Β§ 1 Geltungsbereich
1. Diese Verkaufsbedingungen gelten ausschlieΓlich gegenΓΌber Unternehmern, juristischen Personen des ΓΆffentlichen Rechts oder ΓΆffentlich-rechtlichen SondervermΓΆgen im Sinne von Β§ 310 Absatz 1 BGB. Entgegenstehende oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers erkennen wir nur an, wenn wir ausdrΓΌcklich schriftlich der Geltung zustimmen.
2. Diese Verkaufsbedingungen gelten auch fΓΌr alle zukΓΌnftigen GeschΓ€fte mit dem Besteller, soweit es sich um RechtsgeschΓ€fte verwandter Art handelt (vorsorglich sollten die Verkaufsbedingungen in jedem Fall der AuftragsbestΓ€tigung beigefΓΌgt werden).
3. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem KΓ€ufer (einschlieΓlich Nebenabreden, ErgΓ€nzungen und Γnderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen Verkaufsbedingungen. FΓΌr den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein schriftlicher Vertrag bzw. unsere schriftliche BestΓ€tigung maΓgebend.
Β§ 2 Angebot und Vertragsabschluss
Nach beendigung des Angebotes erhΓ€lt der HΓΆchstbietende den Zuschlag fΓΌr die angebotene Ware. Der Vertragsabschluss gilt ab diesem Zeitpunkt rechtskrΓ€ftig.
Β§ 3 Γberlassene Unterlagen
An allen in Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Besteller ΓΌberlassenen Unterlagen β auch in elektronischer Form β, wie z. B. Kalkulationen, Zeichnungen, Rechnungen etc., behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Diese Unterlagen dΓΌrfen Dritten nicht zugΓ€nglich gemacht werden, es sei denn, wir erteilen dazu dem Besteller unsere ausdrΓΌckliche schriftliche Zustimmung.
Β§4 Zahlung
Der Verkaufspreis zzgl. Evetueller Versandkosten ist vor der Versand der Ware ΓΌber die jeweilige Plattform zu entrichten.
Β§ 5 ZurΓΌckbehaltungsrechte
Zur AusΓΌbung eines ZurΓΌckbehaltungsrechts ist der Besteller nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen VertragsverhΓ€ltnis beruht.
Β§ 6 Lieferzeit und RΓΌcksendung
1. Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die rechtzeitige und ordnungsgemΓ€Γe ErfΓΌllung der Verpflichtungen des Bestellers voraus. Die Einrede des nicht erfΓΌllten Vertrages bleibt vorbehalten.
2. Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden, einschlieΓlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende AnsprΓΌche bleiben vorbehalten. Sofern vorstehende Voraussetzungen vorliegen, geht die Gefahr eines zufΓ€lligen Untergangs oder einer zufΓ€lligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Besteller ΓΌber, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.
3. Wir haften im Fall des von uns nicht vorsΓ€tzlich oder grob fahrlΓ€ssig herbeigefΓΌhrten Lieferverzugs fΓΌr jede vollendete Woche Verzug im Rahmen einer pauschalierten VerzugsentschΓ€digung in HΓΆhe von 3 % des Lieferwertes, maximal jedoch nicht mehr als 15 % des Lieferwertes.
4. Weitere gesetzliche AnsprΓΌche und Rechte des Bestellers wegen eines Lieferverzuges bleiben unberΓΌhrt.
5. Bei einer RΓΌcksendung behalten wir uns das Recht vor, nur ungeΓΆffnete Waren wieder entgegen zu nehmen, d.h. dass jenes Siegel, welches von unserem Unternehmen auf dem Versandkarton aufgebracht wurde, nicht beschΓ€digt ist und sich jenes Paket als ungeΓΆffnet identifizieren lΓ€sst. Diese VorsichtsmaΓnahme dient jediglich als Absicherung vor Teildiebstahl der gelieferten Ware.
Β§ 7 GefahrΓΌbergang bei Versendung
Wird die Ware auf Wunsch des Bestellers an diesen versandt, so geht mit der Absendung an den Besteller, spΓ€testens mit Verlassen des Werks/Lagers die Gefahr des zufΓ€lligen Untergangs oder der zufΓ€lligen Verschlechterung der Ware auf den Besteller ΓΌber. Dies gilt unabhΓ€ngig davon, ob die Versendung der Ware vom ErfΓΌllungsort erfolgt oder wer die Frachtkosten trΓ€gt.
Β§ 8 Eigentumsvorbehalt
1. Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Sache bis zur vollstΓ€ndigen Zahlung sΓ€mtlicher Forderungen aus dem Liefervertrag vor. Dies gilt auch fΓΌr alle zukΓΌnftigen Lieferungen, auch wenn wir uns nicht stets ausdrΓΌcklich hierauf berufen. Wir sind berechtigt, die Kaufsache zurΓΌckzunehmen, wenn der Besteller sich vertragswidrig verhΓ€lt.
2. Der Besteller ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn ΓΌbergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Diebstahl-, Feuer- und WasserschΓ€den ausreichend zum Neuwert zu versichern (Hinweis: nur zulΓ€ssig bei Verkauf hochwertiger GΓΌter). MΓΌssen Wartungs- und Inspektionsarbeiten durchgefΓΌhrt werden, hat der Besteller diese auf eigene Kosten rechtzeitig auszufΓΌhren. Solange das Eigentum noch nicht ΓΌbergegangen ist, hat uns der Besteller unverzΓΌglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepfΓ€ndet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und auΓergerichtlichen Kosten einer Klage gemÀà § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Besteller fΓΌr den uns entstandenen Ausfall.
3. Der Besteller ist zur WeiterverΓ€uΓerung der Vorbehaltsware im normalen GeschΓ€ftsverkehr berechtigt. Die Forderungen gegenΓΌber dem Abnehmer aus der WeiterverΓ€uΓerung der Vorbehaltsware tritt der Besteller schon jetzt an uns in HΓΆhe des mit uns vereinbarten Faktura-Endbetrages (einschlieΓlich Mehrwertsteuer) ab. Diese Abtretung gilt unabhΓ€ngig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Der Besteller bleibt zur Einziehung der Forderung auch nach der Abtretung ermΓ€chtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberΓΌhrt. Wir werden jedoch die Forderung nicht einziehen, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten ErlΓΆsen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf ErΓΆffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. [Anmerkung: Diese Klausel entfΓ€llt, wenn kein verlΓ€ngerter Eigentumsvorbehalt gewollt ist.]
4. Die Be- und Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Besteller erfolgt stets Namens und im Auftrag fΓΌr uns. In diesem Fall setzt sich das Anwartschaftsrecht des Bestellers an der Kaufsache an der umgebildeten Sache fort. Sofern die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehΓΆrenden GegenstΓ€nden verarbeitet wird, erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im VerhΓ€ltnis des objektiven Wertes unserer Kaufsache zu den anderen bearbeiteten GegenstΓ€nden zur Zeit der Verarbeitung. Dasselbe gilt fΓΌr den Fall der Vermischung. Sofern die Vermischung in der Weise erfolgt, dass die Sache des Bestellers als Hauptsache anzusehen ist, gilt als vereinbart, dass der Besteller uns anteilmΓ€Γig Miteigentum ΓΌbertrΓ€gt und das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum fΓΌr uns verwahrt. Zur Sicherung unserer Forderungen gegen den Besteller tritt der Besteller auch solche Forderungen an uns ab, die ihm durch die Verbindung der Vorbehaltsware mit einem GrundstΓΌck gegen einen Dritten erwachsen; wir nehmen diese Abtretung schon jetzt an.
5. Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Bestellers freizugeben, soweit ihr Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % ΓΌbersteigt.
Β§ 9 GewΓ€hrleistung und MΓ€ngelrΓΌge sowie RΓΌckgriff/Herstellerregress
1. GewÀhrleistungsrechte des Bestellers setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemÀà nachgekommen ist.
2. MΓ€ngelansprΓΌche verjΓ€hren in 12 Monaten nach erfolgter Ablieferung der von uns gelieferten Ware bei unserem Besteller. FΓΌr SchadensersatzansprΓΌche bei Vorsatz und grober FahrlΓ€ssigkeit sowie bei Verletzung von Leben, KΓΆrper und Gesundheit, die auf einer vorsΓ€tzlichen oder fahrlΓ€ssigen Pflichtverletzung des Verwenders beruhen, gilt die gesetzliche VerjΓ€hrungsfrist. (Hinweis: bei dem Verkauf gebrauchter GΓΌter kann die GewΓ€hrleistungsfrist mit Ausnahme der im Satz 2 genannten SchadensersatzansprΓΌche ganz ausgeschlossen werden).
Soweit das Gesetz gemÀà § 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB (Bauwerke und Sachen für Bauwerke), § 445 b BGB (Rückgriffsanspruch) und § 634a Absatz 1 BGB (BaumÀngel) lÀngere Fristen zwingend vorschreibt, gelten diese Fristen. Vor etwaiger Rücksendung der Ware ist unsere Zustimmung einzuholen.
3. Sollte trotz aller aufgewendeter Sorgfalt die gelieferte Ware einen Mangel aufweisen, der bereits zum Zeitpunkt des GefahrΓΌbergangs vorlag, so werden wir die Ware, vorbehaltlich fristgerechter MΓ€ngelrΓΌge nach unserer Wahl nachbessern oder Ersatzware liefern. Es ist uns stets Gelegenheit zur NacherfΓΌllung innerhalb angemessener Frist zu geben. RΓΌckgriffsansprΓΌche bleiben von vorstehender Regelung ohne EinschrΓ€nkung unberΓΌhrt.
4. SchlΓ€gt die NacherfΓΌllung fehl, kann der Besteller β unbeschadet etwaiger SchadensersatzansprΓΌche β vom Vertrag zurΓΌcktreten oder die VergΓΌtung mindern.
5. MΓ€ngelansprΓΌche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher BeeintrΓ€chtigung der Brauchbarkeit, bei natΓΌrlicher Abnutzung oder VerschleiΓ wie bei SchΓ€den, die nach dem GefahrΓΌbergang infolge fehlerhafter oder nachlΓ€ssiger Behandlung, ΓΌbermΓ€Γiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, mangelhafter Bauarbeiten, ungeeigneten Baugrundes oder aufgrund besonderer Γ€uΓerer EinflΓΌsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Werden vom Besteller oder Dritten unsachgemÀà Instandsetzungsarbeiten oder Γnderungen vorgenommen, so bestehen fΓΌr diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine MΓ€ngelansprΓΌche.
6. AnsprΓΌche des Bestellers wegen der zum Zweck der NacherfΓΌllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, sind ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhΓΆhen, weil die von uns gelieferte Ware nachtrΓ€glich an einen anderen Ort als die Niederlassung des Bestellers verbracht worden ist, es sei denn, die Verbringung entspricht ihrem bestimmungsgemΓ€Γen Gebrauch.
7. RΓΌckgriffsansprΓΌche des Bestellers gegen uns bestehen nur insoweit, als der Besteller mit seinem Abnehmer keine ΓΌber die gesetzlich zwingenden MΓ€ngelansprΓΌche hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat. FΓΌr den Umfang des RΓΌckgriffsanspruches des Bestellers gegen den Lieferer gilt ferner Absatz 6 entsprechend.
Β§ 10 Sonstiges
1. Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
2. ErfΓΌllungsort und ausschlieΓlicher Gerichtsstand und fΓΌr alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist unser GeschΓ€ftssitz, sofern sich aus der AuftragsbestΓ€tigung nichts anderes ergibt (Hinweis: Die Verwendung der Klausel ist unzulΓ€ssig, wenn mindestens eine der Parteien ein nicht im Handelsregister eingetragenes Unternehmen ist)
3. Alle Vereinbarungen, die zwischen den Parteien zwecks AusfΓΌhrung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt.