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Candy Pop Popcorn 149g Twix I Oreo I M&M I Snickers I SOUR PATCH I AHOY AUS USA

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eBay-objectnummer:145491464942
Laatst bijgewerkt op 15 apr 2024 07:26:29 CESTAlle herzieningen bekijkenAlle herzieningen bekijken

Specificaties

Objectstaat
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Produkt
Popcorn
Produktname
Candypop Popcorn
Marke
Candypop
Gang
Snack
Stil
Amerikanisch
Allergene
siehe Zutatenliste
Herstellungsland und -region
Vereinigte Staaten
Lebensmittelabteilung
Haltbare Lebensmittel
Geschmack
Karamell, Milchschokolade, Popcorn, Schokolade, Süß, Süßigkeiten
AusfΓΌhrung
Beutel
Gewicht
149g
LΓ€nderkΓΌche/Region
Amerikanisch

Objectbeschrijving van de verkoper

Informatie van zakelijke verkoper

ArBo GmbH
Cassian Borkowski
Hinschenfelder Str. 38
22041 Hamburg
Germany
Contactgegevens weergeven
:noofeleT48083183610
:liam-Emoc.hbmg-obra@ofni
ArBo GmbH Hinschenfelder Straße 38 22041 Hamburg E-Mail: info@arbo-gmbh.com
Btw-nummer:
  • DE 342644425
Ik verstrek facturen waarop ik de btw afzonderlijk vermeld.
Verkoopvoorwaarden
AGB
ALLGEMEINE GESCHΓ„FTSBEDINGUNGEN (AGB)
 
AGB der ArBo GmbH Inhaber Cassian Borkowski, Hinschenfelder Straße 38, 22041 Hamburg, Stand 25.04.2021.
 
1. Geltungsbereich
 
1.1. Soweit nicht anders ausdrΓΌcklich vereinbart, gelten die nachstehenden β€ž Allgemeinen GeschΓ€ftsbedingungen - AGBβ€œ fΓΌr alle VertrΓ€ge, Lieferungen und sonstigen Leistungen im GeschΓ€ftsverkehr mit Nicht- Verbrauchern im Sinne des Β§ 310 Abs. 1 BGB. Abweichenden, entgegenstehenden Bedingungen, insbesondere Einkaufs- und Bezugsbedingungen des KΓ€ufers, wird hiermit ausdrΓΌcklich widersprochen. ArBo GmbH behΓ€lt sich das Recht vor, diese AGB zu Γ€ndern.
 
Die AGB sind fΓΌr alle Wege des Vertragszustandekommens wie Online-Shop, Telefon, Email, Fax oder persΓΆnlich gΓΌltig und ergΓ€nzen ggf. die GeschΓ€ftshausordnung in den GeschΓ€ftsrΓ€umen.
 
1.2. Im Rahmen einer laufenden GeschΓ€ftsverbindung unter Kaufleuten werden die Bedingungen auch dann Bestandteil des Vertrages, wenn der VerkΓ€ufer im Einzelfall nicht ausdrΓΌcklich auf ihre Einbeziehung hinge- wiesen hat.
 
2. Angebote und Vertragsabschluss
 
2.1. Die in den Angeboten und Verkaufsunterlagen des VerkΓ€ufers und seiner Partnerfirmen sowie im Internet enthaltenen Angebote sind stets freibleibend, d. h. nur als Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes zu verstehen. Γ„nderungen, Abweichungen und IrrtΓΌmer sind vorbehalten.
 
2.2. AuftrΓ€ge gelten als angenommen, wenn sie durch den VerkΓ€ufer entweder schriftlich bestΓ€tigt oder unverzΓΌglich nach Auftragseingang ausgefΓΌhrt werden. Dann gilt der Lieferschein bzw. die Warenrechnung als AuftragsbestΓ€tigung.
 
2.3. Soweit Angestellte mΓΌndliche Nebenabreden treffen oder Zusicherungen abgeben, die ΓΌber den schriftlichen Vertrag hinausgehen, bedΓΌrfen diese stets der schriftlichen BestΓ€tigung des VerkΓ€ufers. MΓΌndliche ErklΓ€rungen des VerkΓ€ufers oder von Personen, die zur Vertretung des VerkΓ€ufers bevollmΓ€chtigt sind, bleiben von der vorstehenden Regelung unberΓΌhrt.
 
2.4. Werden dem VerkΓ€ufer nach Vertragsabschluss Tatsachen, insbesondere Zahlungsverzug hinsichtlich frΓΌherer Lieferungen, bekannt, ist der VerkΓ€ufer berechtigt, unter Fristsetzung vom KΓ€ufer Sicherheiten zu verlangen und im Weigerungsfalle vom Vertrag zurΓΌckzutreten, wobei die Rechnungen fΓΌr bereits erfolgte Teillieferungen sofort fΓ€llig gestellt werden.
 
2.5. Dienstleistungen der ArBo GmbH, die über ihre Pflichten als VerkÀufer hinausgehen, wie z. B. die Übernahme von dem KÀufer gegenüber Dritten obliegenden Liefer- oder Leistungspflichten bedürfen der besonderen Vereinbarung und werden nur gegen Vergütung übernommen.
 
2.6. Sonderbestellungen sind auf Kundenwunsch bestellte Ware und kânnen nicht zurückgenommen werden. Lagerware wird nur nach Rücksprache und mit Aufwandsberechnung zurückgenommen. BeschÀdigte oder geâffnete Ware wird nicht gutgeschrieben. In FÀllen der Irrtumsanfechtung hat der VerkÀufer gemÀß §122 BGB Anspruch auf Ausgleich des ihm entstandenen Schadens.
 
3. Datenspeicherung
 
Der KÀufer wird hiermit davon informiert, dass der VerkÀufer die im Rahmen der GeschÀftsverbindung gewonnenen personenbezogenen Daten gemÀß den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes verarbeitet.
 
4. Lieferung, GefahrenΓΌbergang und Verzug
 
4.1 Liefertermine und – fristen sind fΓΌr den VerkΓ€ufer unverbindlich, wenn diese nicht ausdrΓΌcklich schriftlich oder vertraglich verbindlich zugesagt und bestΓ€tigt wurden.
 
4.2. Die Gefahr geht mit Übergabe der Ware an den Spediteur oder Frachtführer, spÀtestens jedoch mit dem Verlassen des Lagers, auf den KÀufer über, und zwar auch dann, wenn die Auslieferung durch den LKW des VerkÀufers erfolgt.
 
4.3. Mit der Bereitstellung der Ware am vereinbarten Lieferort durch den VerkΓ€ufer und Benachrichtigung des KΓ€ufers geht die Gefahr auf den KΓ€ufer ΓΌber.
 
4.4. Wird der Versand auf Wunsch oder aus Verschulden des KΓ€ufers verzΓΆgert, so lagert die Ware auf Kosten und Gefahr des KΓ€ufers. In diesem Falle steht die Anzeige der Versandbereitschaft dem Versand gleich.
 
4.5. Teillieferungen sind zulΓ€ssig. Die Wahl des Transportweges und der Transportmittel bleibt dem VerkΓ€ufer vorbehalten.
 
4.6. Die Lieferfrist verlΓ€ngert sich angemessen bei Eintritt hΓΆherer Gewalt und allen unvorhergesehenen, nach Vertragsabschluss eingetretenen Hindernissen, die der VerkΓ€ufer, der Lieferant oder Vorlieferant nicht zu vertreten hat. Nach unmittelbarer Mitteilung an den KΓ€ufer kann dieser zurΓΌcktreten oder innerhalb angemessener Frist Lieferung verlangen. SchadenersatzansprΓΌche sind in diesem Falle ausgeschlossen.
 
4.7. Der VerkΓ€ufer haftet hinsichtlich rechtzeitiger Lieferung nur fΓΌr eigenes Verschulden und das seiner ErfΓΌllungsgehilfen. FΓΌr das Verschulden seiner Vorlieferanten hat er nicht einzutreten, da diese nicht seine ErfΓΌllungsgehilfen sind.
 
5. Verpackung
 
5.1. Eine RΓΌcknahme von Verpackungsmaterial ist ausgeschlossen.
 
6. Preise und Zahlung
 
6.1. Die Preise verstehen sich stets zzgl. der am Tage der Rechnungsstellung gΓΌltigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
 
6.2. Wenn nicht anders vereinbart, ist der Kaufpreis bei Empfang der Ware ohne Abzug sofort fΓ€llig. Das gleiche gilt fΓΌr Dienstleistungen und Reparaturen.
 
6.3. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften. Eventuell vereinbarte Skonti werden nicht gewΓ€hrt, soweit sich der KΓ€ufer mit der Bezahlung frΓΌherer Lieferungen in Verzug befindet.
 
6.4. GerΓ€t der KΓ€ufer in Zahlungsverzug, ist der VerkΓ€ufer berechtigt, nach vorheriger Mahnung die Ware zurΓΌckzunehmen, ggf. den Betrieb des KΓ€ufers zu betreten und die Ware wegzunehmen. Die RΓΌcknahme ist kein RΓΌcktritt vom Vertrag. Der VerkΓ€ufer kann in jedem Falle die Wegschaffung der gelieferten Ware untersagen.
 
6.5. Eine Zahlungsverweigerung ist ausgeschlossen, wenn der KÀufer den Mangel oder sonstigen Beanstandungsgrund bei Vertragsabschluss kannte. Auch infolge grober FahrlÀssigkeit. Im Übrigen darf die Zahlung nur in einem angemessenen Umfang zurückbehalten werden.
 
6.8. Eine Aufrechnung ist nur mit vom VerkΓ€ufer anerkannten oder rechtskrΓ€ftig festgestellten Forderungen mΓΆglich.
 
6.9 Der VerkΓ€ufer ist berechtigt, vom KΓ€ufer 8 % ΓΌber dem Basiszinssatz zu berechnen. Die Geltendmachung eines hΓΆheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
 
6.10 Einseitige RechnungsabzΓΌge fΓΌr die Entsorgung von Verpackungsmaterial sind nicht gestattet.
 
7. Eigentumsvorbehalt
 
7.1. Die ArBo GmbH behΓ€lt sich das Eigentum an der Ware bis zur vollstΓ€ndigen Bezahlung des Kaufpreises vor. Bei Waren, die der KΓ€ufer im Rahmen einer laufenden GeschΓ€ftsbeziehung von ihm bezieht, behΓ€lt sich die ArBo GmbH das Eigentum vor, bis sΓ€mtliche, auch zukΓΌnftige Forderungen gegen den KΓ€ufer aus der GeschΓ€ftsverbindung beglichen sind. Bei Zahlungsverzug des KΓ€ufers ist die ArBo GmbH zur RΓΌcknahme der Ware nach Mahnung berechtigt und der KΓ€ufer zur Herausgabe verpflichtet.
 
7.2. Es gilt ein erweiterter Eigentumsvorbehalt, d. h. der KÀufer ist zur WeiterverÀußerung der Vorbehaltsware im normalen GeschÀftsverkehr berechtigt. Die Forderung des Endverbrauchers aus der WeiterverÀußerung der Vorbehaltsware tritt der KÀufer schon jetzt an die ArBo GmbH in Hâhe des mit ihm vereinbarten Rechnungspreises einschließlich der gesetzlichen MwSt. ab. Diese Abtretung gilt unabhÀngig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach der Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Der KÀufer bleibt zur Einbeziehung der Forderung auch nach Abtretung ermÀchtigt. Die Befugnis der ArBo GmbH, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt.
 
8. MΓ€ngelrΓΌge, GewΓ€hrleistung und Haftung
 
8.1. FΓΌr MΓ€ngel haftet der VerkΓ€ufer nur wie folgt: Der KΓ€ufer hat die empfangene Ware unverzΓΌglich auf Menge und Beschaffenheit zu untersuchen. Offensichtliche MΓ€ngel sind innerhalb von 7 Tagen durch schriftliche Anzeige an den VerkΓ€ufer zu rΓΌgen. Bei beiderseitigen HandelsgeschΓ€ften unter Kaufleuten bleibt Β§ 377 HGB unberΓΌhrt.
 
8.2. Stellt der KΓ€ufer MΓ€ngel der Ware fest, darf er nicht darΓΌber verfΓΌgen, d. h. sie darf nicht geteilt, weiter- verkauft bzw. weiterverarbeitet werden, bis eine Einigung ΓΌber die Abwicklung der Reklamation erzielt ist bzw. ein Beweissicherungsverfahren durch einen von der Industrie- und Handelskammer am Sitz des KΓ€ufers beauftragten SachverstΓ€ndigen erfolgte.
 
8.3. Der KΓ€ufer ist verpflichtet, dem VerkΓ€ufer die beanstandete Kaufsache oder Muster davon zwecks PrΓΌfung der Beanstandung zur VerfΓΌgung zu stellen. Bei schuldhafter Verweigerung entfΓ€llt die GewΓ€hrleistung.
 
8.4. Bei berechtigten Beanstandungen ist der VerkΓ€ufer berechtigt, unter BerΓΌcksichtigung der Art des Mangels und der berechtigten Interessen des KΓ€ufers die Art der NacherfΓΌllung (Ersatzlieferung, Nachbesserung) festzulegen. Weitergehende AnsprΓΌche sind ausgeschlossen, insbesondere die AnsprΓΌche des KΓ€ufers we- gen der zum Zweck der NacherfΓΌllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Arbeits- und Materialkosten.
 
8.5. Über einen bei einem Verbraucher eintretenden GewÀhrleistungsfall hat der KÀufer den VerkÀufer mâglichst unverzüglich zu informieren.
 
8.6. SachmΓ€ngelansprΓΌche verjΓ€hren in 12 Monaten.
 
9. Allgemeine Haftungsbegrenzung
 
9.1. Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des KÀufers (nachfolgend: Schadensersatzansprüche), gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus einem SchuldverhÀltnis und aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht in FÀllen der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos. Dies gilt ferner nicht, soweit zwingend gehaftet wird, z. B. nach dem Produkthaftungsgesetz, in FÀllen des Vorsatzes oder grober FahrlÀssigkeit, wegen der Verletzung des Lebens, des Kârpers oder der Gesundheit, sowie der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit kein grobes Verschulden vorliegt oder wegen der Verletzung des Lebens, des Kârpers oder der Gesundheit gehaftet wird.
 
9.2. Diese Regelung gilt fΓΌr den KΓ€ufer entsprechend.
 
10. Dienstleistungen und Service
 
10.1. Kostenpflichtige Dienstleistungen und Services werden unmittelbar ohne Skonto in Rechnung gestellt und sind sofort zahlbar.
 
10.2. KostenvoranschlΓ€ge sind ausdrΓΌcklich vorab anzugeben und sind ggf. zu vergΓΌten.
 
11. Gerichtsstand und anzuwendendes Recht
 
11.1. ErfΓΌllungsort und Gerichtsstand fΓΌr Lieferungen und Zahlungen sowie sΓ€mtliche zwischen den Parteien sich ergebenden Streitigkeiten, ist der Hauptsitz des VerkΓ€ufers. Der VerkΓ€ufer ist jedoch berechtigt, den KΓ€ufer auch an seinem Sitz zu verklagen. ErfΓΌllungsort fΓΌr die Lieferung ist der jeweilige Versandort der Ware.
 
11.2. Die Beziehungen zwischen den Vertragsparteien regeln sich ausschließlich nach dem in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
 
11.3 Γ„nderungen und ErgΓ€nzungen dieses Vertrages bedΓΌrfen der Schriftform. Dies gilt auch fΓΌr Γ„nderungen dieser Schriftformklausel. MΓΌndliche Abreden sind rechtsunwirksam.
 
11.4. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder eine LΓΌcke enthalten, so bleiben die ΓΌbrigen Bestimmungen hiervon unberΓΌhrt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Regelung eine solche gesetzliche zulΓ€ssige Regelung zu treffen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nΓ€chsten kommt, bzw. diese LΓΌcke ausfΓΌllt.
Ik verklaar dat al mijn verkoopactiviteiten zullen voldoen aan alle wet- en regelgeving van de EU.
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4.9
Verzendtijd
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Communicatie
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