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Unterlage für Kindersitzsystem Grau/Schwarz, mit Rückenlehnenschutz

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Nieuw
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eBay-objectnummer:284445405645
Laatst bijgewerkt op 11 mrt 2024 14:16:04 CETAlle herzieningen bekijkenAlle herzieningen bekijken

Specificaties

Objectstaat
Nieuw: Een gloednieuw, ongebruikt, ongeopend en onbeschadigd object. Voor de volledige gegevens ...
EAN
4039378734022
Herstellernummer
000019819C
Marke
Volkswagen
Farbe
Schwarz
Produktart
Sitzauflage
Charakter Familie
000019819C

Over dit product

Produktkennzeichnungen

Marke
Volkswagen
Herstellernummer
000019819C
EAN
4039378734022
Gtin
4039378734022
eBay Product ID (ePID)
6016768033

Produkt Hauptmerkmale

Produktart
Sitzauflage
Farbe
Schwarz
Charakter Familie
000019819C

Objectbeschrijving van de verkoper

Informatie van zakelijke verkoper

Autohaus Josef Geers GmbH
Silvia Geers-Schubert
Boschstr. 1
49733 Haren
Germany
Contactgegevens weergeven
:noofeleT08027239594
:xaF428027 2395 94+
:liam-Eed.sreeg-suahotua@ofni
Vertreten durch: Josef Geers, Silvia Geers-Schubert Kontakt: Telefon: +49 (0) 59 32 72 08-0 Telefax: +49 (0) 59 32 72 08-24 E-Mail: info@autohaus-geers.de Hinweis gemäß § 36 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG): Der Verkäufer wird nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des VSBG teilnehmen und ist hierzu auch nicht verpflichtet. Datenschutzbeauftragter: Christoph Hebbelmann ​
Btw-nummer:
  • DE 196642429
Ik verstrek facturen waarop ik de btw afzonderlijk vermeld.
Verkoopvoorwaarden
I. Zahlung
1. Der Kaufpreis und Preise für Nebenleistungen sind bei Übergabe des Kaufgegenstandes und Aushändigung oder Übersendung der Rechnung zur Zahlung fällig.
2. Gegen Ansprüche des Verkäufers kann der Käufer nur dann
aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Käufers unbestritten
ist oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt. Hiervon
ausgenommen sind Gegenforderungen des Käufers aus
demselben Kaufvertrag. Ein Zurückbehaltungsrecht kann er
nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus demselben
Vertragsverhältnis beruht.
3. Zahlt der Käufer den fälligen Kaufpreis und Preise für Nebenleistungen nicht oder nicht vertragsgemäß, kann der Verkäufer vom Vertrag zurücktreten und/oder bei schuldhafter
Pflichtverletzung des Käufers Schadensersatz statt der Leistung verlangen, wenn er dem Käufer erfolglos eine angemessene Frist zur Leistung bestimmt hat, es sei denn, die Fristsetzung ist entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen entbehrlich.
II. Lieferung und Lieferverzug
1. Liefertermine und Lieferfristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, sind schriftlich anzugeben. Lieferfristen beginnen mit Vertragsabschluss.
2. Der Käufer kann zehn Tage nach Überschreiten eines unverbindlichen Liefertermins oder einer unverbindlichen Lieferfrist den Verkäufer auffordern zu liefern. Mit dem Zugang der Aufforderung kommt der Verkäufer in Verzug.
Hat der Käufer Anspruch auf Ersatz eines Verzugsschadens,
beschränkt sich dieser bei leichter Fahrlässigkeit des Verkäufers auf höchstens 5 % des vereinbarten Kaufpreises.
3. Will der Käufer darüber hinaus vom Vertrag zurücktreten und/oder Schadensersatz statt der Leistung verlangen, muss er dem Verkäufer nach Ablauf der Zehn-Tages-Frist gemäß Ziffer 2 dieses Abschnitts eine angemessene Frist zur Lieferung setzen.
Hat der Käufer Anspruch auf Schadensersatz statt der Leistung, beschränkt sich der Anspruch bei leichter Fahrlässigkeit auf höchstens 25 % des vereinbarten Kaufpreises. Ist der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, sind Schadensersatzansprüche bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
Wird dem Verkäufer, während er in Verzug ist, die Lieferung
durch Zufall unmöglich, so haftet er mit den vorstehend vereinbarten Haftungsbegrenzungen. Der Verkäufer haftet nicht, wenn der Schaden auch bei rechtzeitiger Lieferung eingetreten wäre.
4. Wird ein verbindlicher Liefertermin oder eine verbindliche Lieferfrist überschritten, kommt der Verkäufer bereits mit Überschreiten des Liefertermins oder der Lieferfrist in Verzug. Die Rechte des Käufers bestimmen sich dann nach Ziffer 2, Satz 3 und Ziffer 3 dieses Abschnitts.
5. Die Haftungsbegrenzungen und Haftungsausschlüsse dieses
Abschnitts gelten nicht für Schäden, die auf einer grob
fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung von Pflichten des
Verkäufers, seines gesetzlichen Vertreters oder seines Erfüllungsgehilfen beruhen sowie bei Verletzung von Leben,
Körper oder Gesundheit.
6. Höhere Gewalt oder beim Verkäufer oder dessen Lieferanten
eintretende Betriebsstörungen, die den Verkäufer ohne eigenes Verschulden vorübergehend daran hindern, den
Kaufgegenstand zum vereinbarten Termin oder innerhalb
der vereinbarten Frist zu liefern, verändern die in Ziffern 1 bis 4 dieses Abschnitts genannten Termine und Fristen um
die Dauer der durch diese Umstände bedingten Leistungsstörungen.
Führen entsprechende Störungen zu einem Leistungsaufschub von mehr als vier Monaten, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten. Andere Rücktrittsrechte bleiben davon unberührt.
III. Abnahme
1. Der Käufer ist verpflichtet, den Kaufgegenstand innerhalb
von acht Tagen ab Zugang der Bereitstellungsanzeige abzunehmen.
Im Falle der Nichtabnahme kann der Verkäufer von
seinen gesetzlichen Rechten Gebrauch machen.
2. Verlangt der Verkäufer Schadensersatz aufgrund eines gesetzlichen Anspruchs, so beträgt dieser 10 % des Kaufpreises. Der Schadensersatz ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn der Verkäufer einen höheren Schaden nachweist oder der Käufer nachweist, dass ein geringerer oder überhaupt kein Schaden entstanden ist.
IV. Eigentumsvorbehalt
1. Der Kaufgegenstand bleibt bis zum Ausgleich der dem Verkäufer aufgrund des Kaufvertrages zustehenden Forderungen
Eigentum des Verkäufers.
Ist der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, bleibt der Eigentumsvorbehalt auch bestehen für Forderungen des Verkäufers gegen den Käufer aus der laufenden Geschäftsbeziehung bis zum Ausgleich von in Zusammenhang mit dem Kauf zustehenden Forderungen.
Auf Verlangen des Käufers ist der Verkäufer zum Verzicht auf
den Eigentumsvorbehalt verpflichtet, wenn der Käufer sämtliche mit dem Kaufgegenstand im Zusammenhang stehende
Forderungen unanfechtbar erfüllt hat und für die übrigen Forderungen aus den laufenden Geschäftsbeziehungen
eine angemessene Sicherung besteht.
2. Der Käufer ist berechtigt, den Kaufgegenstand im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht in Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund bezüglich des Kaufgegenstandes entstehenden Forderungen tritt der Käufer
bereits jetzt sicherungshalber in Höhe des Rechnungsbetrages
gemäß Abschnitt I. „Zahlung“, Ziffer 1 an den Verkäufer
ab. Der Verkäufer ermächtigt ihn widerruflich, die an den Verkäufer
abgetretenen Forderungen für dessen Rechnung im
eigenen Namen einzuziehen. Diese Einziehungsermächtigung
kann nur widerrufen werden, wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen
nicht ordnungsgemäß nachkommt.
V. Haftung für Sachmängel
1. Ansprüche des Käufers wegen Sachmängeln verjähren bei
neuen Fahrzeugteilen in zwei Jahren, bei gebrauchten Teilen
in einem Jahr, jeweils ab dem Zeitpunkt der Übergabe des
Kaufgegenstandes.
Wenn der Käufer eine juristische Person des öffentlichen
Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein
Unternehmer ist, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung
seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen
Tätigkeit handelt, verjähren die Ansprüche wegen Sachmängeln
bei neuen Fahrzeugteilen in einem Jahr ab dem Zeitpunkt
der Übergabe des Kaufgegenstandes; bei gebrauchten
Fahrzeugteilen ist die Sachmängelhaftung ausgeschlossen.
2. Die Verjährungsverkürzungen und der Ausschluss der Sachmängelhaftung
in Ziffer 1 dieses Abschnitts gelten nicht für
Schäden, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen
Verletzung von Pflichten des Verkäufers, seines gesetzlichen
Vertreters oder seines Erfüllungsgehilfen beruhen sowie bei
der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
3. Hat der Verkäufer aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen
für einen Schaden aufzukommen, der leicht fahrlässig verursacht
wurde, so haftet der Verkäufer beschränkt:
Die Haftung besteht nur bei Verletzung vertragswesentlicher
Pflichten, etwa solcher, die der Kaufvertrag dem Verkäufer
nach seinem Inhalt und Zweck gerade auferlegen will oder
deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Kaufvertrages
überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung
der Käufer regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Diese Haftung
ist auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren typischen
Schaden begrenzt.
Ausgeschlossen ist die persönliche Haftung der gesetzlichen
Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen
des Verkäufers für von Ihnen durch leichte Fahrlässigkeit verursachte
Schäden.
Für die vorgenannte Haftungsbegrenzung und den vorgenannten
Haftungsausschluss gilt Ziffer 2 dieses Abschnitts
entsprechend.
4. Unabhängig von einem Verschulden des Verkäufers bleibt
eine etwaige Haftung des Verkäufers bei arglistigem Verschweigen
eines Mangels, aus der Übernahme einer Garantie
oder eines Beschaffungsrisikos und nach dem Produkthaftungsgesetz
unberührt.
5. Soll eine Mängelbeseitigung durchgeführt werden, gilt folgendes:
a) Ansprüche wegen Sachmängeln hat der Käufer beim Verkäufer
geltend zu machen. Bei mündlichen Anzeigen von Ansprüchen
ist dem Käufer eine schriftliche Bestätigung über
den Eingang der Anzeige auszuhändigen.
b) Ersetzte Teile werden Eigentum des Verkäufers.
VI. Haftung für sonstige Schäden
1. Sonstige Ansprüche des Käufers, die nicht in Abschnitt V.
„Haftung für Sachmängel“ geregelt sind, verjähren in der regelmäßigen
Verjährungsfrist.
2. Die Haftung wegen Lieferverzuges ist in Abschnitt II. „Lieferung
und Lieferverzug“ abschließend geregelt. Für sonstige
Schadensersatzansprüche gegen den Verkäufer gelten die
Regelungen in Abschnitt V. „Haftung für Sachmängel“, Ziffer
3 und 4 entsprechend.
VII. Gerichtsstand
1. Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus
der Geschäftsverbindung mit Kaufleuten einschließlich Wechsel-
und Scheckforderungen ist ausschließlicher Gerichtsstand
der Sitz des Verkäufers.
2. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Käufer keinen allgemeinen
Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluss
seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem
Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort
zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
Im Übrigen gilt bei Ansprüchen des Verkäufers gegenüber
dem Käufer dessen Wohnsitz als Gerichtsstand.
VIII. Hinweis gemäß § 36 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz
(VSBG)
Der Verkäufer wird nicht an einem Streitbeilegungsverfahren
vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des VSBG
teilnehmen und ist hierzu auch nicht verpflichtet.
Ik verklaar dat al mijn verkoopactiviteiten zullen voldoen aan alle wet- en regelgeving van de EU.
Autohaus Josef Geers GmbH

Autohaus Josef Geers GmbH

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Nauwkeurige beschrijving
4.8
Redelijke verzendkosten
4.5
Verzendtijd
4.8
Communicatie
4.8
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