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OMRON LICHTSCHRANKE SENSOR FOTOSCHALTER – E3JK-R2M1

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eBay-objectnummer:230800669844
Laatst bijgewerkt op 30 jan 2017 17:24:52 CETAlle herzieningen bekijkenAlle herzieningen bekijken

Specificaties

Objectstaat
Nieuw: Overige (zie details): Een nieuw, ongebruikt object zonder enig teken van slijtage. De ...
Herstellernummer
E3JK-R2M1
Marke
Omron
MPN
E3JK-R2M1
Produktart
Sensor
EAN
Nicht zutreffend

Informatie van zakelijke verkoper

Gerd Brendel
Gerd Brendel
Speyerer Straße 22
67105 Schifferstadt
Germany
Contactgegevens weergeven
:noofeleT33715441710
:xaF8507854-53260
:liam-Eed.enilno-t@lednerb.dreg.af
Btw-nummer:
  • DE 149759418
Ik verstrek facturen waarop ik de btw afzonderlijk vermeld.
Verkoopvoorwaarden
Versand- und Geschäftsbedingungen
 
I. Allgemeines
Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen der Firma Gerd Brendel.
 
 
1.Für die gesamte Geschäftsbeziehung zwischen Gerd Brendel und dem Käufer einschließlich der zukünftigen gelten ausschließlich diese Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen, anderen Einkaufsbedingungen oder sonstigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Käufers wird hiermit widersprochen. Sie werden nicht angewendet. Gerd Brendel ist berechtigt, seine Allgemeinen Verkaufs-, und Lieferbedingungen mit Wirkung für die zukünftige gesamte Geschäftsbeziehung mit dem Käufer nach einer entsprechenden Mitteilung zu ändern.
 
2.Besteht zwischen dem Käufer und Gerd Brendel eine Rahmenvereinbarung, gelten diese Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen sowohl für diese Rahmenvereinbarung als auch für den einzelnen Auftrag.
 
II. Vertragsschluss
 
1. Angebote von Gerd Brendel sind freibleibend und unverbindlich. Die zu dem Angebot gehörenden Unterlagen wie Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts -und Maßangaben sind nur Annäherungswerte, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich erklärt werden. Stellt Gerd Brendel dem Käufer Zeichnungen oder technische Unterlagen über den zu liefernden technischen Kaufgegenstand zur Verfügung, so bleiben diese Eigentum von Gerd Brendel.
 
2. Bestellungen des Käufers sind für diesen verbindlich. Sofern von Gerd Brendel keine anderweitige schriftliche Bestätigung erfolgt, gilt die Lieferung oder Rechnung als Auftragsbestätigung.
 
3. Ist der Käufer Kaufmann, ist für den Inhalt von Bestellungen und Vereinbarungen ausschließlich die schriftliche oder telefonische Bestätigung von Gerd Brendel maßgeblich, sofern der Käufer nicht unverzüglich schriftlich widerspricht. Dies gilt insbesondere für mündliche oder telefonische Bestellungen und Vereinbarungen. Eine Mitteilung an Gerd Brendel ist jedenfalls dann nicht mehr unverzüglich, wenn sie Gerd Brendel nicht innerhalb von sieben Tagen zugegangen ist.
 
III. Liefertermin, Lieferumfang, Lieferverzug
 
1. Liefertermine und -fristen gelten nur als annähernd vereinbart, wenn nicht Gerd Brendel eine schriftliche Zusage ausdrücklich als verbindlich abgegeben hat. Bei nicht rechtzeitiger Klarstellung aller Einzelheiten des Auftrags durch den Käufer sowie der nicht rechtzeitigen Erbringung aller Vorleistungen des Käufers verlängern sich die Liefertermine entsprechend. Liefertermine gelten mit Meldung der Versandbereitschaft als eingehalten.
 
2. Gerd Brendel ist zu Teillieferungen berechtigt, soweit diese nicht das Zumutbare Mindestmaß unterschreiten.
 
3. Der Käufer hat den Lieferschein zu überprüfen und zu quittieren. Etwaige Einwendungen sind Gerd Brendel unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Andernfalls gilt die quittierte Liefermenge als anerkannt.
 
4. Bei Lieferverzögerungen durch Betriebsstörungen, behördliche Maßnahmen, Ausbleiben von Zulieferungen an Gerd Brendel oder höhere Gewalt verlängert sich die Lieferfrist angemessen. Höhere Gewalt liegt auch vor bei Arbeitskampfmaßnahmen einschließlich Streiks und rechtmäßigen Aussperrungen. Gerd Brendel oder bei den Vorlieferanten von Gerd Brendel . Ansprüche des Käufers auf Schadensersatz sind in diesen Fällen in den Grenzen des Abschnittes VII (Allgemeine Haftungsbeschränkung) ausgeschlossen.
 
5. Im Falle des Lieferverzuges kann der Käufer nach Setzung einer angemessenen Nachfrist und mit der ausdrücklichen Erklärung, dass er nach Ablauf dieser Frist die Annahme der Leistung ablehne, vom Vertrag zurücktreten, wenn die Leistung nicht innerhalb der Nachfrist erfolgt. Weitergehende Ansprüche bei Lieferverzug, insbesondere Ansprüche auf Schadensersatz, sind nach Maßgabe der Regelungen des Abschnittes VII (Allgemeine
Haftungsbeschränkung) ausgeschlossen.
 
IV. Preise, Zahlungsbedingungen
 
1. Die Preise schließen Mehrwertsteuer, Fracht, Zoll, Porto, Verpackung, Versicherung und sonstige Spesen nicht ein. Maßgebend für die Berechnung fabrikneuer /gebrauchter Maschinen/ Geräte/Laboreinrichtungen usw. sind die am Lieferungstag gültigen Preise.
 
2. Mangels besonderer Vereinbarungen sind Rechnungen sofort ohne Abzug zur Zahlung fällig.
 
3. Kommt der Käufer in Zahlungsverzug, so ist der Verkäufer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 10% über dem Basiszinssatz zu fordern. Die Geltendmachung eines konkreten Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
 
4. Aufrechnungsrechte stehen dem Käufer nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von Gerd Brendel anerkannt sind.
 
V. Gefahrübergang, Abnahme
 
1. Die Gefahr geht mit Beginn der Verladung bzw. Versendung des Liefergegenstandes auf den Käufer über, und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder Gerd Brendel noch andere Leistungen, z. B. die Versandkosten oder Anlieferung. Soweit der Liefergegenstand abgenommen werden muss.
2. Verzögert sich der Versand bzw. die Abnahme aus Gründen, die Gerd Brendel nicht zu vertreten hat, geht die Gefahr vom Tage der Meldung der Versand- bzw. Abnahmebereitschaft auf den Käufer über.
 
VI. Gewährleistung, Mängelrüge
 
1. Für Mängel der Lieferung haftet Gerd Brendel unter Ausschluss weiterer Ansprüche wie folgt:
 
1.1Die Gewährleistungsfristen betragen bei Neuprodukten bei privater Nutzung
ab Gefahrenübergang 24 Monate, bei gewerblicher und/oder beruflicher Nutzung 12 Monate.
 
1. Bei gebrauchten Produkten beträgt die Gewährleistungsfrist ab Gefahrübergang bei privater Nutzung (Verbrauchsgüterkauf, § 474 BGB) 14 Tage, bei gewerblicher und/oder beruflicher Nutzung wird die Gewährleistung ausgeschlossen. Gebrauchte Maschinen werden mit dem noch vorhandenen Zubehör in dem Zustand geliefert, in welchem sie sich bei Vertragsschluss befinden. Jede Haftung für offene oder versteckte Mängel ist auch dann ausgeschlossen, wenn die Maschine vorher vom Käufer nicht besichtigt worden ist, es sei denn, Gerd Brendel hätte dem Käufer bekannte Mängel vorsätzlich oder grob fahrlässig verschwiegen.
 
2. Die Regelungen des Absatzes 1 gelten nicht bei zugesicherten Eigenschaften oder bei schuldhafter Verletzung vertragswesentlicher Pflichten. Derartige Ansprüche des Käufers sowie Ansprüche wegen Schäden, die nicht an dem Liefergegenstand selbst entstanden sind, werden gemäß den Regelungen des Abschnittes VII (Allgemeine Haftungsbeschränkung) im gesetzlich zulässigen Rahmen ausgeschlossen. Wird im Rahmen der Gewährleistung nachgebessert oder nachgeliefert, löst dies keinen neuen Beginn der Gewährleistungsfrist aus.
 
3. Eigenschaften sind nur dann zugesichert, wenn sie als solche ausdrücklich im Vertrag bezeichnet sind. Mündliche Angaben von Gerd Brendel enthalten keine Zusicherungen. Proben, Muster, Maße, DIN-Bestimmungen, Leistungsbeschreibungen und sonstige Angaben über die Beschaffenheit des Liefergegenstandes dienen der Spezifikation und sind keine zugesicherten Eigenschaften.
 
4. Schäden, die durch äußeren Einfluss, unsachgemäße Aufstellung und Behandlung, mangelhafte Bedienung oder Wartung, Korrosion oder gewöhnliche Abnutzung entstanden sind, sind von der Gewährleistung ausgenommen. Die Gewährleistung erstreckt sich im letztgenannten Fall insbesondere nicht auf die Abnutzung von Verschleißteilen. Verschleißteile sind alle sich drehenden Teile, alle Antriebsteile und Werkzeuge. Beim Verkauf einer Maschine liegen diesen Gewährleistungsregelungen eine Verwendung im Einschichtbetrieb zugrunde.
 
5. Der Käufer ist verpflichtet, die gelieferte Ware unverzüglich nach Erhalt ordnungsgemäß auf seine Kosten zu untersuchen und etwaige Mängel, Falschlieferungen, offensichtlich nicht genehmigungsfähige Falschlieferungen oder Mindermengen, Gerd Brendel gegenüber unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Für die Anzeige gilt eine Ausschlussfrist von sieben Tagen ab Erhalt der Lieferung. Verdeckte Mängel sind Gerd Brendel unverzüglich nach Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Im übrigen bleiben die §§ 377,378 HGB bei einem beiderseitigen Handelsgeschäft unter Kaufleuten unberührt.
 
6. Etwaige Qualitätsmängel einer Teillieferung berechtigen nicht zur Zurückweisung des Restes der abgeschlossenen Menge, es sei denn, der Käufer kann nachweisen, dass die Annahme nur eines Teils der Lieferung unter Berücksichtigung der Umstände für ihn unzumutbar ist.
 
7. Stellt der Käufer einen Mangel fest, so darf er den Liefergegenstand nicht verändern, verarbeiten oder an Dritte herausgeben, sondern hat Gerd Brendel ausreichende Gelegenheit und Zeit einzuräumen, sich von dem Mangel zu überzeugen und gegebenenfalls die erforderliche Nacherfüllung (Nachbesserung oder Ersatzlieferung) vorzunehmen; anderenfalls entfallen alle Mangelansprüche. Unabhängig vom Vorliegen eines Mangels erlöschen die Gewährleistungsansprüche auch dann, wenn ohne die Genehmigung von Gerd Brendel seitens des Käufers oder eines Dritten Änderungs- oder Instandsetzungsarbeiten vorgenommen werden.
 
8. Transportschäden sind dem Verkäufer unverzüglich mitzuteilen. Die erforderlichen Formalitäten hat der Käufer mit dem Frachtführer zu regeln, insbesondere alle notwendigen Feststellungen zur Wahrung von Rückgriffsrechten gegenüber Dritten zu treffen. Soweit handelsüblicher Bruch, Schwund oder ähnliches in zumutbarem Rahmen bleiben, kann dies nicht beanstandet werden.
 
VII. Allgemeine Haftungsbeschränkung
 
1. Wenn der Liefergegenstand durch Verschulden von Gerd Brendel infolge unterlassener oder fehlerhafter Beratung vor oder nach Vertragsschluss oder durch die Verletzung anderer vertraglicher Nebenpflichten (z. B. Bedienungs- oder Wartungsanleitung) vom Käufer nicht vertragsgemäß verwendet werden kann, so gelten die AGB S-Regelungen entsprechend, weitergehende Ansprüche des Käufers werden hiermit ausgeschlossen.
 
VIII. Eigentumsvorbehalt, Sicherheiten
 
1. Gerd Brendel behält sich das Eigentum an dem Liefergegenstand bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Liefervertrag vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sowie bei Antragstellung auf Eröffnung eines Insolvenzverfahren ist Gerd Brendel zur Rücknahme des Liefergegenstandes nach Mahnung berechtigt und der Käufer zur Herausgabe verpflichtet. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Käufer Gerd Brendel unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen.
 
2. Der Käufer ist berechtigt, den Liefergegenstand im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuverkaufen. Er tritt jedoch Gerd Brendel bereits jetzt alle Forderungen ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen den Abnehmer oder gegen Dritte erwachsen, und zwar gleichgültig, ob die Vorbehaltsware ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft wird. Zur Einziehung dieser Forderungen ist der Käufer auch nach der Abtretung ermächtigt. Die Befugnis von Gerd Brendel , die Forderungen selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt; jedoch verpflichtet sich Gerd Brendel, die Forderungen nicht einzuziehen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt. Gerd Brendel kann verlangen, dass der Käufer ihm die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt , alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern die Abtretung mitteilt. Wird der Liefergegenstand zusammen mit anderen Waren, die Gerd Brendel nicht gehören, weiterverkauft, so gilt die Forderung des Käufers gegen den Abnehmer in Höhe des zwischen Gerd Brendel und dem Käufer vereinbarten Lieferpreises als abgetreten.
 
1. Soweit vertraglich nichts anderes vereinbart wurde, ist Erfüllungsort für die Zahlung und die Warenlieferung der Geschäftssitz von Gerd Brendel
2. Wenn der Käufer, Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist der Geschäftssitz von Gerd Brendel Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten, auch im Rahmen eines Wechsel- oder Scheckprozesses; Klagen gegen Gerd Brendel können nur dort anhängig gemacht werden.
3. Es ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland anzuwenden unter Ausschluss des internationalen Privatrechts, des vereinheitlichten internationalen Rechts und unter Ausschluss des UN Kaufrechts.
 
XI. Rechtswirksamkeit, Datenschutz
1. Sollte eine der Bestimmungen dieser Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit des Vertrages im übrigen nicht. Es gilt an ihrer Stelle die gesetzliche Regelung. In keinem Fall wird die betreffende Bestimmung in diesen Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen durch Geschäftsbedingungen des Käufers ersetzt.
2 Etwaige Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung .
3 Rechtserhebliche Willenserklärungen wie Kündigungen, Rücktrittserklärungen, Verlangen nach Kaufpreisminderung oder Schadensersatz sind nur wirksam, wenn sie schriftlich erfolgen.
Ende der AGB
Ik verklaar dat al mijn verkoopactiviteiten zullen voldoen aan alle wet- en regelgeving van de EU.