unterholzstr. 15
82377 Penzberg
Germany
Contactgegevens weergeven
:noofeleT0
:liam-Eed.evitcatnedorp@ofni
Bei ProdentActive finden Sie alle Informationen und Dienstleistungen sowie alle Ersatzteile der Firmen:KaVo®, Sirona®, NSK®, W&H®, Bien Air®, B.A.International®*, MK-DENT®, Castellini®, Faro®, Star-Dental®, Midwest®, FONA®, Morita®, Lares®, Osada®, Planmeca®, SciCan®, Stern Weber®, Schick®. Bei SELBSTEINBAU von Ersatzteilen ERLISCHT automatisch sofort die Gewährleistung und Garantie. Bei Beschädigung des Rücknahmesigels bei Werkzeugen, ist eine Rücknahme ausnahmslos ausgeschlossen. Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie hier finden https://ec.europa.eu/consumers/odr” Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit.
Btw-nummer:
  • DE 313292217
Ik verstrek facturen waarop ik de btw afzonderlijk vermeld.
Verkoopvoorwaarden
AGB
§ 1 Allgemeines
1.1. Für Lieferungen und Leistungen gegenüber der Firma ProdentActive an § 14 BGB (nachfolgend „Kunde/Kunden“) gelten ausschließlich diese Allgemeinen
Verkaufsbedingungen; entgegenstehende oder von unseren Allgemeinen Verkaufsbedingungen abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen oder
Einkaufsbedingungen des Kunden erkennen wir nur insoweit an, als wir ihnen ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben. Sie entfalten auch keine Wirkung, wenn wir
ihnen im Einzelfall nicht widersprochen haben.
1.2. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch gegenüber Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB.
1.3. Die Regelung der Ziff. 1.1 gilt auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Kunden.
1.4. Die Abtretung von Forderungen gegen uns an Dritte ist ausgeschlossen. § 354 a HGB bleibt unberührt.
1.5. Der Verkauf, Weiterverkauf und die Disposition der Lieferungen und Leistungen sowie jedweder damit verbundener Technologie oder Dokumentation kann dem
deutschen, EU-, US-Exportkontrollrecht und ggf. dem Exportkontrollrecht weiterer Staaten unterliegen. Der Kunde erklärt sich mit der Bestellung die Konformität mit derlei
Gesetzen und Verordnungen stimmig. Der Kunde erklärt, alle für die Ausfuhr bzw. Einfuhr notwendigen Genehmigungen zu erhalten.
§ 2 Angebot / Umfang der Lieferung
2.1. Unsere Angebote sind freibleibend. Die Angebote auf unserer Internetseite oder im Katalog stellen eine unverbindliche Aufforderung an den Kunden dar, bei uns
Waren zu bestellen.
2.2. Durch die Bestellung der gewünschten Ware, durch Ausfüllen und Absenden des Bestellformulars im Internet, mittels E-Mail, durch ebay Kaufabwicklung, per Telefon oder
postalisch gibt der Kunde ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrages ab.
2.3. Wir können dieses Angebot innerhalb eines Zeitraumes von 14 Kalendertagen mit Zusendung einer Auftragsbestätigung oder Zusendung der bestellten Ware
annehmen. Die Auftragsbestätigung erfolgt durch Übermittlung einer E-Mail, ebay-Benachrichtigung oder per Post. Nach fruchtlosem Fristablauf gilt das Angebot als abgelehnt.
2.4. Die zu einem von uns abgegebenen Angebot gehörenden Unterlagen, wie Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts- und Maßangaben sind nur Richtwerte.
Abweichungen von Produktangaben sind gestattet, sofern sie unerheblich sind, diese keinen Sachmangel darstellen und nicht verbindlich zugesagt wurden.
2.5. An Entwürfen, Katalogen, Werbematerialien Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte
vor. Dies gilt auch für solche schriftlichen Unterlagen, die als „vertraulich“ bezeichnet sind. Vor ihrer Weitergabe an Dritte bedarf der Kunde unserer ausdrücklichen
schriftlichen Zustimmung.
§ 3 Auskünfte / Beratungen
Auskünfte und technische Beratung geben wir nach bestem Wissen aufgrund unserer Erfahrungen. Alle Angaben und Auskünfte über Eignung und Anwendung unserer
Waren sind jedoch unverbindlich und befreien den Kunden nicht von eigenen Prüfungen. Für eine etwaige Haftung gilt Ziffer 10 dieser Allgemeinen
Verkaufsbedingungen.
§ 4 Preise
4.1. Sofern sich aus unserer Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten unsere Preise „ab Werk“, ausschließlich Verpackung, Versicherung, Fracht und ggf.
Mindermengenzuschlag. Diese Positionen werden gesondert in Rechnung gestellt. Die Entsorgung der Verpackung übernimmt der Kunde auf eigenen Kosten.
4.2. Sämtliche Preise sind Bruttopreise inkl. Umsatzsteuer. Diese wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert
berechnet und ausgewiesen.
§ 5 Zahlungen
5.1. Zahlungen haben stets per Vorauskasse zu erfolgen, sofern schriftlich nichts anderes vereinbart wurde. Bei Zahlungsverzug gilt die Regelung der Ziff. 5.2 sowie
ergänzend hierzu die gesetzlichen Regeln bezüglich des Zahlungsverzuges.
5.2. Bei Zahlungsverzug oder Gefährdung unserer Forderungen durch Verschlechterung der Kreditwürdigkeit des Kunden sind wir berechtigt unsere Forderungen aus
der Geschäftsbeziehung mit dem Kunden fällig zu stellen. Wir sind dann auch berechtigt, noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung oder gegen Stellung
von Sicherheiten auszuführen. Ist der Kunde nach Fristsetzung mit der Androhung, gegebenenfalls vom Vertrag zurückzutreten, nicht in der Lage innerhalb einer
angemessenen Frist Sicherheiten zu erbringen, so haben wir das Recht, vom Vertrag zurückzutreten.
5.3. Wir sind berechtigt ab Eintritt des Zahlungsverzugs Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweils gültigen Basiszinssatz der EZB p.a. zu fordern.
Unbeschadet bleibt hiervon die Möglichkeit einen höheren tatsächlichen Schaden geltend zu machen.
5.4. Wechsel und Schecks gelten erst nach Einlösung sowie vorbehaltloser Gutschrift auf unserem Konto als Zahlung und werden ohne Verpflichtung zur rechtzeitigen
Vorzeigung und Protesterhebung und nur unter nach besonderer schriftlicher Vereinbarung und unter Berechnung aller Einziehungs- und Diskontspesen angenommen.
5.5. Die Zurückhaltung von Zahlungen wegen der Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten oder die Aufrechung mit Gegenansprüchen durch den Kunden sind unrechtens.
§ 6 Lieferzeit
6.1. Soweit nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist, liefern wir ab Werk oder Lager.
6.2. Liefertermine und Lieferfristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, sind schriftlich anzugeben und werden nur mit dem Vorbehalt der
richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer vereinbart.
6.3. Die vereinbarte Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand im Werk oder Lager zum Versand bereit steht.
6.4. Krieg, Streik, Aussperrung, Rohstoff- und Energiemangel, Verkehrs- und unvermeidliche Betriebsstörungen, Verfügungen von hoher Hand – auch soweit sie die
Durchführung des betroffenen Geschäfts auf absehbare Zeit nachhaltig unwirtschaftlich machen – sowie alle sonstigen Fälle höherer Gewalt, auch bei unseren
Lieferanten, befreien für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Auswirkungen von der Verpflichtung zur Lieferung. Solche Ereignisse berechtigen uns, von dem
Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten, ohne dass der Käufer ein Recht auf Schadenersatz hat.
Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten, ohne dass der Käufer ein Recht auf Schadenersatz hat.
6.5. Teillieferungen sind zulässig und bedingungsgemäß zu bezahlen, soweit sie dem Kunden zumutbar sind.
§ 7 Gefahrübergang und Entgegennahme
7.1. Der Liefergegenstand wird an den Kunden versand, so geht mit der Absendung des Liefergegenstandes, spätestens mit Verlassen des Werkes oder Lagers, die
Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung des Liefergegenstandes auf den Kunden über. Dies gilt unabhängig davon wer die Frachtkosten
trägt.
7.2. Kommt der Kunde in Annahmeverzug, so sind wir berechtigt, Ersatz der uns entstehenden Aufwendungen zu verlangen; mit Eintritt des Annahmeverzuges geht die
Gefahr der zufälligen Verschlechterung und des zufälligen Untergangs auf den Kunden über.
7.3. Liefergegenstände sind, auch wenn sie unwesentliche Mängel aufweisen, vom Kunden unbeschadet der Rechte aus Ziffer 9 dieser Bedingungen,
entgegenzunehmen.
7.4. Der Verbraucher trägt die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren, da ProdentActive hiermit den Verbraucher nach geltendem Recht nach § 357 Abs. 6 BGB Bürgerlichen Gesetzbuche von dieser Pflicht unterrichtet hat.
§ 8 Eigentumsvorbehalt
8.1. Die Liefergegenstände bleiben unser Eigentum (Vorbehaltsware) bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, aus dem der Lieferung
zugrunde liegenden Rechtsverhältnis.
8.2. Bei Verarbeitung, Verbindung und Vermischung der Vorbehaltsware mit anderen Waren durch den Kunden steht uns das Miteigentum an der neuen Sache zu im
Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zum Wert der anderen verwendeten Waren. Erlischt unser Eigentum durch Verarbeitung, Verbindung oder
Vermischung, so überträgt der Kunde bereits jetzt die ihm zustehenden Eigentumsrechte an dem neuen Bestand oder der Sache im Umfang des Wertes der
Vorbehaltsware und verwahrt sie unentgeltlich für uns. Die hiernach entstehenden Miteigentumsrechte gelten als Vorbehaltsware im Sinne der Ziffer 8.1.
8.3. Der Kunde ist nur im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes, und solange er nicht in Verzug ist, berechtigt, die Vorbehaltsware weiter zu verarbeiten,
mit anderen Sachen zu verbinden und zu vermischen oder weiter zu veräußern. Jede anderweitige Verfügung über die Vorbehaltsware ist unzulässig. Von dritter Seite
vorgenommene Pfändungen oder sonstige Zugriffe auf die Vorbehaltsware sind uns unverzüglich anzuzeigen. Alle Interventionskosten gehen zu Lasten des Kunden,
soweit sie von dem Dritten nicht eingezogen werden können. Stundet der Kunde seinem Abnehmer den Kaufpreis, so hat er sich gegenüber diesem das Eigentum an
der Vorbehaltsware zu den gleichen Bedingungen vorzubehalten, unter denen wir uns das Eigentum bei Lieferung der Vorbehaltsware vorbehalten haben. Anderenfalls
ist der Kunde zur Weiterveräußerung nicht ermächtigt.
8.4. Die Forderungen des Kunden aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware werden bereits hiermit an uns abgetreten. Sie dienen in demselben Umfange zur
Sicherung wie die Vorbehaltsware. Der Kunde ist zu einer Weiterveräußerung nur berechtigt und ermächtigt, wenn sichergestellt ist, dass die ihm daraus zustehenden
Forderungen auf uns übergehen.
8.5. Wird die Vorbehaltsware vom Kunden zusammen mit anderen, nicht von uns gelieferten Waren, zu einem Gesamtpreis veräußert, so erfolgt die Abtretung der
Forderung aus der Veräußerung in Höhe des Rechnungswertes unserer jeweils veräußerten Vorbehaltsware.
8.6. Der Kunde ist bis zu unserem Widerruf zur Einziehung der an uns abgetretenen Forderungen ermächtigt. Wir sind zum Widerruf berechtigt, wenn der Kunde seinen
Zahlungsverpflichtungen aus der Geschäftsverbindung mit uns nicht ordnungsgemäß nachkommt. Liegen die Voraussetzungen für die Ausübung des Widerrufsrechtes
vor, hat der Kunde auf unser Verlangen hin uns unverzüglich die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt zu geben, alle zum Einzug der Forderungen
erforderlichen Angaben zu machen, uns die dazugehörigen Unterlagen auszuhändigen und dem Schuldner die Abtretung anzuzeigen. Wir sind auch selbst zur
Abtretungsanzeige an den Schuldner berechtigt.
8.7. Übersteigt der Wert der für uns bestehenden Sicherheiten die gesicherten Forderungen insgesamt um mehr als fünfzehn (15) Prozent, sind wir auf Verlangen des
Kunden insoweit zur Freigabe von Sicherheiten nach unserer Wahl verpflichtet.
8.8. Wenn wir den Eigentumsvorbehalt geltend machen, so gilt dies nur dann als Rücktritt vom Vertrag, wenn wir dies ausdrücklich schriftlich erklären. Das Recht des
Kunden, die Vorbehaltsware zu besitzen, erlischt, wenn er seine Verpflichtungen aus diesem Vertrag nicht erfüllt.
§ 9 Gewährleistung, Sachmängel
9.1. Die Gewährleistungsansprüche des Kunden bei Mängeln richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen innerhalb der gesetzlichen Fristen, soweit sich nicht
durch nachstehende Regelungen Abweichungen ergeben.
9.2. Bei dem Kauf von neuen Liefergegenständen verjähren die Gewährleistungsansprüche des Kunden bei Mängeln mit Ablauf von einem Jahr ab Erhalt der
Liefergegenstände.
9.3. Bei dem Kauf von gebrauchten Liefergegenständen sind die Gewährleistungsansprüche des Kunden ausgeschlossen.
9.4. Die Verjährungsfrist von einem Jahr bzw. der Ausschluss der Gewährleistung gelten auch, wenn die Ersatzpflicht auf einen Körper- oder Gesundheitsschaden
wegen eines von uns zu vertretenen Mangels oder auf vorsätzliches Verhalten oder grobe Fahrlässigkeit oder seiner Erfüllungsgehilfen gestützt wird.
9.5. Die Gewährleistung entfällt, wenn der Kunde ohne unsere Zustimmung die Liefergegenstände ändert, durch Dritte ändern lässt oder unsachgemäß gebraucht und
die Mängelbeseitigung hierdurch unmöglich oder unzumutbar erschwert wird. In jedem Fall hat der Kunde die durch die Änderung entstehenden Mehrkosten der
Mängelbeseitigung zu tragen.
9.6. Der Kunde ist verpflichtet den Liefergegenstand bei Übergabe auf etwaige Mängel zu untersuchen und uns diese unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Die
einschlägigen Regelungen und Rechtsfolgen des HGB gelten entsprechend.
9.7. Erweist sich eine Mängelrüge als unberechtigt, so ersetzt der Kunde uns alle Aufwendungen, die uns durch diese entstanden sind.
§ 10 Haftung auf Schadensersatz wegen Verschuldens
10.1. Unsere Haftung auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere aus Unmöglichkeit, Verzug, mangelhafter oder falscher Lieferung,
Vertragsverletzung, Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen und unerlaubter Handlung ist, soweit es dabei jeweils auf ein Verschulden ankommt, nach
Maßgabe dieser Ziff. 10 eingeschränkt.
10.2. Wir hafteten nicht im Falle einfacher Fahrlässigkeit unserer Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen auch wenn es sich nicht
um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt. Vertragswesentliche Pflichten sind solche, die den Vertragsparteien das Recht zubilligen, die der Vertrag nach
seinem Inhalt und Zweck gerade zu gewähren hat, insbesondere die Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst
ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf.
10.3. Weil wir gemäß Ziff. 10.2 dem Grunde nach auf Schadensersatz nicht haften, ist diese Haftung auf Schäden ausnahmslos ausgeschlossen, die wir bei
Vertragsschluss als mögliche Folge einer Vertragsverletzung vorausgesehen haben oder die wir bei Anwendung verkehrsüblicher Sorgfalt hätten voraussehen müssen.
Mittelbare Schäden und Folgeschäden, die Folge von Mängeln der gelieferten Liefergegenstände, sind ausnahmslos nicht ersatzfähig, auch solche Schäden die bei
bestimmungsgemäßer Verwendung der Waren typischerweise zu erwarten sind.
bestimmungsgemäßer Verwendung der Waren typischerweise zu erwarten sind.
10.4. Die Haftung für einfache Fahrlässigkeit für Sachschäden und daraus resultierende weitere Vermögensschäden sind ausnahmslos ausgeschlossen,
auch wenn es sich um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt.
10.5. Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten in gleichem Umfang zugunsten unserer Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten und
sonstigen Erfüllungsgehilfen.
10.6. Soweit wir technische Auskünfte geben oder beratend tätig werden und diese Auskünfte oder Beratung nicht ausdrücklich zu dem von uns geschuldeten,
vertraglich vereinbarten Leistungsumfang gehören, geschieht dies unentgeltlich und unter Ausschluss jeglicher Haftung.
§ 11 Sonstiges
11.1. Es gilt das materielle Recht der Bundesrepublik Deutschland; die Geltung des UN-Kaufrechts (CISG) ist ausgeschlossen.
11.2. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist unser Geschäftssitz Erfüllungsort.
11.3. Sofern in diesen Bedingungen eine „schriftliche“ Übermittlung vorausgesetzt wird, kann diese durch die Elektronische Form (§ 126a BGB) oder die Textform (§
126b BGB) eingehalten werden, wobei der Nachweis des Zugangs dem Absender obliegt.
11.4. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist München ausschließlicher Gerichtsstand für
alle aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar resultierenden Streitigkeiten. Gleiches gilt, wenn der Kunde seinen Sitz im Ausland hat.
Ik verklaar dat al mijn verkoopactiviteiten zullen voldoen aan alle wet- en regelgeving van de EU.
prodentactive-dentalshop

prodentactive-dentalshop

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4.9
Redelijke verzendkosten
4.9
Verzendtijd
4.9
Communicatie
4.9
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