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Linienlaser Modul ROT, wasserdicht, industrielle Anwendung, 50mW

Objectstaat:
Nieuw
4 beschikbaar / 1 verkocht
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Verkopergegevens

Ingeschreven als zakelijke verkoper
De verkoper neemt de volledige verantwoordelijkheid voor deze aanbieding.
eBay-objectnummer:132047132857
Laatst bijgewerkt op 21 jul 2018 09:12:12 CESTAlle herzieningen bekijkenAlle herzieningen bekijken

Specificaties

Objectstaat
Nieuw: Een gloednieuw, ongebruikt, ongeopend en onbeschadigd object in de originele verpakking ...
Marke
MediaLas
Herstellernummer
nicht zutreffend
EAN
Nicht zutreffend

Objectbeschrijving van de verkoper

Informatie van zakelijke verkoper

MediaLas Electronics GmbH
Dirk Baur
Vogtshalde 9
72336 Balingen
Germany
Contactgegevens weergeven
:noofeleT09970933470
:xaF2299709-33470
:liam-Emoc.salaidem@yabe
Geschäftsführer: Dirk Baur - Rechtsform: Gesellschaft mit begrenzter Haftung - EU-ID-Nr. DE 194045460 - St.Nr. 53093-08521 - WEEE DE91636853 - IHK Reutlingen - Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie hier finden https://ec.europa.eu/consumers/odr/. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit.
Btw-nummer:
  • DE 194045460
Ik verstrek facturen waarop ik de btw afzonderlijk vermeld.
Verkoopvoorwaarden
Allgemeine Geschäftsbedingungen der MediaLas Electronics GmbH:
 
I. Allgemeine Bestimmungen
 
1. Nachstehende Verkaufs- und Lieferungsbedingungen gelten für alle Rechtsbeziehungen zwischen der MediaLas Electronics GmbH mit Sitz in Balingen - nachstehend "Verkäufer" genannt - und ihren Kunden - nachstehend "Käufer" genannt, bei Käufen über www.ebay.de (nachfolgend auch "eBay" genannt). Abweichende Vereinbarungen, insbesondere widersprechende Geschäftsbedingungen des Käufers, sind nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Verkäufers wirksam.
 
2. Angebote des Verkäufers sind freibleibend. Lieferverträge bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung des Verkäufers. Der Verkäufer behält sich vor, Konstruktionen und Formen bis zur Lieferung zu ändern.
 
3. Dem Käufer ist bekannt, daß die vom Verkäufer gelieferten Geräte und Produkte der Exportüberwachung durch das Bundesamt für gewerbliche Wirtschaft unterliegen können. Der Käufer ist verpflichtet, die diesbezüglichen Vorschriften des Bundesamtes für gewerbliche Wirtschaft bei einem eventuellen Reexport der vom Verkäufer gelieferten Geräte zu beachten.
 
II. Vertragsschluss
 
II.1 Das Zustandekommen des Vertrages bei eBay richtet sich nach § 6 der jeweils aktuellen Allgemeinen Geschäftsbedingungen von "eBay". Diese können über den Link
http://pages.ebay.de/help/policies/user-agreement.html#formate mit weiterführenden Informationen und Erläuterungen abgerufen werden. § 6 der eBay-AGB regelt den Vertragsschluss zwischen Medialas und dem Käufer über eBay aktuell wie folgt:
 
㤠6 Angebotsformate und Vertragsschluss
1. eBay stellt den Nutzern eine Vielzahl von Angebotsformaten und Funktionen zur Verfügung, um mittels der eBay-Dienste Verträge anzubahnen bzw. abzuschließen. Verkäufer haben die Möglichkeit ihre Artikel über die eBay-Dienste auch international anzubieten. Hierzu kann der Verkäufer einen Artikel direkt auf einer anderen eBay-Website einstellen. Ferner gibt es die Möglichkeit, für eingestellte Artikel internationalen Versand anzubieten.
2. Stellt ein Verkäufer mittels der eBay-Dienste einen Artikel im Auktions- oder Festpreisformat ein, so gibt er ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrags über diesen Artikel ab. Dabei bestimmt er einen Start-/Festpreis und eine Frist, binnen derer das Angebot angenommen werden kann (Angebotsdauer). Legt der Verkäufer beim Auktionsformat einen Mindestpreis fest, so steht das Angebot unter der aufschiebenden Bedingung, dass der Mindestpreis erreicht wird.
3. Der Verkäufer kann Angebote im Auktionsformat zusätzlich mit einer Sofort-Kaufen-Funktion versehen. Diese kann von einem Käufer ausgeübt werden, solange noch kein Gebot auf den Artikel abgegeben oder ein Mindestpreis noch nicht erreicht wurde. eBay behält sich vor, diese Funktion zukünftig zu ändern.
4. Bei Festpreisartikeln nimmt der Käufer das Angebot an, indem er den Button "Sofort-Kaufen" anklickt und anschließend bestätigt. Bei Festpreisartikeln, bei denen der Verkäufer die Option "sofortige Bezahlung" ausgewählt hat, nimmt der Käufer das Angebot an, indem er den Button "Sofort-Kaufen" anklickt und den unmittelbar nachfolgenden Zahlungsvorgang abschließt. Der Käufer kann Angebote für mehrere Artikel auch dadurch annehmen, dass er die Artikel in den Warenkorb (sofern verfügbar) legt und den unmittelbar nachfolgenden Zahlungsvorgang abschließt.
5. Bei Auktionen nimmt der Käufer das Angebot durch Abgabe eines Gebots an. Die Annahme erfolgt unter der aufschiebenden Bedingung, dass der Käufer nach Ablauf der Angebotsdauer Höchstbietender ist. Ein Gebot erlischt, wenn ein anderer Käufer während der Angebotsdauer ein höheres Gebot abgibt.
6. Bei vorzeitiger Beendigung des Angebots durch den Verkäufer kommt zwischen diesem und dem Höchstbietenden ein Vertrag zustande, es sei denn der Verkäufer war dazu berechtigt, das Angebot zurückzunehmen und die vorliegenden Gebote zu streichen.
7. Käufer können Gebote nur zurücknehmen, wenn dazu ein berechtigter Grund vorliegt. Nach einer berechtigten Gebotsrücknahme kommt zwischen dem Nutzer, der nach Ablauf der Auktion aufgrund der Gebotsrücknahme wieder Höchstbietender ist und dem Verkäufer kein Vertrag zustande.
8. In bestimmten Kategorien kann der Verkäufer sein Angebot mit einer Preisvorschlag-Funktion versehen. Die Preisvorschlag-Funktion ermöglicht es Käufern und Verkäufern, den Preis für einen Artikel auszuhandeln.
9. Der Käufer ist grundsätzlich zur Vorkasse verpflichtet. Sofern Käufer und Verkäufer nichts Abweichendes vereinbaren, ist der Kaufpreis sofort fällig und vom Käufer über die vom Verkäufer angebotenen Zahlungsmethoden zu begleichen. eBay behält sich vor, die für einen Käufer verfügbaren Zahlungsmethoden zum Zwecke des Risikomanagements einzuschränken.
10. Verkäufer müssen in der Lage sein, die angebotenen Waren dem Käufer unverzüglich nach Vertragsschluss zu übereignen. Ausnahmen von dieser Verpflichtung finden sich im Grundsatz zu Lieferzeiten.
11. Wird ein Artikel vor Ablauf der Angebotsdauer von eBay gelöscht, kommt kein wirksamer Vertrag zwischen Käufer und Verkäufer zustande.
2.2 Ein "berechtigter Grund" zur Zurücknahme eines Gebots durch den Verkäufer i.S.d. § 6 Nr. 6 und Nr. 7 der eBay-AGB liegt vor, wenn der Verkäufer zur Rücknahme eines Gebots gesetzlich berechtigt ist. „
 
III. Preise und Zahlungsbedingungen
 
1. Die als Kaufpreise angeführten Beträge verstehen sich ausnahmslos als Endpreise und beinhalten sämtliche Preisbestandteile einschließlich anfallender Steuern (insbesondere inkl. MwSt). Die Kosten für Verpackung und Versand sind der jeweiligen Artikelbeschreibung zu entnehmen.
 
2. Es gelten im Angebot aufgeführte Zahlungsbedingungen.
 
3 Mit Ihrem Gebot erklären Sie sich damit einverstanden, dass Sie Rechnungen/Gutschriften ausschließlich in elektronischer Form erhalten.
 
 
IV. Lieferung
 
1. Eine vereinbarte Lieferfrist verlängert sich um den Zeitraum, während dessen der Käufer mit seinen Verpflichtungen aus dem jeweiligen oder einem anderen mit dem Verkäufer getätigten Geschäft im Verzug ist. Weitergehende Rechte des Verkäufers aus dem Verzug des Käufers bleiben davon unberührt.
 
2. Teillieferungen sind zulässig und gem. Ziff. III Abs. 1 zu bezahlen. Angelieferte Waren sind, auch wenn sie unwesentliche Beanstandungen aufweisen, vom Käufer abzunehmen.
 
3. Im Falle des Rücktritts und der Wandlung kann der Käufer nur die Rückvergütung geleisteter Zahlungen verlangen. Schadensersatzansprüche des Käufers, gleich aus welchem Rechtsgrund, also auch nichtvertraglicher Art, sind ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden beruhe auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten des Verkäufers, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.
 
4. Unabhängig von bevorstehenden Bestimmungen ist sowohl der Verkäufer als auch der Käufer zum Rücktritt vom Vertrage berechtigt, wenn die vereinbarte Lieferfrist um mehr als 10 Wochen überschritten wird. Bereits erbrachte Leistungen sind in diesem Fall zurückzugewähren.
 
5. Nimmt der Käufer die Ware nicht ab, so ist der Verkäufer nach Setzung einer Nachfrist von 2 Wochen berechtigt, vom Vertrage zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Im letzteren Fall ist der Verkäufer berechtigt, nach seiner Wahl entweder den Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens oder eine Schadenspauschale in Höhe von 25% des Kaufpreises zu verlangen, es sei denn der Käufer weist nach, daß dem Verkäufer überhaupt kein oder nur wesentlich geringerer Schaden entstanden sei.
 
6. Mit der Übergabe der Ware an den Spediteur, Frachtführer oder Abholer, spätestens mit dem Verlassen des Werkes oder Lagerorts, geht die Gefahr auf den Käufer über.
 
7. Versandweg und Transportmittel sind mangels besonderer Vereinbarungen der Wahl des Verkäufers überlassen, wobei den Verkäufer insoweit keine Haftung betrifft.
 
V. Eigentumsvorbehalt
 
1. Alle Kaufgegenstände bleiben bis zur Bezahlung sämtlicher Forderungen des Verkäufers gegen den Käufer - ohne Rücksicht auf deren Rechtsgrund und Fälligkeit - Eigentum des Verkäufers, auch wenn Zahlungen für besonders bezeichnete Forderungen geleistet werden. Der Eigentumsvorbehalt gilt insbesondere auch zur Sicherung aller Forderungen, die im Zusammenhang mit dem Kaufgegenstand stehen sowie zur Sicherung aller Forderungen des Verkäufers aus Abschlüssen mit anderen dem Käufer gehörenden oder mit ihm durch Beteiligung verbundenen Unternehmen.
 
Die Gefahr des Untergangs, der Abnutzung oder der Beschädigung des Kaufgegenstandes während der Dauer des Eigentumsvorbehaltes trägt der Käufer.
 
Während der Dauer des Eigentumsvorbehalts ist der Kaufgegenstand zum Neuwert unter Einbeziehung jeglichen Transportrisikos gegen Vollkasko und Haftpflicht zu versichern, und zwar mit der Maßgabe, daß die Rechte aus der Versicherung dem Verkäufer zustehen. Alle Ansprüche des Käufers aus dem Versicherungsvertrag werden jetzt schon dem Verkäufer abgetreten. Versicherungsleistungen sind in vollem Umfang für die Wiederinstandsetzung des Kaufgegenstandes zu verwenden. Im Totalschadensfall sind die Versicherungsleistungen zur Tilgung der Restforderungen des Verkäufers zu verwenden. Ein Mehrbetrag steht dem Käufer zu.
 
2. Der Käufer ist zu einer Verarbeitung des gelieferten Kaufgegenstandes im Rahmen seines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes berechtigt. Soweit durch die Verarbeitung das Eigentum an dem Kaufgegenstand untergeht, überträgt der Käufer dem Verkäufer schon jetzt zur Sicherung der in Abs. 1 bezeichneten Ansprüche das Eigentum an dem durch die Verarbeitung entstehenden Gegenstand. Der Käufer ist verpflichtet, den durch die Verarbeitung entstandenen Gegenstand für den Verkäufer unentgeltlich zu verwahren.
 
3. Der Käufer ist zur Weiterveräußerung des gelieferten Kaufgegenstandes oder des aus der Verarbeitung entstehenden Gegenstandes jederzeit widerruflich im Rahmen seines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes berechtigt. Der Käufer tritt dem Verkäufer schon jetzt alle aus ihm aus der Weiterveräußerung und der Geschäftsbeziehung zu seinen Abnehmern in Zusammenhang mit der Weiterveräußerung zustehenden Forderungen mit allen Nebenrechten ab. Die abgetretenen Forderungen dienen der Sicherung aller in Abs. 1 bezeichneten Ansprüche.
 
4. Der Käufer ist zum Einzug der dem Verkäufer abgetretenen Forderungen berechtigt und verpflichtet, solange der Verkäufer diese Ermächtigung nicht widerrufen hat. Die Einziehungsermächtigung erlischt auch ohne ausdrücklichen Widerruf, wenn der Käufer seine Zahlungen einstellt. Der Käufer hat auf Verlangen des Verkäufers unverzüglich schriftlich mitzuteilen, an wen er den Kaufgegenstand veräußert hat und welche Forderungen ihm aus der Veräußerung zustehen.
 
5. Zu anderen Verfügungen über die Vorbehaltsware oder über die an den Verkäufer abgetretenen Forderungen ist der Verkäufer nicht befugt. Er hat dem Verkäufer jede Beeinträchtigung der Rechte an dem im Eigentum des Verkäufers stehenden Kaufgegenstand unverzüglich mitzuteilen. Der Käufer hat die Kosten aller Maßnahmen zur Freistellung des dem Verkäufer sicherungsübereigneten Gegenstandes von Rechten Dritter zu tragen.
 
6. Übersteigt der Wert der dem Verkäufer abgetretenen Forderungen dessen Forderung gegen den Käufer um mehr als 25%, so ist der Verkäufer auf Verlangen des Käufers insoweit zur Rückübertragung verpflichtet.
 
VI. Gewährleistung
 
1. Der Verkäufer garantiert die Fehlerfreiheit des Kaufgegenstandes in Werkstoff und Werkarbeit, jedoch nicht Eignung des Kaufgegenstandes zu einem bestimmten Zweck. Dies zu prüfen und zu entscheiden ist allein Sache des Käufers.
 
Geringfügige Abweichungen von den Spezifikationen des Verkäufers sowie technische Änderungen, die die Gebrauchsfähigkeit des Verkaufsgegenstandes nicht wesentlich beeinträchtigen, stellen keinen Mangel im Sinne dieser Gewährleistungsvorschriften dar.
 
2. Der Verkäufer leistet für Mängel, die bei Gefahrübergang auf den Käufer vorhanden waren, in der Weise Gewähr, daß der Käufer innerhalb von 24 Monaten (bei Kaufleuten im Sinne des HGB: 12 Monaten) nach dem Tage der Ablieferung berechtigt ist, Gewährleistungsansprüche geltend zu machen. Die Gewährleistung beschränkt sich zunächst darauf, daß der Verkäufer nach eigener Wahl unentgeltlich den Kaufgegenstand nachbessert oder mangelfreie Ware nachliefert. Die Kosten der Nachbesserung und Nachlieferung, Frachtkosten jedoch nur innerhalb der Bundesrepublik Deutschland, gehen zu Lasten des Verkäufers. Läßt sich der Mangel durch Nachbesserung oder Nachlieferung nicht beheben, so ist der Käufer nach seiner Wahl zur Minderung des Kaufpreises oder zur Wandelung berechtigt. Leuchtmittel wie Lampen, LEDs oder Laserdioden sind von der Garantie ausgeschlossen, ebenso Verbrauchsmittel wie Fluide o.ä.
 
3. Sofern der Käufer Kaufmann im Sinne des HGB ist, ist er verpflichtet, den Kaufgegenstand unverzüglich nach Ablieferung durch den Verkäufer zu untersuchen und gegenüber dem Verkäufer etwaige Mängel innerhalb von 8 Tagen nach Ablieferung des Kaufgegenstandes - bei dem Verkäufer eintreffend - schriftlich zu rügen. Die Versäumung einer fristgemäßen Mängelrüge durch einen kaufmännischen Käufer hat den Verlust der entsprechenden Gewährleistungsansprüche zur Folge.
 
4. Der Verkäufer ist zur Nachbesserung oder Nachlieferung nicht verpflichtet, solange der Käufer seine Vertragspflichten nicht ordnungsgemäß erfüllt.
 
5. Die Gewährleistungspflicht des Verkäufers erlischt, wenn der gelieferte Kaufgegenstand unsachgemäß behandelt wird, ohne Genehmigung des Verkäufers verändert oder verarbeitet wird, übermäßig beansprucht wird oder wenn die ursprünglichen Fabrikationsnummern oder Garantielabels entfernt oder verändert werden. Für von ihm gelieferte Erzeugnisse fremder Hersteller haftet der Verkäufer nur mit der Maßgabe, daß der Käufer zunächst verpflichtet ist, aus den an ihn abgetretenen Gewährleistungsansprüchen des Verkäufers gegen den Lieferer gegen diesen vorzugehen. Eine Gewährleistungshaftung des Verkäufers besteht nur insoweit, als der Lieferer dem Verkäufer keine Gewähr leistet. Die Gewährleistungsansprüche des Käufers gegen den Verkäufer verjähren, soweit sie auf Mängel von Fremderzeugnissen beruhen, innerhalb von 6 Monaten ab Gefahrübergang. Der Verkäufer tritt hiermit seine ihm zustehenden Gewährleistungsansprüche gegen den Lieferer von Fremderzeugnissen an den Käufer ab, der diese Abtretung gleichzeitig annimmt.
 
6. Für gebrauchte Ware wird eine übliche Gewährleistung von 12 Monaten auf Mängelfreiheit geleistet.
 
7. Bei wassergekühlten Kaufgegenständen haftet der Verkäufer nicht gegen Schäden, die durch einen Ausfall des Kühlwassers verursacht werden.
 
8. Bei mangelhafter oder unsachgemäßer Wartung des Kaufgegenstandes durch nicht vom Verkäufer beauftragte Personen ist jede Haftung des Verkäufers ausgeschlossen.
 
9. Der Verkäufer erbringt seine Gewährleistungsleistungen ausschließlich an die vereinbarte Lieferanschrift des Käufers.
 
10. Jede Schadensersatzhaftung des Verkäufers - gleich aus welchem Rechtsgrund - ist ausgeschlossen, es sei denn, dem Verkäufer, seinen gesetzlichen Vertretern oder seinen Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last. Auch in diesem Fall ist die Haftung des Verkäufers auf den Kaufpreis beschränkt, so daß insbesondere Schadensersatzansprüche wegen Produktionsausfall und entgangenem Gewinn gegen den Verkäufer nicht geltend gemacht werden können. Der Verkäufer empfiehlt dem Käufer insoweit den Abschluß entsprechender Versicherungen.
 
VII. Kundeninformation: Speicherung des Vertragstextes
Ihre Bestellung mit Einzelheiten zum geschlossenen Vertrag (z. B. Art des Produkts, Preis etc.) wird von uns gespeichert. Die AGB schicken wir Ihnen zu, Sie können die AGB aber auch nach Vertragsschluss jederzeit über unsere Webseite aufrufen. Als registrierter Kunde können Sie auf Ihre vergangenen Bestellungen über den Kunden LogIn-Bereich (Ihr Konto) zugreifen.
VIII. Kundeninformation: Korrekturhinweis
Sie können Ihre Eingaben vor Abgabe der Bestellung jederzeit mit der Löschtaste berichtigen. Wir informieren Sie auf dem Weg durch den Bestellprozess über weitere Korrekturmöglichkeiten. Den Bestellprozess können Sie auch jederzeit durch Schließen des Browser-Fensters komplett beenden.
IX. Haftungsbeschränkung
1. Wir schließen die Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen aus, sofern diese keine vertragswesentlichen Pflichten, Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, Garantien oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG) betreffen. Gleiches gilt für Pflichtverletzungen unserer Erfüllungsgehilfen und unserer gesetzlichen Vertreter. Zu den vertragswesentlichen Pflichten gehört insbesondere die Pflicht, Ihnen die Sache zu übergeben und Ihnen das Eigentum daran zu verschaffen. Weiterhin haben wir Ihnen die Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln zu verschaffen.
2. Für von ihm gelieferte Erzeugnisse fremder Hersteller haftet der Verkäufer nur mit der Maßgabe, dass der Käufer zunächst verpflichtet ist, aus den an ihn abgetretenen Gewährleistungsansprüchen des Verkäufers gegen den Lieferer gegen diesen vorzugehen. Eine Gewährleistungshaftung des Verkäufers besteht nur insoweit, als der Lieferer dem Verkäufer keine Gewähr leistet.Die Gewährleistungsansprüche des Käufers gegen den Verkäufer verjähren, soweit sie auf Mängel von Fremderzeugnissen beruhen, innerhalb von 6 Monaten ab Gefahrübergang.Der Verkäufer tritt hiermit seine ihm zustehenden Gewährleistungsansprüche gegen den Lieferer von Fremderzeugnissen an den Käufer ab, der diese Abtretung gleichzeitig annimmt.
3. Für gebrauchte Ware wird keine Gewähr geleistet, soweit der Verkäufer nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig handelt.
4. Bei mit Kühlmittel versehenen Kaufgegenständen haftet der Verkäufer nicht gegen Schäden, die durch einen Ausfall des Kühlmittels verursacht werden.
5. Bei mangelhafter oder unsachgemäßer Wartung des Kaufgegenstandes ist jede Haftung des Verkäufers ausgeschlossen, soweit der Mangel darauf zurück zu führen ist und/oder hätte vermieden werden können.
6. Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzen; auch in diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Eine wesentliche Vertragspflicht liegt vor, wenn sich die Pflichtverletzung auf eine Pflicht bezieht, auf deren Erfüllung der Kunde vertraut hat und auch vertrauen durfte.
7. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt; dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
8. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 24 Monaten (bei Kaufleuten im Sinne des HGB: 12 Monate), gerechnet ab Gefahrenübergang. Dies gilt nicht, soweit die Kaufsache üblicherweise für ein Bauwerk verwendet wird und den Mangel verursacht hat. Bei gebrauchten Waren beträgt die Gewährleistungsfrist gegenüber Verbrauchern 12 Monate.
9. Die Verjährungsfrist im Fall eines Lieferregresses nach den §§ 478, 479 BGB bleibt unberührt; sie beträgt fünf Jahre, gerechnet ab Ablieferung der mangelhaften Sache.
X. Gesamthaftung
1. Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als in VII vorgesehen, ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsabschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß § 823 BGB.
2. Die Begrenzung nach Abs. (1) gilt auch, soweit der Kunde anstelle eines Anspruchs auf Ersatz des Schadens, statt der Leistung Ersatz nutzloser Aufwendungen verlangt.
3. Soweit die Schadensersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
 
XI. Gerichtsstand, anwendbares Recht
 
1. Gerichtstand ist Balingen, sofern
 
a) der Käufer Kaufmann ist, ohne zu den in §4 des HGB bezeichneten Gewerbetreibenden zu gehören;
 
b) der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich rechtliches Sondervermögen ist;
 
c) der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat oder nach dem Vertragsschluß seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland verlegt oder im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannten Wohnsitzes oder Aufenthaltsortes ist;
 
d) Ansprüche im Mahnverfahren gemacht werden.
 
2. Für alle rechtlichen Beziehungen zwischen dem Verkäufer und Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
 
VIII. Verbindlichkeiten des Vertrages
 
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Liefervertrages oder dieser Allgemeinen Bedingungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Daraus, daß der Verkäufer auf die Einhaltung einzelner Vertragsbestimmungen nicht besteht, aus deren Nichteinhaltung keine Folgerungen zieht oder Ansprüche nicht geltend macht, kann nicht abgeleitet werden, daß er insoweit auf seine Rechte und Ansprüche verzichtet.
 
„Informationen zur Online-Streitbeilegung: Die EU-Kommission wird im ersten Quartal 2016 eine Internetplattform zur Online- Beilegung von Streitigkeiten (sog. „OS-Plattform“) bereitstellen. Die OS-Plattform soll als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten betreffend vertragliche Verpflichtungen, die aus Online-Kaufverträgen erwachsen, dienen. Die OS-Plattform wird unter folgendem Link erreichbar sein: http://ec.europa.eu/consumers/odr" Einen klickbaren Link finden Sie in unserem ebay Impressum.
Ik verklaar dat al mijn verkoopactiviteiten zullen voldoen aan alle wet- en regelgeving van de EU.