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+7,5mm Audi Q5 8R Winterräder Winterreifen 17 Zoll, 235/65/R17 108H, DOT 2020

Objectstaat:
Tweedehands
Guter Zustand, leichte Gebrauchspuren an zwei Felgen – siehe Bilder
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Verkopergegevens

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eBay-objectnummer:145464367470

Specificaties

Objectstaat
Tweedehands
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Opmerkingen van verkoper
“Guter Zustand, leichte Gebrauchspuren an zwei Felgen – siehe Bilder”
Schneeflocken-Symbol
Ja
Reifenbreite
235
Reifenquerschnitt
65
Felgenmodell
C12 807
Jahreszeiten
Winter
Fahrzeugtyp
Geländewagen, SUV
Felgenhersteller
CMS
Lochkreis
112 mm
Herstellernummer Felge
48133
Zollgröße
17
Run Flat
Nein
Tragfähigkeitsindex
108: max. 1000 kg je Reifen
DOT-Nummer
4320
Anzahl der Kompletträder
4
Felgenfarbe
Silber
Reifenmodell
Firestone Winterhawk 4
Felgenmaterial
Aluminium
Profiltiefe
7 mm
Felgenbreite
8
Reifenbauart
R (Radialreifen)
Reifenspezifikation
Winterreifen
Reifenhersteller
Firestone
Geschwindigkeitsindex
H: bis 210 km/h
Lochzahl
5
Einpresstiefe (ET)
36

Objectbeschrijving van de verkoper

Informatie van zakelijke verkoper

Auto Georg GmbH
Mikael Sardaryan
Ostring 11
65205 Wiesbaden
Germany
Btw-nummer:
  • DE 307690063
Verkoopvoorwaarden
I. Vertragsabschluss/Übertragung von Rechten und Pflichten des Käufers
a) Der Käufer ist an die Bestellung, sofern schriftlich nichts anderes vereinbart, höchstens 14 Tage gebunden. Der Kaufvertrag ist abgeschlossen, wenn der Verkäufer die Annahme der Bestellung des näher bezeichneten Kaufgegenstandes innerhalb der genannten Fristen schriftlich bestätigt oder die Lieferung ausführt. Der Verkäufer ist jedoch verpflichtet, den Besteller unverzüglich zu unterrichten, wenn er die Bestellung nicht annimmt.b) Übertragung von Rechten und Pflichten des Käufers aus dem Kaufvertragsbedürfen der schriftlichen Zustimmung des Verkäufers.
II. Zahlung
a) Der Kaufpreis und Preise für Nebenleistungen sind bei Übergabe des Kaufgegenstandes und Aushändigung oder Übersendung der Rechnung zur Zahlung fällig.b) Gegen Ansprüche des Verkäufers kann der Käufer nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Käufers unbestritten ist oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt; ein Zurückhaltungsrecht kann er nur dann geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus dem Kaufvertrag beruht.
III. Abnahme
a) Der Käufer ist verpflichtet, wenn nicht anders im Vertrag schriftlich festgehalten, den Kaufgegenstand innerhalb von 8 Tagen ab Zugang der Bereitstellungsanzeige abzunehmen.b) Verlangt der Verkäufer Schadenersatz, so beträgt dieser 10% des Kaufpreises. Der Schadenersatz ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn der Verkäufer einen höheren oder niedrigeren Schaden nachweist.
 
IV. Eigentumsvorbehalt
a) Der Kaufgegenstand bleibt bis zum Ausgleich der dem Verkäufer aufgrund des Kaufvertrages zustehenden Forderungen Eigentum des Verkäufers. Während der Dauer des Eigentumsvorbehalts steht das Recht zum Besitz des Fahrzeugbriefs dem Verkäufer zu.b) Bei Zahlungsverzug des Käufers kann der Verkäufer vom Vertrag zurücktreten.c) Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, darf der Käufer weder über den Kaufgegenstand verfügen, noch Dritten vertraglich eine Nutzung einräumen.
 
V. Sachmangel
1. Für Verbraucher im Sinne von § 13 BGB verjähren Ansprüche wegen Sachmängeln, gemäß § 475 II BGB, nach Ablauf eines Jahres ab Rechnungsdatum des Kaufvertrages. Handelt es sich beim Käufer um keinen Verbraucher im Sinne von § 13 BGB, wird, sofern nichts anderes schriftlich festgehalten, die Haftung für Sachmängel ausgeschlossen.Ansprüche wegen Sachmängeln bestehen nicht, wenn der Mangel oder Schaden auf natürlichen Verschleiß zurückzuführen ist oder dadurch entstanden ist, dass der Käufer einen Mangel nicht unverzüglich nach Entdeckung angezeigt hat oder der Kaufgegenstand unsachgemäß behandelt oder überbeansprucht worden ist, z.B. bei motorsportlichen Wettbewerben.
Bei arglistigem Verschweigen von Mängeln oder der Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit bleiben weitergehende Ansprüche unberührt.
Für Schadensersatzansprüche aus Sachmängelhaftung gelten bei Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit sowie bei einer grob fahrlässigen oder einer vorsätzlichen Pflichtverletzung die gesetzlichen Verjährungsregelungen.
2) Für die Abwicklung der Mängelbeseitigung gilt folgendes:
a) Ansprüche auf Mängelbeseitigung hat der Käufer beim Verkäufer geltend zu machen. Bei mündlichen Anzeigen von Ansprüchen ist dem Käufer eine schriftliche Bestätigung über den Eingang der Anzeige auszuhändigen.
b) Entsprechend dem Hinweis unter 2)a), steht dem Verkäufer steht das Recht zur Mängelbeseitigung/Nachbesserung zu. Ist die Nachbesserung fehlgeschlagen kann der Käufer vom Kaufvertrag zurücktreten oder eine Minderung des Kaufpreises verlangen. Fehlgeschlagen ist eine Nachbesserung grundsätzlich erst dann, wenn der Sachmangel auch nach einer zweiten Nachbesserung nicht behoben ist.
c) Wird der Kaufgegenstand wegen eines Sachmangels betriebsunfähig, kann sich der Käufer mit Zustimmung der Verkäufers an dem Ort des betriebsunfähigen Kaufgegenstandes.
nächstgelegenen dienstbereiten KFZ- Meisterbetrieb wenden, wenn sich der Ort des betriebsunfähigen Kaufgegenstandes mehr als 50
km vom Verkäufer entfernt befindet.
d) Ersetzte Teile werden Eigentum des Verkäufers.e) Es steht dem Verkäufer frei, für eine Mängelbeseitigung, voll funktionsfähige, gebrauchte Ersatzteile heranzuziehen und einbauen zu lassen. Für die zur Mängelbeseitigung eingebauten Teile kann der Käufer bis zum Ablauf der Verjährungsfrist des Kaufgegenstandes Sachmängelansprüche aufgrund des Kaufvertrages geltend machen.
 
VI. Haftung
a) Hat der Verkäufer aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen nach Maßgabe dieser Bedingungen für einen Schaden aufzukommen, der leicht fahrlässig verursacht wurde, so haftet der Verkäufer beschränkt: Die Haftung besteht nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten und ist auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren typischen Schaden begrenzt. Diese Beschränkung gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Soweit der Schaden durch eine vom Käufer für den betreffenden Schadenfall abgeschlossene Versicherung (ausgenommen Summenversicherung) gedeckt ist, haftet der Verkäufer nur für etwaige damit verbundene Nachteile des Käufers, z.B. höhere Versicherungsprämien oder Zinsnachteile bis zur Schadenregulierung durch die Versicherung. Das gleiche gilt für Schäden, die durch einen Mangel verursacht worden sind.b) Unabhängig von einem Verschulden des Verkäufers bleibt eine etwaige Haftung des Verkäufers bei arglistigem Verschweigen des Mangels, aus der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos und nach dem Produkthaftungsgesetz unberührt.c) Ausgeschlossen ist die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen des Verkäufers für von ihnen durch leichte Fahrlässigkeit verursachte Schäden.
d) Bei einem Weiterverkauf des Gegenstandes durch den Käufer, kann die Sachmängelhaftung für den Gegenstand nur mit Einverständnis des Verkäufers übertragen werden.
 
VII. Gerichtsstand
a) Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Kaufleuten einschl. Wechsel- und Scheckforderungen ist ausschließlich Gerichtsstand der Sitz des Verkäufers.b) Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder seinen Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Im Übrigen gilt bei Ansprüchen des Verkäufers gegenüber dem Käufer dessen Wohnsitz als Gerichtsstand.
 
VIII. Zusätzliche Begutachtung des Fahrzeuges:
Der Käufer hat vor Abschluss des Kaufvertrages, sofern er den Wunsch äußert, die Möglichkeit, den Zustand des Fahrzeugs durch eine Dekra-Siegel-Untersuchung oder eine vergleichbare Untersuchung eines unabhängigen Sachverständigen am Betriebssitz des Verkäufers, untersuchen zu lassen. Die Kosten trägt, soweit nicht anders vereinbart, der Käufer. Der Verkäufer übernimmt für den Inhalt des Gutachtens keine Haftung.  
Ik verklaar dat al mijn verkoopactiviteiten zullen voldoen aan alle wet- en regelgeving van de EU.
autogeorggmbh

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